Inhalt

Startseite

Finanzierungen

Baufinanzierungen

Versicherungen

Konten/Kreditkarten

Geldanlagen/Fonds

Bauen & Wohnen

Immobilien

 

Ratgeber

Service

Magazin

Newsletter

Kleinanzeigen

» Anzeigen lesen

» Anzeigen aufgeben

 

Banken

Makler

» Maklersuche

» Makleranmeldung

 

Intern

Kontakt

Impressum

Rechtliche Hinweise

 

 

Links:

» onlinefinanzcheck.de

» mobile.de

» kfz-auskunft.de

 

Gewinn24.de - wir machen Sie zum Gewinner

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Willkommen bei onlinefinanzservice.de


Ratgeber - Tipps, Tricks und Informationen

(06.10.2011)

 

Wenn die KFZ Versicherung den Preis erhöht...

Normalerweise kann man seine KFZ Versicherung nur mit einer Frist von 4 Wochen zum Jahresende kündigen, also bis zum 30. November. Flattert aber eine Preiserhöhung ins Haus, gibt´s Extra-Rechte für Kunden. Welche das sind – bei uns können Sie es nachlesen...


Die Rabattschlacht ist vorbei...


Überboten sich die KFZ Versicherer in den letzten Jahren noch mit Billigangeboten, ist jetzt die Trendwende da. Die Versicherer erhöhen die Preise. Nicht jeder Autofahrer ist in diesem Jahr schon betroffen. Aber etwa jeder Dritte muss für 2012 mit steigenden Preisen rechnen.

Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung...


Will die Versicherung die Prämie erhöhen, muss sie das dem Versicherungsnehmer schriftlich mitteilen. Ab Zugang des Schreibens besteht innerhalb von vier Wochen ein Sonderkündigungsrecht und man kann zu einer billigeren Versicherung wechseln. Dieses Sonderkündigungsrecht besteht auch dann, wenn der jährliche, reguläre Kündigungsstichtag zum 30. November schon verstrichen ist. Kommt die Ankündigung z.B. erst Mitte Dezember, läuft die Frist bis Mitte Januar.

Form und Frist...


Die außerordentliche Kündigung darf formlos sein, sollte aber sicherheitshalber per Einschreiben versandt werden. Nicht das Datum des Poststempels entscheidet, sondern der tatsächliche Zugang des Schreibens beim Versicherer.

Neuen Versicherer finden...


Bei der Suche nach einem günstigen Neuvertrag kann das Internet helfen - man sollte aber auf keinen Fall nur auf ein einzelnes Preisvergleichsportal vertrauen. Denn oft sind die Vergleiche unvollständig, weil günstige Anbieter gar nicht gelistet sind. Die Verbraucherzentralen bieten daher in Zusammenarbeit mit Stiftung Warentest eine unabhängige KFZ - Versicherungsberatung an.

Tipp...


Bei der KFZ - Pflichtversicherung spielt vor allem die Deckungssumme eine Rolle. Der Gesetzgeber schreibt in Deutschland eine gewisse Mindestdeckung vor. Diese Summe liegt für Personenschäden bei 7,5 Millionen Euro, für Sachschäden bei 1 Million Euro und für Vermögensschäden bei 50.000 Euro. Mit diesen Deckungssummen lassen sich im Regelfall heutzutage jedoch nur noch Einzelunfälle abdecken. Sollte es jedoch zu einem selbst verschuldeten Großunfall kommen, reicht die gesetzliche Deckung kaum aus. Ein guter Vertrag hat eine Deckungssumme von mindestens 50 bis 100 Millionen Euro.
 

TIPP:  Kostenloser & unverbindlicher Vergleich Ihrer KFZ Versicherung

 

 

Zurück zur Übersicht



Das Baufinanzierungsspecial

Für die eigenen vier Wände sprechen viele praktische Gründe: man ist sein eigener Herr, muss sich nicht mehr mit dem Vermieter auseinandersetzen oder sich über Mieterhöhungen ärgern. Ein Eigenheim ist aber auch eine nicht zu unterschätzende rentable Geldanlage. Der Staat unterstützt den Bau von Eigenheimen mit
zinsgünstigen Krediten. Wer davon profitieren möchte, muss die Programme rechtzeitig beantragen. Informieren Sie sich einfach bequem online.

Hier geht es weiter


  onlinefinanzservice.de © 2000 - 2012