(21.01.2012)
Schimmel in der Wohnung - Was tun?
Schimmel in der Wohnung. Gerade jetzt im Winter bildet er sich
schneller als in der warmen Jahreszeit. Sind Schimmelflecke an der
Wand, sollte man schnell reagieren. Denn die Sporen können
gefährlich für die Gesundheit sein. Oft gibt es bei Schimmel
Streit zwischen Mieter und Vermieter, weil der Vermieter sagt,
dass falsch gelüftet wurde. Wie man als Mieter richtig vorgeht,
erfahren Sie hier.
Informationen weitergeben...
Wenn man Schimmel in der Wohnung entdeckt, sollte man als erstes
den Vermieter informieren und ihn auffordern, den Schaden zu
beheben. Dazu setzt man ihm eine Frist. Mietexperten sagen, 10 bis
14 Tage müssen es schon sein. Ist die Zeit vorbei und ist noch
nichts passiert, kann man noch eine Mahnung aussprechen.
Weitere Maßnahmen...
Bis zur Mängelbeseitigung darf man die Miete kürzen. Die Höhe der
Kürzung kommt auf den Umfang des Schimmelbefalls an. Gerichte
haben entschieden, dass man die Miete bei Schimmel im Wohn- und
Schlafzimmer oder in der Küche um 15 Prozent kürzen darf. Sind
mehrere Räume betroffen, rechtfertigt das eine Minderung von bis
zu 80 Prozent.
Worte reichen nicht....
Ganz wichtig! Man sollte keine mündlichen Absprachen mit dem
Vermieter treffen, sondern alles schriftlich festhalten. Das ist
vor allem für die gesetzten Fristen entscheidend. Und die Briefe
am besten per Einschreiben verschicken. Keine Reaktion Sollte der
Vermieter auch nach einer Mahnung nicht reagieren, kann man vom so
genannten Selbstbeseitigungsrecht Gebrauch machen. Das heißt, man
kann selbst Hand anlegen oder eine Firma beauftragen. Die Kosten
dafür muss man zunächst selbst tragen, man kann sie aber später
dem Vermieter in Rechnung stellen. Wenn er nicht zahlt, den Betrag
einfach gegen die Miete aufrechnen.
Kündigung möglich...
Wenn die Zimmer durch Schimmel gar nicht mehr bewohnbar sind, weil
die Gesundheitsgefahr zu groß ist, kann man die Wohnung auch
fristlos kündigen. Aber auch hier die Bedingung: der Vermieter
muss vorher informiert und zur Mängelbeseitigung aufgefordert
worden sein. Wenn er nicht reagiert, kann man sofort ausziehen.
Schimmelbildung...
Experten schätzen, dass es in fast jeder zweiten Wohnung Schimmel
gibt. Betroffen sind oft die Schlafzimmer, weil es dort kälter
ist, als im Rest der Wohnung. Dort, wo es kühl ist, sammelt sich
die Feuchtigkeit. Wenn nicht richtig gelüftet wird, entsteht
Schimmel. Auch Bäder sind oft betroffen. Eine vierköpfige Familie
produziert etwa 12 Liter Wasser am Tag beim ganz normalen Wohnen,
beispielsweise durchs Duschen und Kochen.
Gegenmaßnahmen...
Oberste Gebot ist das richtige Lüften. Vor allem im Winter, wenn
es drinnen warm und draußen extrem kalt ist und wenn man
möglicherweise auch die Wäsche noch in der Wohnung trocknet. Am
besten mindestens zwei Mal am Tag für mindestens fünf Minuten die
Fenster richtig öffnen, damit die feuchte Luft raus kann. Ankippen
reicht nicht. Wie oft man lüften muss, hängt natürlich auch davon
ab, ob man tagsüber zu Hause ist oder nicht. Je länger man sich in
einem Raum aufhält, desto öfter muss die Luft ausgetauscht werden.
Temperaturen...
Experten sagen, dass die Temperatur in Wohnräumen im Winter 20
Grad nicht dauerhaft unterschreiten sollte. Für Bad werden 21 Grad
und fürs Schlafzimmer 16 Grad empfohlen. Wichtig ist auch, dass
man die Türen zu kühlen Räumen geschlossen hält, sonst zieht die
Feuchtigkeit dorthin.
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