(02.12.2010)
Neue
Winterreifenpflicht – Was gilt jetzt?
Passend zu den ersten Schneeflocken wurde die
Straßenverkehrsordnung geändert: Es tritt dann die neue
Winterreifenpflicht in Kraft. Einen konkreten Termin gibt es da
noch nicht. Das Ganze muss erst noch schnell im Bundesgesetzblatt
veröffentlicht werden. Neue Winterreifenpflicht: Was heißt das für
Autofahrer?
Mal sehr genau...
Der Bundesverkehrsminister macht es diesmal in einigen Punkten
sehr konkret: Bei Glatteis, Schnee oder Reif auf der Straße musst
du Winterreifen drauf haben. Und deren Profil muss mindestens 1,6
Millimeter tief sein. Eine konkrete Zeitvorgabe wie von November
bis März macht das Gesetz allerdings nicht. Ausgenommen von der
Vorgabe sind Nutzfahrzeuge für Bauern oder Forstwirtschaft, da die
meist eh mit grobstolligen Reifen fahren. Im Übrigen gilt die
Winterreifenpflicht nur für fahrende Autos. Wer sein
sommerbereiftes Auto auf öffentlichen Straßen einschneien lässt,
muss also keine Knöllchen fürchten.
...und mal eher ungenau...
An anderer Stelle bleibt der Gesetzgeber immer noch im Ungefähren:
Als Winterreifen sollen alle Schlappen gelten, die das „M+S"-Zeichen
auf der Flanke haben. „M und S" stehen für „Matsch und Schnee".
Verwirrend für Autofahrer sind da zwei Punkte: Das Symbol dürfen
die echten Winterschlappen tragen, aber auch Ganzjahres- oder
Allwetterreifen. Und jeder Reifenhersteller darf ein „M+S"-Symbol
auf seine Reifen drucken. So etwas wie einen Test auf
Wintertauglichkeit gibt es nicht. Das heißt: Auch die Anbieter von
Billigschlappen aus Fernost dürfen ihre Reifen mit dem
„M-und-S-Zeichen" schmücken. Obwohl man mit denen auf Schnee eben
nicht sicher fährt. Das zeigen die großen Tests von ADAC und
Stiftung Warentest Jahr für Jahr mit schöner Regelmäßigkeit.
Wird teurer...
Werden Sie mit Sommerreifen erwischt, müssen Sie deutlich mehr
bezahlen als bisher: Dann werden vierzig statt zwanzig Euro
fällig. Und behindern Sie etwa mit einem querstehenden Auto
andere, müssen Sie sogar achtzig Euro zahlen. Allzu große Sorgen
müssen Sie sich aber nicht machen: Die Polizei in Sachsen,
Sachsen-Anhalt und Thüringen hat schon in den letzten Jahren nur
in Einzelfällen Bußgelder wegen falscher Reifen verhängt. Etwa
wenn jemand deshalb einen Unfall hatte. Und dabei bleibt es auch,
sagen die Innenministerien.
Versicherung kann Zahlung verweigern...
Im Ernstfall kann es dann aber doppelt Ärger geben. Denn wer bei
Schnee mit Sommerreifen unterwegs ist, handelt grob fahrlässig.
Und landet man dann im Graben, kann sich die Versicherung
querstellen. Allerdings gibt es dazu noch wenig entsprechende
Gerichtsurteile
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