(03.11.2009)
Nebenkostenabrechnung - Wie finden Sie heraus, ob sie zu hoch ist?
Die
Nebenkostenabrechung flattert einmal jährlich ins Haus. Meist
ist eine Nachzahlung fällig. Für den Laien ist es schwer,
herauszufinden, ob die Forderung berechtigt oder zu hoch ist.
Damit Sie den Durchblick behalten, sagen wir Ihnen, auf welche
Details Sie achten müssen, um nicht zu viel zu bezahlen.
Wie muss eine
Nebenostenabrechnung aussehen?
Sie muss
übersichtlich und für einen „Durchschnittsmieter“ nachvollziehbar
sein. Jeder Mieter hat das Recht, bei Unklarheiten die Belege der
Kosten beim Vermieter einzusehen.
Was darf mein
Vermieter in den Nebenkosten abrechnen?
Alles, was im
Mietvertrag vereinbart wurde, soweit es nicht der
Berechnungsverordnung widerspricht. Was nicht im Mietvertrag
steht, muss nicht bezahlt werden.
Was für Posten sind
in einer Nebenkostenabrechnung enthalten?
Man teilt sie ein in
warme Kosten und kalte Kosten. Warme Kosten sind dabei Heiz- und
Warmwasserkosten. Kalte Kosten sind zum Beispiel Wasser,
Hausmeister, Abfallgebühren, Straßengebühren und Versicherungen.
Frist: Wann muss ich
nicht mehr zahlen?
Der Vermieter muss
die Betriebskostenabrechnung innerhalb eines Jahres nach Ende des
Abrechnungszeitraumes vorlegen. Tut er es nicht muss man nicht
zahlen. Man kann dann sogar die Vorauszahlungen für den
Abrechnungszeitraum zurückverlangen. Ergibt sich ein Guthaben,
bekommt man das trotzdem ausgezahlt.
Betriebskostenspiegel
Im sogenannten
„Betriebskostenspiegel“ des deutschen Mieterbundes stehen die
durchschnittlichen Nebenkosten, aufgeteilt nach Regionen. An ihm
erkennt man, ob die eigenen Nebenkosten überdurchschnittlich hoch
sind.
Fehlerquelle
Hausmeister
Es dürfen nur reine
Hausmeisterkosten abgerechnet werden wie z.B.
Hof fegen, Gartenarbeit und Hausordnung. Verwaltungs- und
Reparaturarbeiten, die vom Hausmeister durchgeführt werden,
gehören nicht in eine Nebenkostenabrechnung.
Genau hinschauen bei
leeren Wohnungen im Haus
Ein Vergleich mit
der Abrechung aus dem Vorjahr zeigt schnell, ob bei der Wohnfläche
geschummelt wurde. Der Vermieter muss die Kosten für die kalte
Miete auf das gesamte Haus umlegen und nicht nur auf die bewohnten
Flächen. Das Risiko für leere Wohnungen trägt der Vermieter als
Unternehmer selbst.
Wie lange kann ich
Widerspruch einlegen?
Ergeben sich Zweifel
an der Rechnung, kann man innerhalb von 4 Wochen schriftlich
widersprechen. Tut man das nicht, muss man erst mal in voller Höhe
zahlen. Trotzdem hat man dann noch weitere 11 Monate Zeit, der
Rechnung zu widersprechen und bekommt zu Unrecht gezahlte
Nebenkosten wieder zurück.
Wo Sie sich
informieren können...
Die örtlichen
Mietervereine sind Ansprechpartner rund um das Thema Miete,
Mietvertrag und Nebenkosten. Sie kennen die Rechtslage genau. Hier
können Sie sich beraten lassen, müssen aber dafür auch Mitglied
werden. Der Jahresbeitrag beträgt um die 70 Euro, darin enthalten
ist auch ein Rechtsschutz für Mieter, falls es hart auf hart
kommt.
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