(20.01.2010)
Schimmel in der Wohnung
Es ist einfach nur eklig und nervig: Draußen ist es richtig kalt,
drinnen läuft die Heizung auf Hochtouren und plötzlich entdeckt
man Schimmelflecken an der Wand. Vom Vermieter kommt dann aber
häufig gar keine Hilfe, sondern nur der Spruch: „Sie haben falsch
gelüftet!!“ Wie kann man sich da wehren? – Wir informieren Sie.
Bitte schnellstmöglich kümmern!
Da hilft nur richtig Druck zu machen: Also den Vermieter per Brief
oder Email noch mal auf den Schimmel an der Wand hinweisen. In dem
Schreiben setzt man dem Wohnungseigentümer gleich eine angemessene
Frist, sich um die lästigen Flecken zu kümmern. Wenn er die Frist
verstreichen lässt, darf man die Miete kürzen. Sind große Teile
einer Wand oder gar mehrere Zimmer betroffen und besteht bereits
eine Geruchsbelästigung, sind laut Rechtsprechung rund 10 Prozent
Minderung angemessen. Das so „gesparte“ Geld sollte man aber für
den Streitfall am besten auf einem Konto parken.
Angemessene Frist...
So kann man etwa erwarten, dass der Vermieter innerhalb von zwei
Wochen einen Maler vorbeischickt. Der kann natürlich nur den
Schimmel entfernen und übermalen – das eigentliche Problem löst
das aber nicht. Denn häufig sind einige Stellen an den Außenwänden
einfach nicht richtig gegen die kalte Winterluft gedämmt. Dort
schlägt sich dann Feuchtigkeit nieder. Und die mögen die
Schimmelpilze. Da nachzubessern, kostet Geld und deshalb versuchen
manche Vermieter, die Schuld auf den Mieter abzuwälzen.
Zu Recht...
In manchen Fällen sind aber wirklich die Mieter – zumindest
teilweise - schuld: Eine Hauptursache für Schimmel ist die feuchte
Luft in der Wohnung. Und die entsteht beim Kochen, Duschen, Wäsche
trocknen aber auch beim Schwitzen. So gibt man im Laufe eines
Monats allein im Schlaf rund 30 Liter Feuchtigkeit an die Raumluft
ab. Diese Feuchtigkeit kann man eben nur durch Lüften nach draußen
befördern. Am besten macht man das bei kurzzeitig weit offenen
Fenstern. Kippt man die Fenster dagegen immer nur an, gelangt kaum
Luft nach draußen. Zudem kühlen bei dieser Methode die Wände auf
Dauer aus. Den darauf folgenden Effekt kennt man vom Bierglas: An
kalten Oberflächen schlägt sich Feuchtigkeit nieder. Also auch an
den Wänden.
Dreimal pro Tag ist zumutbar...
Folgt man den Argumenten mancher Vermieter, müsste man eigentlich
den ganzen Tag mit Lüften beschäftigt sein. Ein Ding der
Unmöglichkeit. Daher setzt die Rechtssprechung Grenzen: Drei Mal
Stoßlüften pro Tag ist zumutbar. Zweimal am Morgen und einmal am
Abend. Warme Luft kann mehr Feuchtigkeit aufnehmen: Beheizte
Zimmer sind somit weniger anfällig für Schimmel. Trotzdem ist man
als Mieter nicht verpflichtet, sein gesamtes Einkommen fürs Heizen
auszugeben. 15 Grad sollten es aber laut Rechtsprechung mindestens
sein, um Bauschäden zu verhindern.
Mieterschuld, Baumangel?
Wer Recht hat, muss man nicht erst teuer vor Gericht ausfechten:
Verbraucherzentralen und Mieterbund verleihen Messgeräte, mit
denen man nachweisen kann, dass man richtig geheizt und gelüftet
hat.
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