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Ratgeber - Tipps, Tricks und Informationen

(21.01.2011)

 

Schlaglochalarm auf den Straßen - Wer zahlt bei Schäden am Auto...

Schlaglochalarm auf den Straßen: Diesmal tauchen die Riesenlöcher nicht erst im Frühling auf, sondern schon nach den ersten eisigen Winterwochen. Sogar Autobahnen wie die A4 haben Riesenlöcher. Wer zahlt, wenn man sich am Auto was kaputtfährt? Wir informieren Sie hier.


Alle Jahre wieder...

Schnee, Eis, Minusgrade und Straßen: Das passt nicht zusammen. Denn durch die kalten Temperaturen entstehen auf dem Asphaltband zuerst blasenartige Aufwölbungen oder Spalten. Deren Ränder brechen nach und nach ab. Und innerhalb kurzer Zeit bildet sich ein tiefes und breites Schlagloch. Verkehrsexperten sehen den Frost aber nicht als einzige Ursache für die gerade jetzt vermehrt auftretenden Straßenkrater. Sie sagen: Es wird insgesamt viel zu wenig in den Straßenerhalt investiert. Das bedeutet, dass diese kleinen Schäden in der Fahrbahn nicht rechtzeitig ausgebessert werden. Und dann kommt es zu den bekannten großen Löchern.

Eigentlich eine klare Sache...

Für Schäden an Auspuff, Achsen oder Felgen muss der aufkommen, der für die kaputte Straße verantwortlich ist: Um Autobahnen und Überlandverbindungen kümmern sich Bund und Länder, um Gemeinde- und Kreisstraßen die Städte und Kommunen. Mit fast 400.000 Kilometern Länge machen letztere den weitaus größten Teil deutscher Straßen aus. Also 65 Prozent oder auch rund zwei Drittel.

Fein raus...

Bund, Länder und Kommunen müssen ihre Strecken regelmäßig auf Schäden absuchen und dann vor Löchern warnen. Bei stark befahrenen Straßen etwa müssen die Schlagloch-Sucher mindestens zweimal die Woche raus. Das Ganze heißt im schönsten Beamtendeutsch „Verkehrssicherungspflicht". Im Ernstfall bekommen Autofahrer nur sehr selten wirklich Schadenersatz für kaputt gegangene Fahrzeugteile: Denn sie müssen vor Gericht beweisen, dass jemand diese Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Und das ist schwierig bis unmöglich.

Handy hilft...

Denn im Rechtsstreit muss man zum Einen beweisen, dass nicht gewarnt wurde und der Schaden durch das Loch im Boden verursacht worden ist. Etwa mit Fotos von der Unfallstelle, dem Schlagloch und den Schäden am Auto. Juristen empfehlen, neben das Schlagloch ein Feuerzeug oder auch das Handy zu legen. So kommen die Dimensionen besser zur Geltung. Zusätzlich sollte man das Schlagloch ausmessen. Dazu helfen unbeteiligte Zeugen. Dennoch: Wer eine etwa Verkehrsrechtschutzversicherung hat, sollte sich Hilfe bei einem Anwalt suchen. Denn erfahrungsgemäß sind die Ansprüche, trotz Beweisen, nur sehr schwer durchzusetzen.

Schwer nachweisbar...

Die zweite Vorraussetzung für einen Erfolg vor Gericht: Man muss belegen, dass die Kommune nicht in bestimmten Zeitabständen die Straße abgefahren ist. Und das ist erfahrungsgemäß nicht so leicht. Passiert etwa ein entsprechender Schaden plötzlich und zwischen den vorgeschriebenen Fahrten, dann würde die Kommune leider nicht haften. Noch schlechtere Chancen hat man, wenn man sich auf kaum befahrenen Nebenstraßen die Felge kaputt fährt. Da müssen Autofahrer generell mit Löchern rechnen und so langsam fahren, dass sie Hindernisse rechtzeitig erkennen.

Ein Herz für Autofahrer...

Auch wenn die Kommunen fast immer Recht bekommen: Es gibt auch einige wenige Autofahrer-freundliche Gerichtsurteile. So half es beispielsweise der Stadt Lübeck nicht, mit einem Schild auf ein riesiges Schlagloch hinzuweisen. Sie musste einem VW-Golf-Fahrer den Schaden an seinem Fahrzeug ersetzen. Und die Stadt Dresden musste für einen Achsbruch 1.500 Euro Schadenersatz zahlen.
 

 

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