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Ratgeber - Tipps, Tricks und Informationen

(20.01.2010)

 

Schimmel in der Wohnung

Es ist einfach nur eklig und nervig: Draußen ist es richtig kalt, drinnen läuft die Heizung auf Hochtouren und plötzlich entdeckt man Schimmelflecken an der Wand. Vom Vermieter kommt dann aber häufig gar keine Hilfe, sondern nur der Spruch: „Sie haben falsch gelüftet!!“ Wie kann man sich da wehren? – Wir informieren Sie.

Bitte schnellstmöglich kümmern!


Da hilft nur richtig Druck zu machen: Also den Vermieter per Brief oder Email noch mal auf den Schimmel an der Wand hinweisen. In dem Schreiben setzt man dem Wohnungseigentümer gleich eine angemessene Frist, sich um die lästigen Flecken zu kümmern. Wenn er die Frist verstreichen lässt, darf man die Miete kürzen. Sind große Teile einer Wand oder gar mehrere Zimmer betroffen und besteht bereits eine Geruchsbelästigung, sind laut Rechtsprechung rund 10 Prozent Minderung angemessen. Das so „gesparte“ Geld sollte man aber für den Streitfall am besten auf einem Konto parken.

Angemessene Frist...


So kann man etwa erwarten, dass der Vermieter innerhalb von zwei Wochen einen Maler vorbeischickt. Der kann natürlich nur den Schimmel entfernen und übermalen – das eigentliche Problem löst das aber nicht. Denn häufig sind einige Stellen an den Außenwänden einfach nicht richtig gegen die kalte Winterluft gedämmt. Dort schlägt sich dann Feuchtigkeit nieder. Und die mögen die Schimmelpilze. Da nachzubessern, kostet Geld und deshalb versuchen manche Vermieter, die Schuld auf den Mieter abzuwälzen.

Zu Recht...


In manchen Fällen sind aber wirklich die Mieter – zumindest teilweise - schuld: Eine Hauptursache für Schimmel ist die feuchte Luft in der Wohnung. Und die entsteht beim Kochen, Duschen, Wäsche trocknen aber auch beim Schwitzen. So gibt man im Laufe eines Monats allein im Schlaf rund 30 Liter Feuchtigkeit an die Raumluft ab. Diese Feuchtigkeit kann man eben nur durch Lüften nach draußen befördern. Am besten macht man das bei kurzzeitig weit offenen Fenstern. Kippt man die Fenster dagegen immer nur an, gelangt kaum Luft nach draußen. Zudem kühlen bei dieser Methode die Wände auf Dauer aus. Den darauf folgenden Effekt kennt man vom Bierglas: An kalten Oberflächen schlägt sich Feuchtigkeit nieder. Also auch an den Wänden.

Dreimal pro Tag ist zumutbar...


Folgt man den Argumenten mancher Vermieter, müsste man eigentlich den ganzen Tag mit Lüften beschäftigt sein. Ein Ding der Unmöglichkeit. Daher setzt die Rechtssprechung Grenzen: Drei Mal Stoßlüften pro Tag ist zumutbar. Zweimal am Morgen und einmal am Abend. Warme Luft kann mehr Feuchtigkeit aufnehmen: Beheizte Zimmer sind somit weniger anfällig für Schimmel. Trotzdem ist man als Mieter nicht verpflichtet, sein gesamtes Einkommen fürs Heizen auszugeben. 15 Grad sollten es aber laut Rechtsprechung mindestens sein, um Bauschäden zu verhindern.

Mieterschuld, Baumangel?


Wer Recht hat, muss man nicht erst teuer vor Gericht ausfechten: Verbraucherzentralen und Mieterbund verleihen Messgeräte, mit denen man nachweisen kann, dass man richtig geheizt und gelüftet hat.
 

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Das Baufinanzierungsspecial

Für die eigenen vier Wände sprechen viele praktische Gründe: man ist sein eigener Herr, muss sich nicht mehr mit dem Vermieter auseinandersetzen oder sich über Mieterhöhungen ärgern. Ein Eigenheim ist aber auch eine nicht zu unterschätzende rentable Geldanlage. Der Staat unterstützt den Bau von Eigenheimen mit
zinsgünstigen Krediten. Wer davon profitieren möchte, muss die Programme rechtzeitig beantragen. Informieren Sie sich einfach bequem online.

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