(08.10.2010)
Gericht kippt Winterreifenpflicht – Was gilt denn jetzt?
Es gibt Streit um die so genannte Winterreifenpflicht! Im Gesetz
steht ja nur, dass man die Schlappen ans Wetter anpassen muss.
Viel zu schwammig das Ganze, sagt ein Gericht. Die Pflicht
verstoße gegen die Verfassung. Der Verkehrsminister muss das
entsprechende Gesetz daher jetzt schnell neu regeln. Was gilt denn
bis dahin?
Kann dauern...
Es wird noch Wochen dauern, bis die so genannte
Winterreifenpflicht in der Straßenverkehrsordnung konkreter
gefasst wird, sagen Experten. So etwas wie eine Schnellverordnung
gibt es nicht. Das Gesetz muss erst durch Bundestag und Bundesrat
und das kann dauern. Schneit es bis dahin, müssen Autofahrer aber
wie gewohnt Winterreifen aufziehen.
Was gilt als Winterreifen...
Der Gesetzgeber macht hier nur mininimale Vorgaben: Das Profil
muss mindestens 1,6 Millimeter tief sein. Als Winterreifen gelten
im rechtlichen Sinne alle Schlappen, die das „M+S"-Zeichen auf der
Flanke haben. Das steht für „Matsch und Schnee". Verwirrend: Das
Symbol dürfen sowohl Winter-, als auch Ganzjahres- oder
Allwetterreifen tragen.
Abgeschmiert...
Zudem darf jeder Hersteller das „M+S"-Zeichen auf den Reifen
drucken. Hier gibt es keine genauen Vorgaben. Das heißt: Auch die
Anbieter von Billigschlappen aus Fernost dürfen ihre Reifen mit
dem „M-und-S-Zeichen" schmücken. Obwohl man mit denen auf Schnee
eben nicht sicher fährt. Das zeigen die großen Tests von ADAC und
Stiftung Warentest Jahr für Jahr mit schöner Regelmäßigkeit.
Neu: Gute Chancen für Klagen...
Wer ganz ohne Winterreifen unterwegs ist, muss weiterhin mit bis
zu vierzig Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Denn die
vier Jahre alte, schwammige Regelung für Eis und Schnee gilt so
erstmal weiter. Egal was ein Gericht in Oldenburg sagt. Das
Gerichtsurteil zu den Winterreifen hat aber trotzdem Folgen: Wer
jetzt gegen ein Bußgeld klagt, hat später vor Gericht gute
Chancen. Es gibt ja schon einen Präzedenzfall.
Knöllchen nur im Ernstfall...
Fakt ist aber auch: Schon bisher hat die Polizei in Sachsen und
Sachsen-Anhalt nur Bußgelder verhängt, wenn jemand wegen falscher
Reifen zum Verkehrshindernis wird. Oder einen Unfall verursacht.
Und bei dieser Regelung bleibt es auch, heißt es aus den
Innenministerien. Im Übrigen gilt die Winterreifenpflicht nur für
fahrende Autos. Wer sein sommerbereiftes Auto auf öffentlichen
Straßen einschneien lässt, muss also keine Knöllchen fürchten.
Versicherung kann Stress machen...
Ganz wichtig: Die Versicherungen interessiert das Hickhack um die
Winterreifenpflicht wenig. Bei denen gilt: Wer bei Schnee mit
Sommerreifen unterwegs ist, handelt unter Umständen grob
fahrlässig. Gibt es dann einen Unfall, bekommt man möglicherweise
kein Geld aus der Kaskoversicherung. Allerdings gibt es dazu noch
wenige entsprechende Gerichtsurteile.
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