(16.12.2011)
Versicherungen im
Wintersport
Der erste Schnee liegt in unseren Mittelgebirgen: Auf dem
Fichtelberg sind es schon rund zehn Zentimeter… Die ersten Lifte
sind bereits geöffnet – schließlich sind rund 4,2 Millionen
Deutsche regelmäßige Skifahrer… Kehrseite der Medaille: Jährlich
gibt es mehr als 50-Tausend Skiunfälle. Was Sie beachten sollten,
um sorgenfrei die Pisten runter zu fahren und wie Sie sich vor den
größten finanziellen Risiken von Wintersportunfällen schützen -
Wir informieren Sie!
Unverzichtbar: Ein alter Bekannter...
Das wichtigste - gerade auch bei Ski- und Rodelaktivitäten ist ein
alter Bekannter: Die Privathaftpflichtversicherung. Schließlich
ist jeder verpflichtet, bei Personen- oder Sachschäden Ersatz zu
leisten. Im schlimmsten Fall ein Leben lang. Im Schadensfall
übernimmt die Privathaftpflicht dann beispielsweise Krankenhaus-
oder Rehabilitationskosten des Unfallgegners.
Bergung verletzter Skifahrer oft kostspielig...
Die Rettung Verletzter von Skipisten ist oft aufwändig und
verursacht hohe Kosten. Nur selten übernehmen die gesetzlichen
Krankenkassen die Rechnung in voller Höhe. Wer also oft abseits
der Pisten unterwegs ist oder ungeübt, sollte über eine
Unfallversicherung nachdenken. Sie zahlt zum Beispiel
Krankenhaustagegeld - also für Leistungen, die durch einen Unfall
notwendig geworden sind.
Berufsunfähigkeitsversicherung schützt auch im Wintersport...
Grundsätzlich ist die Berufsunfähigkeitsversicherung eine der
wichtigsten Versicherungen. Und auch im Wintersport kann es ja
passieren, dass man einen Unfall hat und deshalb seinen Beruf
nicht mehr ausführen kann. Während die Unfallversicherung nur die
direkte Folgen eines Unfalles abmildern soll, greift die
Berufsunfähigkeitsversicherung meist weiter. Man muss sich also
entscheiden: Will ich das Einzelrisiko absichern, bin ich mit
einer Unfallversicherung gut bedient. Sollen der ganze beruflichen
Alltag und alle Freizeitaktivitäten abgesichert werden, sind Sie
mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung auf der sicheren Seite.
Forderungsausfallversicherung nur bedingt notwendig...
Die Forderungsausfallversicherung springt ein, wenn der
Unfallgegner verursachte Schäden nicht bezahlen kann. Ein
Beispiel: Auf der Piste fährt Sie ein Skifahrer an und Sie werden
verletzt. Gesetzlich ist der Andere verpflichtet, Schadenersatz zu
zahlen. Normalerweise springt hier die gegnerische
Haftpflichtversicherung ein. Fehlt diese, muss der Gegner alles
aus seiner Tasche bezahlen. Problematisch wird es, wenn dem
Unfallgegner das nötige Kleingeld fehlt. Hier greift dann die
Forderungsausfallversicherung. Allerdings bemängeln Experten, die
bürokratischen Hürden einer solchen Versicherung. Denn sie zahlt
erst, wenn gerichtlich die Zahlungsunfähigkeit des Gegners
festgestellt wird. Er also einen Offenbarungseid abgegeben hat.
Ausrüstungsversicherung - Experten raten ab...
Als Grundregel gilt ja: Versichert werden sollte ein gravierendes
finanzielles Ereignis. Also ein möglicher Schaden, der richtig
teuer werden kann. Die meisten Experten meinen, dass das nicht auf
die Skiausrüstung zutrifft. Zudem seien die Geschäftsbedingungen
so streng, dass man, um Geld von der Versicherung zu bekommen,
seine Skiausrüstung eigentlich nicht aus den Augen lassen dürfe.
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