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Ratgeber - Tipps, Tricks und Informationen

(02.12.2010)

 

Neue Winterreifenpflicht – Was gilt jetzt?

Passend zu den ersten Schneeflocken wurde die Straßenverkehrsordnung geändert: Es tritt dann die neue Winterreifenpflicht in Kraft. Einen konkreten Termin gibt es da noch nicht. Das Ganze muss erst noch schnell im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Neue Winterreifenpflicht: Was heißt das für Autofahrer?

 

Mal sehr genau...


Der Bundesverkehrsminister macht es diesmal in einigen Punkten sehr konkret: Bei Glatteis, Schnee oder Reif auf der Straße musst du Winterreifen drauf haben. Und deren Profil muss mindestens 1,6 Millimeter tief sein. Eine konkrete Zeitvorgabe wie von November bis März macht das Gesetz allerdings nicht. Ausgenommen von der Vorgabe sind Nutzfahrzeuge für Bauern oder Forstwirtschaft, da die meist eh mit grobstolligen Reifen fahren. Im Übrigen gilt die Winterreifenpflicht nur für fahrende Autos. Wer sein sommerbereiftes Auto auf öffentlichen Straßen einschneien lässt, muss also keine Knöllchen fürchten.

...und mal eher ungenau...


An anderer Stelle bleibt der Gesetzgeber immer noch im Ungefähren: Als Winterreifen sollen alle Schlappen gelten, die das „M+S"-Zeichen auf der Flanke haben. „M und S" stehen für „Matsch und Schnee". Verwirrend für Autofahrer sind da zwei Punkte: Das Symbol dürfen die echten Winterschlappen tragen, aber auch Ganzjahres- oder Allwetterreifen. Und jeder Reifenhersteller darf ein „M+S"-Symbol auf seine Reifen drucken. So etwas wie einen Test auf Wintertauglichkeit gibt es nicht. Das heißt: Auch die Anbieter von Billigschlappen aus Fernost dürfen ihre Reifen mit dem „M-und-S-Zeichen" schmücken. Obwohl man mit denen auf Schnee eben nicht sicher fährt. Das zeigen die großen Tests von ADAC und Stiftung Warentest Jahr für Jahr mit schöner Regelmäßigkeit.

Wird teurer...


Werden Sie mit Sommerreifen erwischt, müssen Sie deutlich mehr bezahlen als bisher: Dann werden vierzig statt zwanzig Euro fällig. Und behindern Sie etwa mit einem querstehenden Auto andere, müssen Sie sogar achtzig Euro zahlen. Allzu große Sorgen müssen Sie sich aber nicht machen: Die Polizei in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen hat schon in den letzten Jahren nur in Einzelfällen Bußgelder wegen falscher Reifen verhängt. Etwa wenn jemand deshalb einen Unfall hatte. Und dabei bleibt es auch, sagen die Innenministerien.

Versicherung kann Zahlung verweigern...


Im Ernstfall kann es dann aber doppelt Ärger geben. Denn wer bei Schnee mit Sommerreifen unterwegs ist, handelt grob fahrlässig. Und landet man dann im Graben, kann sich die Versicherung querstellen. Allerdings gibt es dazu noch wenig entsprechende Gerichtsurteile
 

 

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