(21.01.2011)
Mietminderung - Typische Mängel in der Wohnung
In der Wohnung bleibt es kalt, weil die Heizung kaputt ist, es
regnet durchs Dach und die Nachbarn machen ständig Lärm. Wenn in
der Wohnung, die man gemietet hat, etwas nicht in Ordnung ist,
darf man die Miete kürzen. Wann genau und in welcher Höhe erfahren
Sie hier.
Typische Mängel
in der Wohnung...
Die typischen Gründe, warum die Miete gemindert wird, sind zum
Beispiel Wasserschäden, Schimmel oder undichte Fenster. Aber auch
wenn die Wohnung kleiner ist als im Mietvertrag angegeben, kann
die Miete gemindert werden. Das gleiche gilt für eine Baustelle
vor der Tür oder im Nachbarhaus. Wenn die Wohnqualität erheblich
eingeschränkt ist, spielt es keine Rolle, ob der Vermieter etwas
für den Mangel kann oder nicht. Hat der Mieter den Schaden in der
Wohnung aber selbst verursacht, darf er die Miete nicht kürzen.
Wie geht man vor...
Wenn man als Mieter einen Mangel in der Wohnung feststellt, muss
man den Vermieter informieren, am besten schriftlich und per
Einschreiben. Der muss sich dann um die Beseitigung kümmern, also
zum Beispiel die notwendigen Reparaturen veranlassen. Dafür setzt
man dem Vermieter am besten eine angemessene Frist. In der Regel
sind das ein paar Tage oder eine Woche. Gleichzeitig darf man die
Miete kürzen, also von Anfang an. Der Teil der Miete darf aber nur
so lange einbehalten werden, bis der Schaden behoben ist.
Wie hoch darf die Minderung sein: 1 oder 100 Prozent...
Zur Höhe gibt es keine allgemein gültigen Regeln. Das geht von bis
zu fünf Prozent bei kleineren Mängeln, wie zum Beispiel einer
kaputten Klingel, bis hin zu 100 Prozent bei völliger
Unbewohnbarkeit der Wohnung durch Nässe oder einen Brand.
Nicht übertreiben...
Mietexperten raten, dass man sich an aktuellen Gerichtsurteilen
orientiert und nicht übertreibt. Grundlage für die Berechnung ist
die Bruttomiete, das heißt die Miete inklusive aller
Betriebskosten. Die Miete darf nicht gekürzt werden, wenn es sich
um unerhebliche Beeinträchtigungen handelt, wie zum Beispiel einem
Haarriss in der Wand oder Kratzer im Fußboden.
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