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Ratgeber - Tipps, Tricks und Informationen

(25.11.2009)

 

Wann ist der Nachbar zu laut?

 

Das hat absolutes Nerv-Potential: Zur besten Ausschlafzeit am Sonntagmorgen wirft der Nachbar seine dröhnenden Gartengeräte an. Oder man hört von früh bis spät Getrampel und Geschrei aus der Wohnung oben drüber. Und der Nachbar fängt zu bohren an, pünktlich eine halbe Stunde vor der eigenen Aufsteh-Zeit. Wann sind Nachbarn zu laut? – Wir informieren Sie.

 

Da muss man durch...

 

Es gibt ein paar Lärmquellen, mit denen man ganz einfach leben muss: Mit lauten Kindern etwa. Hier gilt laut Rechtssprechung eine so genannte „erweiterte Toleranzgrenze“. Das heißt, Kinder dürfen in einer Wohnung schreien, lachen und spielen. Aber alles nur in zumutbarer Lautstärke. Die Eltern müssen also dafür sorgen, dass die Kinder nicht von Stühlen springen oder in der Wohnung Fußball spielen.

 

Geräusche des Alltags...

 

Ertragen muss man auch so alltägliche Wohnungsgeräusche wie Rumpel-Waschmaschinen, Wasserrauschen vom Duschen oder auch Nachbarn, die unbedingt ein Instrument lernen wollen. Drei Probestunden täglich lassen die Gerichte da zu. Selbst wenn nur sehr wenige Töne sitzen. Auch Sexlärm ist „in angemessener Lautstärke“ zulässig. Mit genaueren Vorgaben hält sich der Gesetzgeber hier aber vornehm zurück. Sogar Bohrmaschinengeräusche oder lautes Hämmern sind zulässig. Wirklich leise sein muss man nur in den Ruhezeiten.

 

Ruhezeiten...

 

Es gibt keine Gesetze für Ruhezeiten, dafür aber jede Menge Verordnungen, DIN-Normen und so weiter. Etwa, wann besonders laute Baumaschinen in Wohngebieten eingesetzt werden dürfen. Zusätzlich dürfen in der Hausordnung und im Mietvertrag noch längere „lärmfreie“ Zeiten festgelegt werden. In der Regel gilt die Nachtruhe von 22 bis 7 Uhr. An Samstagen darf man ungestört bis früh um 8 Uhr schlafen, ab 19 Uhr muss es dann wieder ruhig sein. Und Sonn- und Feiertage gelten generell als „stille“ Tage. Spezielle Vorschriften für eine Mittagsruhe gibt es nicht, auch wenn das viele oft annehmen. Wenn der Vermieter aber darauf besteht – dann muss man die als Mieter aber einhalten.

 

Nervige Lärmquellen...

 

Wirklich laute Lärmquellen muss man nur zu bestimmten Zeiten ertragen. So dürfen richtig laute Nervensägen wie Benzinrasenmäher, Rasentrimmer oder gar Presslufthämmer erst ab morgens ab neun angeworfen werden. Und am Sonntag haben diese Lärmdinger ganz Pause. Übrigens: In Sachen Lärm ist es egal, ob man Hausbesitzer oder Mieter ist. Die Ruhevorschriften sind für alle gleich.

 

Party...

 

Im Internet wird in diversen Foren immer mal wieder diskutiert, ob es so was wie ein Recht auf eine laute Party im Monat gibt. Alles falsch, denn ab um zehn ist Nachtruhe und damit gilt dann: Zimmerlautstärke!

 

Druckmittel...

 

Der Vermieter muss sich darum kümmern, dass die Wohnung vertragsgemäß genutzt werden kann. Und ständiger Lärm verhindert das. Am besten fordert man den Vermieter schriftlich und per Einschreiben auf, für Ruhe im Haus zu sorgen. Schafft er das nicht, darf man die Miete mindern. Nach Ansicht der Gerichte berechtigt beispielsweise eine ständige Beeinträchtigung der Nachtruhe zu 20 Prozent Mietminderung. Übrigens: Man darf die Miete auch kürzen, wenn eine Baustelle nebenan ständig für Krach sorgt. Der Vermieter kann zwar eigentlich nichts für den Krach, muss aber die geringere Miete hinnehmen. Dafür kann er sich dann beim Bauherrn schadlos halten.
 

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