(10.02.2010)
Steuererklärung - Worauf sollten Sie achten?
Im Durchschnitt verliert jeder Arbeitnehmer, der keine
Steuererklärung abgibt 900 Euro! Viele müssen aber auch eine
Erklärung abgeben, weil sie Sozialleistungen wie Kurzarbeitergeld
bekommen haben. Dieses Jahr gibt es da ein paar Neuigkeiten.
Worauf Sie achten müssen, um möglichst viel Geld von Väterchen
Staat zurück zu holen, lesen Sie hier.
Sammeln, sammeln, sammeln...
Die besten Steuererklärungen sind von langer Hand vorbereitet: Wer
stets seine Belege und Quittungen sammelt, hat beim Finanzamt gute
Karten. Fortbildung, Fahrtkosten, Bewerbungskosten,
Büromaterialien etc. – Wer mehr Ausgaben als die
Werbungskostenpauschale von 920 Euro zusammenbekommt, der darf
sich auf eine Rückzahlung freuen!
Handwerkerrechnungen...
Neu ist, dass man für 2009 Handwerkerrechnungen steuerlich geltend
machen kann. Das gilt nicht nur für Besitzer eines Eigenheims oder
einer Eigentumswohnung, sondern auch für Mieter. Hast Du selbst
keinen Handwerker bestellt, schau einfach in der
Nebenkostenabrechnung nach: Reinigungsarbeiten, Hausmeister,
Heizungswartung - all das können Ausgaben sein, die das Finanzamt
anerkennen muss.
Arbeitszimmer...
Auch wenn man ein privates Arbeitszimmer eigentlich nicht mehr
absetzen kann: Experten empfehlen, es vorsorglich trotzdem geltend
zu machen. Hier wird noch auf ein Muster-Gerichtsurteil gewartet.
Geht der Prozess gut aus, gibt’s auch für das Arbeitszimmer Geld
zurück. Und es steht gar nicht so schlecht, dass nicht nur Lehrer
und Aussendienstler das Arbeitszimmer absetzen können, sondern
auch Arbeitnehmer, die abends noch am Schreibtisch sitzen. Hier
gilt: Probieren kostet nichts – aber wenn es klappt, bringt es
was!
Kurzarbeiter...
Ein wichtiger Tipp: Wer Kurzarbeitergeld bekommen hat, sollte
lieber etwas zurücklegen, denn es droht eine Steuernachzahlung!
Das Kurzarbeitergeld selbst ist zwar steuerfrei. Aber durch den so
genannten „Progressionsvorbehalt“ wird alles andere, was Du
verdient hast, höher besteuert.
Lohnsteuerverein...
Lohnsteuerhilfevereine können die Erstellung einer Steuererklärung
für Arbeitnehmer sehr erleichtern und kennen sich mit den
rechtlichen Voraussetzungen gut aus. Ein Jahresmitgliedsbeitrag
liegt etwa bei 30 Euro für Geringverdiener und steigt mit dem
Einkommen.
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