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Ratgeber - Tipps, Tricks und Informationen

(28.04.2011)

 

Unzulässige Klauseln im Mietvertrag...

Wenn sich Mieter und Vermieter streiten, geht es meist um Dinge aus dem Mietvertrag. Dort sind oft einige Klauseln ungültig. An die muss man sich nicht halten. Wir informieren Sie genauer.


Gerichtsurteile...

Mieter können all das im Mietvertrag ignorieren, was sie unangemessen benachteiligt. Sollte es solche Klauseln geben, werden sie bei Streit so behandelt, als wären sie gar nicht da. Auch wenn der Vertag unterschrieben ist. Das gilt aber nur für vorgedruckte Mietverträge. Alles was individuell vereinbart wird, ist meist schwer anzufechten. Gesetzlich ist das bisher aber nicht geregelt. Allerdings gibt es viele Gerichtsurteile, an die man sich halten kann.

Kaution und Kündigung...

Es kommt immer wieder vor, dass der Vermieter die Kaution zur Wohnungsübergabe in bar haben will. Das muss man nicht mitmachen. Die Kaution darf laut Gesetz immer in drei Raten gezahlt werden. Unzulässig sind auch gestaffelte Kündigungsfristen. Es ist egal, wie lange man in einer Wohnung wohnt, man hat immer drei Monate Kündigungsfrist.

Hunde, Katzen und Co.

Tiere dürfen im Mietvertrag nicht generell verboten werden. Kleintiere wie Vögel, Hamster, Meerschweinchen oder Zwergkaninchen darf man haben. Bei Katzen ist das nicht so klar. Da sind sich die Gerichte nicht einig, ob das zur Kleintierhaltung zählt oder nicht. Hunde zählen definitiv nicht dazu. Wenn man einen Hund hat und umziehen will, braucht man die Erlaubnis vom Vermieter der Wohnung.

Schönheitsreparaturen...

Manchmal ist ein einziges Wort entscheidend. Ein typisches Beispiel sind starre Fristen bei Schönheitsreparaturen. Wenn verlangt wird, dass man nach fünf Jahren streichen muss, dann ist das ungültig. Offen formuliert ist es, wenn im Mietvertrag steht „im allgemeinen", „in der Regel" oder wenn es den Zusatz gibt „von diesen Fristen kann abgewichen werden, wenn der Zustand der Wohnung das zulässt". Dann muss man renovieren. Wenn im Vertag steht, dass beim Auszug eine Endrenovierung fällig wird, ist das nicht gültig.

Noch mehr ungültige Mietklauseln...

Die Kosten für kleinere Reparaturen in der Wohnung muss der Mieter nicht allein tragen. Es muss eine Obergrenze festgelegt sein. Die liegt pro Reparatur bei etwa 75 Euro. Wenn die Kosten höher sind, muss der Vermieter ran.

Kinderwagen dürfen im Hausflur abgestellt werden, wenn sie niemanden behindern. Verbote haben vor Gericht keine Chance.

In einigen Hausordnungen sind auch Regelungen zu finden, die Duschen in der Nacht verbieten. Auch das ist unzulässig. Man darf rund um die Uhr duschen. Es gibt aber Gerichte, die beschränken das Duschen in der Nacht auf 30 Minuten.
 

 

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Das Baufinanzierungsspecial

Für die eigenen vier Wände sprechen viele praktische Gründe: man ist sein eigener Herr, muss sich nicht mehr mit dem Vermieter auseinandersetzen oder sich über Mieterhöhungen ärgern. Ein Eigenheim ist aber auch eine nicht zu unterschätzende rentable Geldanlage. Der Staat unterstützt den Bau von Eigenheimen mit
zinsgünstigen Krediten. Wer davon profitieren möchte, muss die Programme rechtzeitig beantragen. Informieren Sie sich einfach bequem online.

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