(24.10.2009)
Heizung ablesen
Jedes Jahr kommt
vom Vermieter die Ankündigung zur Heizungsablesung. Der Termin
soll unbedingt wahrgenommen werden, weil die nächste Anfahrt
dann vom Mieter bezahlt werden muss. Wir informieren Sie über
die wichtigsten Punkte.
Leere Drohung...
Kosten entstehen
erst ab der 3.Anfahrt. Dann werden allerdings bis zu 40 Euro
fällig. Das ist abhängig davon, welche Messfirma die Ablesung
vornimmt.
Terminschwierigkeiten - was dann?
Der Termin für das
Ablesen der Heizkosten muss 14 Tage vorher angekündigt werden.
Zeichnet sich dann schon ab, dass man nicht zu Hause sein kann,
sollte man sich umgehend mit den Ablesern in Verbindung setzen,
raten Mietervereine.
Am besten schlägt man dann auch gleich einen neuen Termin vor.
Auf den gehen die Messdienste meist ein. Allerdings wird auch
dieser Termin nicht am Wochenende oder außerhalb der „normalen“
Arbeitszeiten liegen. Man kann auch einen Schlüssel beim
Nachbarn hinterlegen, es gibt dazu allerdings keine
Verpflichtung.
Termine der
Ablesefirma einfach ignorieren?
Ein ganz
schlechter Rat ist es, die Messfirma gar nicht in die Wohnung zu
lassen. Denn dann kann der Vermieter eine Pauschalabrechnung
vornehmen und den Verbrauch schätzen. Dazu werden Werte von
vergleichbaren Wohnungen im Haus herangezogen. Das kann sehr
teuer werden. Denn wenn man beispielsweise berufstätig ist oder
sehr sparsam heizt, können möglicherweise viel zu hohe Kosten
auflaufen. Am günstigsten ist es also, gemeinsam mit der
Ablesefirma einen geeigneten Termin zu finden. Das ergibt sich
übrigens auch aus der sogenannten Mitwirkungspflicht aus dem
Mietvertrag.
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