(24.10.2009)
Zoff mit dem Handwerker
Es gibt Aufgaben,
die überlassen viele lieber dem Profi. Die rumpelnde
Waschmaschine wieder in Gang bringen etwa, ne kaputte
Wasserleitung auswechseln oder vielleicht auch Holzfußboden in
der neuen Wohnung verlegen. Da muss der Handwerker ran! Manchmal
können aber auch dem Profi Fehler unterlaufen und dann kann’s
Ärger geben. Wie man Zoff mit dem Handwerker am besten aus der
Welt schafft – wir informieren Sie.
Der richtige
Zeitpunkt...
Ganz wichtig ist,
wann man den Handwerker auf Fehler hinweist: Das sollte man
immer vor der so genannten Abnahme machen. Also bevor man sein
mündliches Okay gibt oder ein entsprechendes Schriftstück des
Handwerkers unterschreibt. Vor der Abnahme sollte man sich somit
immer Zeit für eine Kontrolle nehmen, weil man dann als Kunde in
der besseren Position ist. Bei größeren Aufgaben kann man sich
sicherheitshalber auch noch einen Zeugen dazu nehmen, der sich
wenigstens etwas mit der geleisteten Handwerkerarbeit auskennt.
Bessere
Position...
Wurde die Arbeit
nicht abgenommen, kann der Handwerker noch keinen Lohn
verlangen. Und bei einem möglichen Rechtsstreit muss er
beweisen, dass er ohne Mängel geklempnert, gemalert oder
geschreinert hat. Es gibt natürlich auch Fälle, wo man Fehler
erst nach der Abnahme bemerkt. Dann hat man wie etwa beim
Fernseherkauf auch die ganz normalen Rechte aus dem
Gewährleistungsrecht. Heißt: Der Handwerker muss nachbessern,
also die Mängel beseitigen. Hat man den Handwerkerlohn noch
nicht überwiesen, darf man dann als Druckmittel einen Teil
einbehalten. Und zwar das Dreifache dessen, was das Beseitigen
der Fehler wahrscheinlich kosten wird.
Bitte noch mal
vorbei kommen!
Fürs Nachbessern
sollte man dem Handwerker schriftlich eine angemessene Frist
setzen. Beispielsweise eine Woche. Erst wenn er die verstreichen
lässt oder nicht ordentlich nachbessert, kann man einen anderen
Handwerker beauftragen. Bei Streit kann man sich auch die
zuständige Handwerker-Innung wenden. Die schlichtet dann
kostenlos. Auf keinen Fall sollte man sich Sachverständige auf
eigene Faust ins Haus holen, die die Fehler begutachten sollen.
Denn akzeptiert der Handwerker das Sachverständigen-Urteil
nicht, bleibt man schlicht auf den Kosten sitzen.
Ärger aus dem Weg
gehen...
Oft kann man sich
schon eine Menge Zoff mit dem Handwerker ersparen, wenn man
vorab auf ein paar Details achtet. Denn häufig dreht sich der
Streit mit dem Hammer-, Kellen- oder Pinselprofi gar nicht um
Arbeitsmängel sondern um Lohnforderungen. Mit einem
Kostenvoranschlag ist man hier auf der sichereren Seite. Darin
muss der Handwerker genau festlegen, was er für Anfahrt,
Material und Arbeitstunden verlangt. Das Ganze kann mündlich
vereinbart werden, im Streitfall ist ein Schriftstück aber
besser. Die Reparatur darf dann maximal 15 Prozent teurer werden
als im Kostenvoranschlag vereinbart. Auf den restlichen Kosten
bleibt der Handwerker sitzen. Und das gilt sowohl für die
Arbeitsleistung als auch für das Material. Auch sinnvoll: Ein
Pauschalpreis oder auch Festpreis. Beispielsweise fünfzig Euro
für einmal Kühlschrank reparieren.
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