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Ratgeber - Tipps, Tricks und Informationen

(16.12.2011)

 

Versicherungen im Wintersport

Der erste Schnee liegt in unseren Mittelgebirgen: Auf dem Fichtelberg sind es schon rund zehn Zentimeter… Die ersten Lifte sind bereits geöffnet – schließlich sind rund 4,2 Millionen Deutsche regelmäßige Skifahrer… Kehrseite der Medaille: Jährlich gibt es mehr als 50-Tausend Skiunfälle. Was Sie beachten sollten, um sorgenfrei die Pisten runter zu fahren und wie Sie sich vor den größten finanziellen Risiken von Wintersportunfällen schützen - Wir informieren Sie!


Unverzichtbar: Ein alter Bekannter...


Das wichtigste - gerade auch bei Ski- und Rodelaktivitäten ist ein alter Bekannter: Die Privathaftpflichtversicherung. Schließlich ist jeder verpflichtet, bei Personen- oder Sachschäden Ersatz zu leisten. Im schlimmsten Fall ein Leben lang. Im Schadensfall übernimmt die Privathaftpflicht dann beispielsweise Krankenhaus- oder Rehabilitationskosten des Unfallgegners.
 


Bergung verletzter Skifahrer oft kostspielig...


Die Rettung Verletzter von Skipisten ist oft aufwändig und verursacht hohe Kosten. Nur selten übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Rechnung in voller Höhe. Wer also oft abseits der Pisten unterwegs ist oder ungeübt, sollte über eine Unfallversicherung nachdenken. Sie zahlt zum Beispiel Krankenhaustagegeld - also für Leistungen, die durch einen Unfall notwendig geworden sind.
 


Berufsunfähigkeitsversicherung schützt auch im Wintersport...


Grundsätzlich ist die Berufsunfähigkeitsversicherung eine der wichtigsten Versicherungen. Und auch im Wintersport kann es ja passieren, dass man einen Unfall hat und deshalb seinen Beruf nicht mehr ausführen kann. Während die Unfallversicherung nur die direkte Folgen eines Unfalles abmildern soll, greift die Berufsunfähigkeitsversicherung meist weiter. Man muss sich also entscheiden: Will ich das Einzelrisiko absichern, bin ich mit einer Unfallversicherung gut bedient. Sollen der ganze beruflichen Alltag und alle Freizeitaktivitäten abgesichert werden, sind Sie mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung auf der sicheren Seite.
 


Forderungsausfallversicherung nur bedingt notwendig...


Die Forderungsausfallversicherung springt ein, wenn der Unfallgegner verursachte Schäden nicht bezahlen kann. Ein Beispiel: Auf der Piste fährt Sie ein Skifahrer an und Sie werden verletzt. Gesetzlich ist der Andere verpflichtet, Schadenersatz zu zahlen. Normalerweise springt hier die gegnerische Haftpflichtversicherung ein. Fehlt diese, muss der Gegner alles aus seiner Tasche bezahlen. Problematisch wird es, wenn dem Unfallgegner das nötige Kleingeld fehlt. Hier greift dann die Forderungsausfallversicherung. Allerdings bemängeln Experten, die bürokratischen Hürden einer solchen Versicherung. Denn sie zahlt erst, wenn gerichtlich die Zahlungsunfähigkeit des Gegners festgestellt wird. Er also einen Offenbarungseid abgegeben hat.
 


Ausrüstungsversicherung - Experten raten ab...


Als Grundregel gilt ja: Versichert werden sollte ein gravierendes finanzielles Ereignis. Also ein möglicher Schaden, der richtig teuer werden kann. Die meisten Experten meinen, dass das nicht auf die Skiausrüstung zutrifft. Zudem seien die Geschäftsbedingungen so streng, dass man, um Geld von der Versicherung zu bekommen, seine Skiausrüstung eigentlich nicht aus den Augen lassen dürfe.


 

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Das Baufinanzierungsspecial

Für die eigenen vier Wände sprechen viele praktische Gründe: man ist sein eigener Herr, muss sich nicht mehr mit dem Vermieter auseinandersetzen oder sich über Mieterhöhungen ärgern. Ein Eigenheim ist aber auch eine nicht zu unterschätzende rentable Geldanlage. Der Staat unterstützt den Bau von Eigenheimen mit
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