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Ratgeber - Tipps, Tricks und Informationen

(21.01.2012)

 

Schimmel in der Wohnung - Was tun?

Schimmel in der Wohnung. Gerade jetzt im Winter bildet er sich schneller als in der warmen Jahreszeit. Sind Schimmelflecke an der Wand, sollte man schnell reagieren. Denn die Sporen können gefährlich für die Gesundheit sein. Oft gibt es bei Schimmel Streit zwischen Mieter und Vermieter, weil der Vermieter sagt, dass falsch gelüftet wurde. Wie man als Mieter richtig vorgeht, erfahren Sie hier.


Informationen weitergeben...


Wenn man Schimmel in der Wohnung entdeckt, sollte man als erstes den Vermieter informieren und ihn auffordern, den Schaden zu beheben. Dazu setzt man ihm eine Frist. Mietexperten sagen, 10 bis 14 Tage müssen es schon sein. Ist die Zeit vorbei und ist noch nichts passiert, kann man noch eine Mahnung aussprechen.
 


Weitere Maßnahmen...


Bis zur Mängelbeseitigung darf man die Miete kürzen. Die Höhe der Kürzung kommt auf den Umfang des Schimmelbefalls an. Gerichte haben entschieden, dass man die Miete bei Schimmel im Wohn- und Schlafzimmer oder in der Küche um 15 Prozent kürzen darf. Sind mehrere Räume betroffen, rechtfertigt das eine Minderung von bis zu 80 Prozent.
 


Worte reichen nicht....


Ganz wichtig! Man sollte keine mündlichen Absprachen mit dem Vermieter treffen, sondern alles schriftlich festhalten. Das ist vor allem für die gesetzten Fristen entscheidend. Und die Briefe am besten per Einschreiben verschicken. Keine Reaktion Sollte der Vermieter auch nach einer Mahnung nicht reagieren, kann man vom so genannten Selbstbeseitigungsrecht Gebrauch machen. Das heißt, man kann selbst Hand anlegen oder eine Firma beauftragen. Die Kosten dafür muss man zunächst selbst tragen, man kann sie aber später dem Vermieter in Rechnung stellen. Wenn er nicht zahlt, den Betrag einfach gegen die Miete aufrechnen.
 


Kündigung möglich...


Wenn die Zimmer durch Schimmel gar nicht mehr bewohnbar sind, weil die Gesundheitsgefahr zu groß ist, kann man die Wohnung auch fristlos kündigen. Aber auch hier die Bedingung: der Vermieter muss vorher informiert und zur Mängelbeseitigung aufgefordert worden sein. Wenn er nicht reagiert, kann man sofort ausziehen.
 


Schimmelbildung...


Experten schätzen, dass es in fast jeder zweiten Wohnung Schimmel gibt. Betroffen sind oft die Schlafzimmer, weil es dort kälter ist, als im Rest der Wohnung. Dort, wo es kühl ist, sammelt sich die Feuchtigkeit. Wenn nicht richtig gelüftet wird, entsteht Schimmel. Auch Bäder sind oft betroffen. Eine vierköpfige Familie produziert etwa 12 Liter Wasser am Tag beim ganz normalen Wohnen, beispielsweise durchs Duschen und Kochen.
 


Gegenmaßnahmen...


Oberste Gebot ist das richtige Lüften. Vor allem im Winter, wenn es drinnen warm und draußen extrem kalt ist und wenn man möglicherweise auch die Wäsche noch in der Wohnung trocknet. Am besten mindestens zwei Mal am Tag für mindestens fünf Minuten die Fenster richtig öffnen, damit die feuchte Luft raus kann. Ankippen reicht nicht. Wie oft man lüften muss, hängt natürlich auch davon ab, ob man tagsüber zu Hause ist oder nicht. Je länger man sich in einem Raum aufhält, desto öfter muss die Luft ausgetauscht werden.
 


Temperaturen...


Experten sagen, dass die Temperatur in Wohnräumen im Winter 20 Grad nicht dauerhaft unterschreiten sollte. Für Bad werden 21 Grad und fürs Schlafzimmer 16 Grad empfohlen. Wichtig ist auch, dass man die Türen zu kühlen Räumen geschlossen hält, sonst zieht die Feuchtigkeit dorthin.
 

 

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Das Baufinanzierungsspecial

Für die eigenen vier Wände sprechen viele praktische Gründe: man ist sein eigener Herr, muss sich nicht mehr mit dem Vermieter auseinandersetzen oder sich über Mieterhöhungen ärgern. Ein Eigenheim ist aber auch eine nicht zu unterschätzende rentable Geldanlage. Der Staat unterstützt den Bau von Eigenheimen mit
zinsgünstigen Krediten. Wer davon profitieren möchte, muss die Programme rechtzeitig beantragen. Informieren Sie sich einfach bequem online.

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