(06.08.2010)
Jede zweite
Nebenkostenabrechnung ist falsch - Was braucht der Mieter nicht zu
zahlen?
So ein Brief enthält meist keine guten Nachrichten: Denn wenn die
Abrechnung für die Nebenkosten kommt, müssen viele Mieter oft ein
paar hundert Euro überweisen. Gerade gehen wieder besonders viele
Abrechnungen fürs letzte Jahr aus, sagt der Mieterbund. Und der
sagt auch: Jede zweite Nebenkostenabrechnung ist einfach mal
falsch, viel zu hoch. Wo die Vermieter gerne tricksen oder sich
auch einfach mal vertun – wir informieren Sie!
Die Klassiker...
Zwei Fehler machen Vermieter häufig. Nummer Eins: Sie verlangen
außer für Heizung und Wasser auch Geld für Sachen, die so nicht
mit dem Mieter ausgemacht waren. Klassiker sind da Grundsteuer
oder auch Versicherungen für das Haus. Stehen davon nichts im
Mietvertrag, darf man die Abrechnung entsprechend kürzen. Den
Wohnungsvermieter informiert man am besten schriftlich, dass man
nicht den vollen geforderten Betrag bezahlen wird. Dafür hat man
vier Wochen Zeit. Macht man das nicht, muss man erstmal den vollen
Betrag zahlen. Dann hat man aber noch weitere 11 Monate Zeit, der
Rechnung zu widersprechen. Ist der Einspruch erfolgreich, bekommt
man zu Unrecht gezahlte Nebenkosten wieder zurück.
Darf nicht auf Mieter „umgelegt" werden...
Fehler Nummer Zwei: Man soll Nebenkosten bezahlen, für die der
Vermieter laut Gesetz immer selber aufkommen muss. Völlig egal,
was im Mietvertrag steht. Das sind etwa Kosten für Reparaturen,
die der Hausmeister macht. Macht der auch die Gartenpflege und
Hausreinigung, muss das der Mieter aber bezahlen. In der
Abrechnung müssen dann die Reparaturarbeiten des Hausmeisters von
den Kosten für die Reinigungsaufgaben abgezogen werden.
Expertentipp: Fast jeder Hausmeister macht kleine Reparaturen im
Haus selbst, also muss eigentlich auch in jeder Abrechnung so
einen Abzug enthalten. Ist das nicht der Fall, sollte man
nachfragen.
Leerstand muss Vermieter tragen...
Ausgaben für leer stehende Wohnungen muss der Vermieter auch
selbst tragen und darf den Mieter nicht zur Kasse bitten. Manchmal
wird da getrickst und alle fürs Haus anfallenden Nebenkosten
gleichmäßig auf die Mieter verteilt. Für den Haus- oder die
Wohnungseigentümer bleibt dann eine Null, das geht natürlich
nicht. Auch ein beliebter Trick: Der Vermieter verringert die
Quadratmeterzahl des Hauses um die leerstehende Fläche. Dann
müssen alle anderen Wohnungen einen größeren Anteil an den
Betriebskosten tragen. Solche Schiebereien erkennt man beim
Vergleich der Abrechnung mit der vom Vorjahr.
Ohne Fachwissen...
Viele Mieter prüfen ihre Abrechnung gar nicht nach, sagen Experten
- weil sie den Zahlenwust nicht verstehen. Dabei muss die
Abrechnung auch für Laien ohne Fachwissen nachprüfbar sein, sagt
der Gesetzgeber. Ansonsten kann der Mieter eine Nachzahlung
verweigern. Außerdem kann man vom Vermieter verlangen, dass der
entsprechende Belege für Material oder Hausmeisterlohn vorzeigt.
Manchmal reicht es schon, wenn man sagt, dass man diese Belege
sehen will. Einige Vermieter gehen dann mit den Forderungen
zurück.
Ein Jahr Zeit - dann ist Schluss...
Der Eigentümer der Wohnung darf sich mit der Abrechnung übrigens
nicht ewig Zeit lassen. Er hat fürs Ausrechnen der Nebenkosten
maximal ein Jahr Zeit. Danach darf er keine Forderungen mehr
stellen. Die zwölf Monate starten mit dem Ablauf des letzten
Abrechnungszeitraums. Dafür reicht ein Blick auf die letzte
Rechnung vom Vermieter. Gut für Mieter: Bekommt man Geld für
zuviel gezahlte Nebenkosten zurück, dann verfällt das nicht. Auch
nicht nach einem Jahr.
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