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Ratgeber -
Tipps, Tricks und Informationen |
(21.01.2011)
Schlaglochalarm
auf den Straßen - Wer zahlt bei Schäden am Auto...
Schlaglochalarm auf den Straßen: Diesmal tauchen die Riesenlöcher
nicht erst im Frühling auf, sondern schon nach den ersten eisigen
Winterwochen. Sogar Autobahnen wie die A4 haben Riesenlöcher. Wer
zahlt, wenn man sich am Auto was kaputtfährt? Wir informieren Sie
hier.
Alle Jahre wieder...
Schnee, Eis, Minusgrade und Straßen: Das passt nicht zusammen.
Denn durch die kalten Temperaturen entstehen auf dem Asphaltband
zuerst blasenartige Aufwölbungen oder Spalten. Deren Ränder
brechen nach und nach ab. Und innerhalb kurzer Zeit bildet sich
ein tiefes und breites Schlagloch. Verkehrsexperten sehen den
Frost aber nicht als einzige Ursache für die gerade jetzt vermehrt
auftretenden Straßenkrater. Sie sagen: Es wird insgesamt viel zu
wenig in den Straßenerhalt investiert. Das bedeutet, dass diese
kleinen Schäden in der Fahrbahn nicht rechtzeitig ausgebessert
werden. Und dann kommt es zu den bekannten großen Löchern.
Eigentlich eine klare Sache...
Für Schäden an Auspuff, Achsen oder Felgen muss der aufkommen, der
für die kaputte Straße verantwortlich ist: Um Autobahnen und
Überlandverbindungen kümmern sich Bund und Länder, um Gemeinde-
und Kreisstraßen die Städte und Kommunen. Mit fast 400.000
Kilometern Länge machen letztere den weitaus größten Teil
deutscher Straßen aus. Also 65 Prozent oder auch rund zwei
Drittel.
Fein raus...
Bund, Länder und Kommunen müssen ihre Strecken regelmäßig auf
Schäden absuchen und dann vor Löchern warnen. Bei stark befahrenen
Straßen etwa müssen die Schlagloch-Sucher mindestens zweimal die
Woche raus. Das Ganze heißt im schönsten Beamtendeutsch
„Verkehrssicherungspflicht". Im Ernstfall bekommen Autofahrer nur
sehr selten wirklich Schadenersatz für kaputt gegangene
Fahrzeugteile: Denn sie müssen vor Gericht beweisen, dass jemand
diese Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Und das ist
schwierig bis unmöglich.
Handy hilft...
Denn im Rechtsstreit muss man zum Einen beweisen, dass nicht
gewarnt wurde und der Schaden durch das Loch im Boden verursacht
worden ist. Etwa mit Fotos von der Unfallstelle, dem Schlagloch
und den Schäden am Auto. Juristen empfehlen, neben das Schlagloch
ein Feuerzeug oder auch das Handy zu legen. So kommen die
Dimensionen besser zur Geltung. Zusätzlich sollte man das
Schlagloch ausmessen. Dazu helfen unbeteiligte Zeugen. Dennoch:
Wer eine etwa Verkehrsrechtschutzversicherung hat, sollte sich
Hilfe bei einem Anwalt suchen. Denn erfahrungsgemäß sind die
Ansprüche, trotz Beweisen, nur sehr schwer durchzusetzen.
Schwer nachweisbar...
Die zweite Vorraussetzung für einen Erfolg vor Gericht: Man muss
belegen, dass die Kommune nicht in bestimmten Zeitabständen die
Straße abgefahren ist. Und das ist erfahrungsgemäß nicht so
leicht. Passiert etwa ein entsprechender Schaden plötzlich und
zwischen den vorgeschriebenen Fahrten, dann würde die Kommune
leider nicht haften. Noch schlechtere Chancen hat man, wenn man
sich auf kaum befahrenen Nebenstraßen die Felge kaputt fährt. Da
müssen Autofahrer generell mit Löchern rechnen und so langsam
fahren, dass sie Hindernisse rechtzeitig erkennen.
Ein Herz für Autofahrer...
Auch wenn die Kommunen fast immer Recht bekommen: Es gibt auch
einige wenige Autofahrer-freundliche Gerichtsurteile. So half es
beispielsweise der Stadt Lübeck nicht, mit einem Schild auf ein
riesiges Schlagloch hinzuweisen. Sie musste einem VW-Golf-Fahrer
den Schaden an seinem Fahrzeug ersetzen. Und die Stadt Dresden
musste für einen Achsbruch 1.500 Euro Schadenersatz zahlen.
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