(24.09.2010)
Falscher
Schufa-Eintrag - Wie wehrt man sich?
Sie entscheiden, ob Sie einen Handyvertrag bekommen oder ob Sie im
Internet nur gegen Vorkasse bezahlen dürfen: Datensammler wie die
Schufa und Co. Das Problem: Wenn diese Firmen Fehler machen,
kostet das richtig Kohle! Warum das so ist und wie man sich
dagegen wehrt – wir informieren Sie!
Datenkrake...
Firmen wie Schufa oder Informa sammeln im ganz großen Stil
Informationen über Millionen Privatleute. Also ob man eine
Kreditkarte besitzt, ein Auto auf Pump gekauft hat oder früher mal
Schulden nicht bezahlt hat. Für manche Unternehmen ist sogar
wichtig, wo man wohnt. Das Ganze ist übrigens ganz legal.
E=mc²...
Aus dem Riesenwust von Daten wird dann für jeden Einzelnen ein so
genannter Score-Wert errechnet. Übrigens für jede Branche einzeln.
Also für Banken, für Versandhandel oder auch Telekommunikation.
Für die Berechnungen schaut man unter anderem auch danach, ob
vergleichbare andere Menschen bisher verlässlich bezahlt haben.
„Vergleichbar" heißt: Sie wohnen beispielsweise in einer ähnlichen
Wohngegend, haben den gleichen Beruf, ebenfalls eine Kreditkarte,
ein Girokonto und sind noch nie mit Schulden aufgefallen.
Er zahlt, er zahlt nicht, er zahlt, er zahlt nicht...
Den Score-Wert schauen sich Vermieter, Handyunternehmen,
Onlineshops oder auch Banken vor jedem Kauf, vor jeder Bestellung
an. An dieser Zahl lässt sich ablesen, ob man sich auf einen neuen
Kunden wahrscheinlich verlassen kann oder eher nicht. Ergo, ob man
später sein Geld auch bekommt.
Falsche Informationen...
Das Problem: Haben die Datensammler falsche Informationen, etwa
weil sie Namen vertauscht haben, dann bekommt man einen schlechten
Score-Wert. Ebenso, wenn die Firmen nicht mitbekommen, dass man
einen Kredit abgezahlt hat. Dann denken alle Unternehmen, die den
Score-Wert abfragen, man bezahlt nicht. Mögliche Folge: Man
bekommt die schöne Wohnung nicht. Oder keinen Handyvertrag.
Möglich ist auch, dass man für einen Minikredit plötzlich happige
Zinsen bezahlen muss.
Bitte richtig stellen...
Seit ein paar Monaten müssen alle Datensammler auf Anfrage einmal
jährlich kostenlos auflisten, was sie so alles über einen
gespeichert haben. Stellt man fest, dass die Datensammler nicht
alle ihrer Informationen sorgfältig erfragt haben und deshalb
eventuell auch auf einen schlechten Score-Wert kommen, darf man
sich wehren. Laut Bundesdatenschutzgesetz hat man einen Anspruch
auf Berichtigung seiner Daten. Etwa wenn man nachweisen kann, dass
man eine bestimmte Kreditkarte gar nicht mehr besitzt. Oder dass
diese nie wegen schlechter Zahlungsmoral eingezogen wurde.
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