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Ratgeber - Tipps, Tricks und Informationen

(08.06.2010)

 

Die wichtigste Versicherung: Haftpflicht - Wer bietet die beste?

Sie gilt nicht ohne Grund als die wichtigste Versicherung überhaupt: Die Private Haftpflicht. Denn die springt ein, wenn man jemand anderem Schaden zufügt. Etwa wenn man jemand mit dem Fahrrad anfährt oder aus Versehen die Herdplatte anlässt und die Mietwohnung ausbrennt. Ohne die Versicherung kann es richtig teuer werden. Denn dann geht's ans eigene Einkommen und das Ersparte. Worauf muss man achten, wenn man eine sich eine Haftpflicht holt?

Nachgebessert...


Man kann bei der Wahl der Haftpflichtversicherung inzwischen nicht mehr viel falsch machen. Höchstens zuviel bezahlen. Denn die große Mehrheit der Versicherer bietet inzwischen mindestens so ein Sicherheitsnetz, wie es etwa Finanztest empfiehlt. Dazu gehört etwa, dass man gegen Schäden bis zu drei Millionen Euro abgesichert ist und das auch im Ausland. Denn verursacht man als Fußgänger oder Radfahrer einen Unfall mit mehreren Verletzten, kann der Schaden schnell bis in die Millionen gehen. Zur Grundsicherung gehört es nach Ansicht von Finanztest auch, dass Schadenersatz-Forderungen übernommen werden, wenn man versehentlich Computerviren verbreitet. Entsprechende Haftpflicht-Versicherungen bekommt man schon für sechs Euro im Monat.

Teure Extras...


Viele Versicherer bieten einen ganzen Wust an teuren aber sinnlosen Erweiterungen. Manchmal kann sich die Extraausgabe aber lohnen: Etwa wenn dann die Haftpflicht auch einspringt, wenn geliehene oder gemietete Sachen kaputt gehen. In solchen Fällen muss man üblicherweise selbst bezahlen. Tückisch: Fürs „Leihen" reicht es übrigens schon aus, wenn man jemandem erlaubt, die eigene Digitalkamera oder das neue Handy anzusehen. Durchaus sinnvoll ist auch eine Versicherung für den Verlust fremder Schlüssel, falls danach im gesamten Haus die Schlösser ausgetauscht werden müssen.

Wenn der andere keine Versicherung hat...


Bezahlt machen kann sich auch eine so genannte Forderungssausfall-Deckung. Kleingedrucktes einmal übersetzt: Der eigene Versicherer springt ein, wenn man von jemandem geschädigt wird, der keine private Haftpflicht hat. Allerdings zahlt die Versicherung erst, nachdem man vor Gericht erfolglos um sein Geld gestritten hat. Oft gibt es den vollen Ersatz auch erst aber einer Mindest-Schadenssumme. Üblich sind hier um die 2.500 Euro.

Sinnvolle Erweiterung für Eltern...


Eltern haften für ihre Kinder: Der alte Baustellenschilderspruch stimmt so nicht ganz. Denn wer seine bis zu sieben Jahre alten Sprösslinge angemessen beaufsichtigt, zahlt überhaupt nichts. Im Straßenverkehr gilt sogar die Zehn-Jahres-Grenze. Geschädigte Autobesitzer oder Nachbarn bleiben dann auf ihrem Schaden sitzen. Gehen sie aber vor Gericht, haben Eltern im Streit um Schadensersatz möglicherweise doch schlechte Karten. Denn sie müssen nachweisen, dass sie ihr Kind wirklich angemessen beaufsichtigt haben. Sonst wird es teuer. Um solchen Konflikten aus dem Weg zu gehen, kann man die so genannte Deliktsunfähigkeit des eigenen Nachwuchses mit absichern. Dann zahlt die Versicherung, ohne dass nach einer Aufsichtspflichtverletzung gesehen wird.


 

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