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Ratgeber - Tipps, Tricks und Informationen

(21.01.2011)

 

Mietminderung - Typische Mängel in der Wohnung

In der Wohnung bleibt es kalt, weil die Heizung kaputt ist, es regnet durchs Dach und die Nachbarn machen ständig Lärm. Wenn in der Wohnung, die man gemietet hat, etwas nicht in Ordnung ist, darf man die Miete kürzen. Wann genau und in welcher Höhe erfahren Sie hier.
 

 

Typische Mängel in der Wohnung...


Die typischen Gründe, warum die Miete gemindert wird, sind zum Beispiel Wasserschäden, Schimmel oder undichte Fenster. Aber auch wenn die Wohnung kleiner ist als im Mietvertrag angegeben, kann die Miete gemindert werden. Das gleiche gilt für eine Baustelle vor der Tür oder im Nachbarhaus. Wenn die Wohnqualität erheblich eingeschränkt ist, spielt es keine Rolle, ob der Vermieter etwas für den Mangel kann oder nicht. Hat der Mieter den Schaden in der Wohnung aber selbst verursacht, darf er die Miete nicht kürzen.

Wie geht man vor...


Wenn man als Mieter einen Mangel in der Wohnung feststellt, muss man den Vermieter informieren, am besten schriftlich und per Einschreiben. Der muss sich dann um die Beseitigung kümmern, also zum Beispiel die notwendigen Reparaturen veranlassen. Dafür setzt man dem Vermieter am besten eine angemessene Frist. In der Regel sind das ein paar Tage oder eine Woche. Gleichzeitig darf man die Miete kürzen, also von Anfang an. Der Teil der Miete darf aber nur so lange einbehalten werden, bis der Schaden behoben ist.

Wie hoch darf die Minderung sein: 1 oder 100 Prozent...


Zur Höhe gibt es keine allgemein gültigen Regeln. Das geht von bis zu fünf Prozent bei kleineren Mängeln, wie zum Beispiel einer kaputten Klingel, bis hin zu 100 Prozent bei völliger Unbewohnbarkeit der Wohnung durch Nässe oder einen Brand.

Nicht übertreiben...


Mietexperten raten, dass man sich an aktuellen Gerichtsurteilen orientiert und nicht übertreibt. Grundlage für die Berechnung ist die Bruttomiete, das heißt die Miete inklusive aller Betriebskosten. Die Miete darf nicht gekürzt werden, wenn es sich um unerhebliche Beeinträchtigungen handelt, wie zum Beispiel einem Haarriss in der Wand oder Kratzer im Fußboden.

 


 

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Das Baufinanzierungsspecial

Für die eigenen vier Wände sprechen viele praktische Gründe: man ist sein eigener Herr, muss sich nicht mehr mit dem Vermieter auseinandersetzen oder sich über Mieterhöhungen ärgern. Ein Eigenheim ist aber auch eine nicht zu unterschätzende rentable Geldanlage. Der Staat unterstützt den Bau von Eigenheimen mit
zinsgünstigen Krediten. Wer davon profitieren möchte, muss die Programme rechtzeitig beantragen. Informieren Sie sich einfach bequem online.

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