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Ratgeber - Tipps, Tricks und Informationen

(06.08.2010)

 

Jede zweite Nebenkostenabrechnung ist falsch - Was braucht der Mieter nicht zu zahlen?

So ein Brief enthält meist keine guten Nachrichten: Denn wenn die Abrechnung für die Nebenkosten kommt, müssen viele Mieter oft ein paar hundert Euro überweisen. Gerade gehen wieder besonders viele Abrechnungen fürs letzte Jahr aus, sagt der Mieterbund. Und der sagt auch: Jede zweite Nebenkostenabrechnung ist einfach mal falsch, viel zu hoch. Wo die Vermieter gerne tricksen oder sich auch einfach mal vertun – wir informieren Sie!



Die Klassiker...

Zwei Fehler machen Vermieter häufig. Nummer Eins: Sie verlangen außer für Heizung und Wasser auch Geld für Sachen, die so nicht mit dem Mieter ausgemacht waren. Klassiker sind da Grundsteuer oder auch Versicherungen für das Haus. Stehen davon nichts im Mietvertrag, darf man die Abrechnung entsprechend kürzen. Den Wohnungsvermieter informiert man am besten schriftlich, dass man nicht den vollen geforderten Betrag bezahlen wird. Dafür hat man vier Wochen Zeit. Macht man das nicht, muss man erstmal den vollen Betrag zahlen. Dann hat man aber noch weitere 11 Monate Zeit, der Rechnung zu widersprechen. Ist der Einspruch erfolgreich, bekommt man zu Unrecht gezahlte Nebenkosten wieder zurück.
 


Darf nicht auf Mieter „umgelegt" werden...

Fehler Nummer Zwei: Man soll Nebenkosten bezahlen, für die der Vermieter laut Gesetz immer selber aufkommen muss. Völlig egal, was im Mietvertrag steht. Das sind etwa Kosten für Reparaturen, die der Hausmeister macht. Macht der auch die Gartenpflege und Hausreinigung, muss das der Mieter aber bezahlen. In der Abrechnung müssen dann die Reparaturarbeiten des Hausmeisters von den Kosten für die Reinigungsaufgaben abgezogen werden. Expertentipp: Fast jeder Hausmeister macht kleine Reparaturen im Haus selbst, also muss eigentlich auch in jeder Abrechnung so einen Abzug enthalten. Ist das nicht der Fall, sollte man nachfragen.
 


Leerstand muss Vermieter tragen...

Ausgaben für leer stehende Wohnungen muss der Vermieter auch selbst tragen und darf den Mieter nicht zur Kasse bitten. Manchmal wird da getrickst und alle fürs Haus anfallenden Nebenkosten gleichmäßig auf die Mieter verteilt. Für den Haus- oder die Wohnungseigentümer bleibt dann eine Null, das geht natürlich nicht. Auch ein beliebter Trick: Der Vermieter verringert die Quadratmeterzahl des Hauses um die leerstehende Fläche. Dann müssen alle anderen Wohnungen einen größeren Anteil an den Betriebskosten tragen. Solche Schiebereien erkennt man beim Vergleich der Abrechnung mit der vom Vorjahr.


Ohne Fachwissen...

Viele Mieter prüfen ihre Abrechnung gar nicht nach, sagen Experten - weil sie den Zahlenwust nicht verstehen. Dabei muss die Abrechnung auch für Laien ohne Fachwissen nachprüfbar sein, sagt der Gesetzgeber. Ansonsten kann der Mieter eine Nachzahlung verweigern. Außerdem kann man vom Vermieter verlangen, dass der entsprechende Belege für Material oder Hausmeisterlohn vorzeigt. Manchmal reicht es schon, wenn man sagt, dass man diese Belege sehen will. Einige Vermieter gehen dann mit den Forderungen zurück.


Ein Jahr Zeit - dann ist Schluss...

Der Eigentümer der Wohnung darf sich mit der Abrechnung übrigens nicht ewig Zeit lassen. Er hat fürs Ausrechnen der Nebenkosten maximal ein Jahr Zeit. Danach darf er keine Forderungen mehr stellen. Die zwölf Monate starten mit dem Ablauf des letzten Abrechnungszeitraums. Dafür reicht ein Blick auf die letzte Rechnung vom Vermieter. Gut für Mieter: Bekommt man Geld für zuviel gezahlte Nebenkosten zurück, dann verfällt das nicht. Auch nicht nach einem Jahr
.
 

 

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Das Baufinanzierungsspecial

Für die eigenen vier Wände sprechen viele praktische Gründe: man ist sein eigener Herr, muss sich nicht mehr mit dem Vermieter auseinandersetzen oder sich über Mieterhöhungen ärgern. Ein Eigenheim ist aber auch eine nicht zu unterschätzende rentable Geldanlage. Der Staat unterstützt den Bau von Eigenheimen mit
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