Inhalt

Startseite

Finanzierungen

Baufinanzierungen

Versicherungen

Konten/Kreditkarten

Geldanlagen/Fonds

Bauen & Wohnen

Immobilien

 

Ratgeber

Service

Magazin

Newsletter

Kleinanzeigen

» Anzeigen lesen

» Anzeigen aufgeben

 

Banken

Makler

» Maklersuche

» Makleranmeldung

 

Intern

Kontakt

Impressum

Rechtliche Hinweise

 

 

Links:

» onlinefinanzcheck.de

» mobile.de

» kfz-auskunft.de

 

Gewinn24.de - wir machen Sie zum Gewinner

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Willkommen bei onlinefinanzservice.de


Ratgeber - Tipps, Tricks und Informationen

(08.10.2010)

 

Gericht kippt Winterreifenpflicht – Was gilt denn jetzt?

Es gibt Streit um die so genannte Winterreifenpflicht! Im Gesetz steht ja nur, dass man die Schlappen ans Wetter anpassen muss. Viel zu schwammig das Ganze, sagt ein Gericht. Die Pflicht verstoße gegen die Verfassung. Der Verkehrsminister muss das entsprechende Gesetz daher jetzt schnell neu regeln. Was gilt denn bis dahin?


Kann dauern...


Es wird noch Wochen dauern, bis die so genannte Winterreifenpflicht in der Straßenverkehrsordnung konkreter gefasst wird, sagen Experten. So etwas wie eine Schnellverordnung gibt es nicht. Das Gesetz muss erst durch Bundestag und Bundesrat und das kann dauern. Schneit es bis dahin, müssen Autofahrer aber wie gewohnt Winterreifen aufziehen.

Was gilt als Winterreifen...


Der Gesetzgeber macht hier nur mininimale Vorgaben: Das Profil muss mindestens 1,6 Millimeter tief sein. Als Winterreifen gelten im rechtlichen Sinne alle Schlappen, die das „M+S"-Zeichen auf der Flanke haben. Das steht für „Matsch und Schnee". Verwirrend: Das Symbol dürfen sowohl Winter-, als auch Ganzjahres- oder Allwetterreifen tragen.

Abgeschmiert...


Zudem darf jeder Hersteller das „M+S"-Zeichen auf den Reifen drucken. Hier gibt es keine genauen Vorgaben. Das heißt: Auch die Anbieter von Billigschlappen aus Fernost dürfen ihre Reifen mit dem „M-und-S-Zeichen" schmücken. Obwohl man mit denen auf Schnee eben nicht sicher fährt. Das zeigen die großen Tests von ADAC und Stiftung Warentest Jahr für Jahr mit schöner Regelmäßigkeit.

Neu: Gute Chancen für Klagen...


Wer ganz ohne Winterreifen unterwegs ist, muss weiterhin mit bis zu vierzig Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Denn die vier Jahre alte, schwammige Regelung für Eis und Schnee gilt so erstmal weiter. Egal was ein Gericht in Oldenburg sagt. Das Gerichtsurteil zu den Winterreifen hat aber trotzdem Folgen: Wer jetzt gegen ein Bußgeld klagt, hat später vor Gericht gute Chancen. Es gibt ja schon einen Präzedenzfall.

Knöllchen nur im Ernstfall...


Fakt ist aber auch: Schon bisher hat die Polizei in Sachsen und Sachsen-Anhalt nur Bußgelder verhängt, wenn jemand wegen falscher Reifen zum Verkehrshindernis wird. Oder einen Unfall verursacht. Und bei dieser Regelung bleibt es auch, heißt es aus den Innenministerien. Im Übrigen gilt die Winterreifenpflicht nur für fahrende Autos. Wer sein sommerbereiftes Auto auf öffentlichen Straßen einschneien lässt, muss also keine Knöllchen fürchten.

Versicherung kann Stress machen...


Ganz wichtig: Die Versicherungen interessiert das Hickhack um die Winterreifenpflicht wenig. Bei denen gilt: Wer bei Schnee mit Sommerreifen unterwegs ist, handelt unter Umständen grob fahrlässig. Gibt es dann einen Unfall, bekommt man möglicherweise kein Geld aus der Kaskoversicherung. Allerdings gibt es dazu noch wenige entsprechende Gerichtsurteile.

 

Zurück zur Übersicht



Das Baufinanzierungsspecial

Für die eigenen vier Wände sprechen viele praktische Gründe: man ist sein eigener Herr, muss sich nicht mehr mit dem Vermieter auseinandersetzen oder sich über Mieterhöhungen ärgern. Ein Eigenheim ist aber auch eine nicht zu unterschätzende rentable Geldanlage. Der Staat unterstützt den Bau von Eigenheimen mit
zinsgünstigen Krediten. Wer davon profitieren möchte, muss die Programme rechtzeitig beantragen. Informieren Sie sich einfach bequem online.

Hier geht es weiter


  onlinefinanzservice.de © 2000 - 2012