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Ratgeber - Tipps, Tricks und Informationen

(24.10.2009)

 

Zoff mit dem Handwerker

 

Es gibt Aufgaben, die überlassen viele lieber dem Profi. Die rumpelnde Waschmaschine wieder in Gang bringen etwa, ne kaputte Wasserleitung auswechseln oder vielleicht auch Holzfußboden in der neuen Wohnung verlegen. Da muss der Handwerker ran! Manchmal können aber auch dem Profi Fehler unterlaufen und dann kann’s Ärger geben. Wie man Zoff mit dem Handwerker am besten aus der Welt schafft – wir informieren Sie.

 

Der richtige Zeitpunkt...

 

Ganz wichtig ist, wann man den Handwerker auf Fehler hinweist: Das sollte man immer vor der so genannten Abnahme machen. Also bevor man sein mündliches Okay gibt oder ein entsprechendes Schriftstück des Handwerkers unterschreibt. Vor der Abnahme sollte man sich somit immer Zeit für eine Kontrolle nehmen, weil man dann als Kunde in der besseren Position ist. Bei größeren Aufgaben kann man sich sicherheitshalber auch noch einen Zeugen dazu nehmen, der sich wenigstens etwas mit der geleisteten Handwerkerarbeit auskennt.

 

Bessere Position...

 

Wurde die Arbeit nicht abgenommen, kann der Handwerker noch keinen Lohn verlangen. Und bei einem möglichen Rechtsstreit muss er beweisen, dass er ohne Mängel geklempnert, gemalert oder geschreinert hat. Es gibt natürlich auch Fälle, wo man Fehler erst nach der Abnahme bemerkt. Dann hat man wie etwa beim Fernseherkauf auch die ganz normalen Rechte aus dem Gewährleistungsrecht. Heißt: Der Handwerker muss nachbessern, also die Mängel beseitigen. Hat man den Handwerkerlohn noch nicht überwiesen, darf man dann als Druckmittel einen Teil einbehalten. Und zwar das Dreifache dessen, was das Beseitigen der Fehler wahrscheinlich kosten wird.

 

Bitte noch mal vorbei kommen!

 

Fürs Nachbessern sollte man dem Handwerker schriftlich eine angemessene Frist setzen. Beispielsweise eine Woche. Erst wenn er die verstreichen lässt oder nicht ordentlich nachbessert, kann man einen anderen Handwerker beauftragen. Bei Streit kann man sich auch die zuständige Handwerker-Innung wenden. Die schlichtet dann kostenlos. Auf keinen Fall sollte man sich Sachverständige auf eigene Faust ins Haus holen, die die Fehler begutachten sollen. Denn akzeptiert der Handwerker das Sachverständigen-Urteil nicht, bleibt man schlicht auf den Kosten sitzen.

 

Ärger aus dem Weg gehen...

 

Oft kann man sich schon eine Menge Zoff mit dem Handwerker ersparen, wenn man vorab auf ein paar Details achtet. Denn häufig dreht sich der Streit mit dem Hammer-, Kellen- oder Pinselprofi gar nicht um Arbeitsmängel sondern um Lohnforderungen. Mit einem Kostenvoranschlag ist man hier auf der sichereren Seite. Darin muss der Handwerker genau festlegen, was er für Anfahrt, Material und Arbeitstunden verlangt. Das Ganze kann mündlich vereinbart werden, im Streitfall ist ein Schriftstück aber besser. Die Reparatur darf dann maximal 15 Prozent teurer werden als im Kostenvoranschlag vereinbart. Auf den restlichen Kosten bleibt der Handwerker sitzen. Und das gilt sowohl für die Arbeitsleistung als auch für das Material. Auch sinnvoll: Ein Pauschalpreis oder auch Festpreis. Beispielsweise fünfzig Euro für einmal Kühlschrank reparieren.

 

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