(06.10.2011)
Wenn die KFZ
Versicherung den Preis erhöht...
Normalerweise kann man seine KFZ Versicherung nur mit einer Frist
von 4 Wochen zum Jahresende kündigen, also bis zum 30. November.
Flattert aber eine Preiserhöhung ins Haus, gibt´s Extra-Rechte für
Kunden. Welche das sind – bei uns können Sie es nachlesen...
Die Rabattschlacht ist vorbei...
Überboten sich die KFZ Versicherer in den letzten Jahren noch mit
Billigangeboten, ist jetzt die Trendwende da. Die Versicherer
erhöhen die Preise. Nicht jeder Autofahrer ist in diesem Jahr
schon betroffen. Aber etwa jeder Dritte muss für 2012 mit
steigenden Preisen rechnen.
Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung...
Will die Versicherung die Prämie erhöhen, muss sie das dem
Versicherungsnehmer schriftlich mitteilen. Ab Zugang des
Schreibens besteht innerhalb von vier Wochen ein
Sonderkündigungsrecht und man kann zu einer billigeren
Versicherung wechseln. Dieses Sonderkündigungsrecht besteht auch
dann, wenn der jährliche, reguläre Kündigungsstichtag zum 30.
November schon verstrichen ist. Kommt die Ankündigung z.B. erst
Mitte Dezember, läuft die Frist bis Mitte Januar.
Form und Frist...
Die außerordentliche Kündigung darf formlos sein, sollte aber
sicherheitshalber per Einschreiben versandt werden. Nicht das
Datum des Poststempels entscheidet, sondern der tatsächliche
Zugang des Schreibens beim Versicherer.
Neuen Versicherer finden...
Bei der Suche nach einem günstigen Neuvertrag kann das Internet
helfen - man sollte aber auf keinen Fall nur auf ein einzelnes
Preisvergleichsportal vertrauen. Denn oft sind die Vergleiche
unvollständig, weil günstige Anbieter gar nicht gelistet sind. Die
Verbraucherzentralen bieten daher in Zusammenarbeit mit Stiftung
Warentest eine unabhängige KFZ - Versicherungsberatung an.
Tipp...
Bei der KFZ - Pflichtversicherung spielt vor allem die
Deckungssumme eine Rolle. Der Gesetzgeber schreibt in Deutschland
eine gewisse Mindestdeckung vor. Diese Summe liegt für
Personenschäden bei 7,5 Millionen Euro, für Sachschäden bei 1
Million Euro und für Vermögensschäden bei 50.000 Euro. Mit diesen
Deckungssummen lassen sich im Regelfall heutzutage jedoch nur noch
Einzelunfälle abdecken. Sollte es jedoch zu einem selbst
verschuldeten Großunfall kommen, reicht die gesetzliche Deckung
kaum aus. Ein guter Vertrag hat eine Deckungssumme von mindestens
50 bis 100 Millionen Euro.
TIPP:
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Ihrer KFZ Versicherung
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