(25.11.2009)
Wann ist der Nachbar zu laut?
Das hat absolutes
Nerv-Potential: Zur besten Ausschlafzeit am Sonntagmorgen wirft
der Nachbar seine dröhnenden Gartengeräte an. Oder man hört von
früh bis spät Getrampel und Geschrei aus der Wohnung oben drüber.
Und der Nachbar fängt zu bohren an, pünktlich eine halbe Stunde
vor der eigenen Aufsteh-Zeit. Wann sind Nachbarn zu laut? – Wir
informieren Sie.
Da muss man durch...
Es gibt ein paar
Lärmquellen, mit denen man ganz einfach leben muss: Mit lauten
Kindern etwa. Hier gilt laut Rechtssprechung eine so genannte
„erweiterte Toleranzgrenze“. Das heißt, Kinder dürfen in einer
Wohnung schreien, lachen und spielen. Aber alles nur in zumutbarer
Lautstärke. Die Eltern müssen also dafür sorgen, dass die Kinder
nicht von Stühlen springen oder in der Wohnung Fußball spielen.
Geräusche des
Alltags...
Ertragen muss man
auch so alltägliche Wohnungsgeräusche wie Rumpel-Waschmaschinen,
Wasserrauschen vom Duschen oder auch Nachbarn, die unbedingt ein
Instrument lernen wollen. Drei Probestunden täglich lassen die
Gerichte da zu. Selbst wenn nur sehr wenige Töne sitzen. Auch
Sexlärm ist „in angemessener Lautstärke“ zulässig. Mit genaueren
Vorgaben hält sich der Gesetzgeber hier aber vornehm zurück. Sogar
Bohrmaschinengeräusche oder lautes Hämmern sind zulässig. Wirklich
leise sein muss man nur in den Ruhezeiten.
Ruhezeiten...
Es gibt keine
Gesetze für Ruhezeiten, dafür aber jede Menge Verordnungen,
DIN-Normen und so weiter. Etwa, wann besonders laute Baumaschinen
in Wohngebieten eingesetzt werden dürfen. Zusätzlich dürfen in der
Hausordnung und im Mietvertrag noch längere „lärmfreie“ Zeiten
festgelegt werden. In der Regel gilt die Nachtruhe von 22 bis 7
Uhr. An Samstagen darf man ungestört bis früh um 8 Uhr schlafen,
ab 19 Uhr muss es dann wieder ruhig sein. Und Sonn- und Feiertage
gelten generell als „stille“ Tage. Spezielle Vorschriften für eine
Mittagsruhe gibt es nicht, auch wenn das viele oft annehmen. Wenn
der Vermieter aber darauf besteht – dann muss man die als Mieter
aber einhalten.
Nervige
Lärmquellen...
Wirklich laute
Lärmquellen muss man nur zu bestimmten Zeiten ertragen. So dürfen
richtig laute Nervensägen wie Benzinrasenmäher, Rasentrimmer oder
gar Presslufthämmer erst ab morgens ab neun angeworfen werden. Und
am Sonntag haben diese Lärmdinger ganz Pause. Übrigens: In Sachen
Lärm ist es egal, ob man Hausbesitzer oder Mieter ist. Die
Ruhevorschriften sind für alle gleich.
Party...
Im Internet wird in
diversen Foren immer mal wieder diskutiert, ob es so was wie ein
Recht auf eine laute Party im Monat gibt. Alles falsch, denn ab um
zehn ist Nachtruhe und damit gilt dann: Zimmerlautstärke!
Druckmittel...
Der Vermieter muss
sich darum kümmern, dass die Wohnung vertragsgemäß genutzt werden
kann. Und ständiger Lärm verhindert das. Am besten fordert man den
Vermieter schriftlich und per Einschreiben auf, für Ruhe im Haus
zu sorgen. Schafft er das nicht, darf man die Miete mindern. Nach
Ansicht der Gerichte berechtigt beispielsweise eine ständige
Beeinträchtigung der Nachtruhe zu 20 Prozent Mietminderung.
Übrigens: Man darf die Miete auch kürzen, wenn eine Baustelle
nebenan ständig für Krach sorgt. Der Vermieter kann zwar
eigentlich nichts für den Krach, muss aber die geringere Miete
hinnehmen. Dafür kann er sich dann beim Bauherrn schadlos halten.
Zurück zur Übersicht