(28.04.2011)
Unzulässige
Klauseln im Mietvertrag...
Wenn sich Mieter und Vermieter streiten, geht es meist um Dinge
aus dem Mietvertrag. Dort sind oft einige Klauseln ungültig. An
die muss man sich nicht halten. Wir informieren Sie genauer.
Gerichtsurteile...
Mieter können all das im Mietvertrag ignorieren, was sie
unangemessen benachteiligt. Sollte es solche Klauseln geben,
werden sie bei Streit so behandelt, als wären sie gar nicht da.
Auch wenn der Vertag unterschrieben ist. Das gilt aber nur für
vorgedruckte Mietverträge. Alles was individuell vereinbart wird,
ist meist schwer anzufechten. Gesetzlich ist das bisher aber nicht
geregelt. Allerdings gibt es viele Gerichtsurteile, an die man
sich halten kann.
Kaution und Kündigung...
Es kommt immer wieder vor, dass der Vermieter die Kaution zur
Wohnungsübergabe in bar haben will. Das muss man nicht mitmachen.
Die Kaution darf laut Gesetz immer in drei Raten gezahlt werden.
Unzulässig sind auch gestaffelte Kündigungsfristen. Es ist egal,
wie lange man in einer Wohnung wohnt, man hat immer drei Monate
Kündigungsfrist.
Hunde, Katzen und Co.
Tiere dürfen im Mietvertrag nicht generell verboten werden.
Kleintiere wie Vögel, Hamster, Meerschweinchen oder Zwergkaninchen
darf man haben. Bei Katzen ist das nicht so klar. Da sind sich die
Gerichte nicht einig, ob das zur Kleintierhaltung zählt oder
nicht. Hunde zählen definitiv nicht dazu. Wenn man einen Hund hat
und umziehen will, braucht man die Erlaubnis vom Vermieter der
Wohnung.
Schönheitsreparaturen...
Manchmal ist ein einziges Wort entscheidend. Ein typisches
Beispiel sind starre Fristen bei Schönheitsreparaturen. Wenn
verlangt wird, dass man nach fünf Jahren streichen muss, dann ist
das ungültig. Offen formuliert ist es, wenn im Mietvertrag steht
„im allgemeinen", „in der Regel" oder wenn es den Zusatz gibt „von
diesen Fristen kann abgewichen werden, wenn der Zustand der
Wohnung das zulässt". Dann muss man renovieren. Wenn im Vertag
steht, dass beim Auszug eine Endrenovierung fällig wird, ist das
nicht gültig.
Noch mehr ungültige Mietklauseln...
Die Kosten für kleinere Reparaturen in der Wohnung muss der Mieter
nicht allein tragen. Es muss eine Obergrenze festgelegt sein. Die
liegt pro Reparatur bei etwa 75 Euro. Wenn die Kosten höher sind,
muss der Vermieter ran.
Kinderwagen dürfen im Hausflur abgestellt werden, wenn sie
niemanden behindern. Verbote haben vor Gericht keine Chance.
In einigen Hausordnungen sind auch Regelungen zu finden, die
Duschen in der Nacht verbieten. Auch das ist unzulässig. Man darf
rund um die Uhr duschen. Es gibt aber Gerichte, die beschränken
das Duschen in der Nacht auf 30 Minuten.
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