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Ratgeber - Tipps, Tricks und Informationen

(24.10.2009)

 

Ärger mit der Mietkaution

 

Davon hört man immer wieder: ein Mieter zieht aus seiner Wohnung aus und der Vermieter hält die Kaution ganz oder teilweise zurück. Oder er lässt sich mit der Rückzahlung unendlich viel Zeit. Da ist Ärger vorprogrammiert. In einer aktuellen Umfrage sagt jeder fünfte Mieter, dass er seine Kaution gar nicht oder nur unvollständig zurückbekommen hat. Wir sagen Ihnen, welche Rechte Sie haben, wenn es um die Mietkaution geht.

 

Wieviel Kaution darf überhaupt verlangt werden?

 

Es gibt eine gesetzliche Höchstgrenze: mehr als drei Netto-Kaltmieten - die Miete ohne Nebenkosten - darf der Vermieter nicht verlangen. Höhere Forderungen sind unwirksam. Weniger darf es natürlich sein.

 

Muss die Kaution auf einmal gezahlt werden?

 

Ganz klar: nein! Der Mieter darf die Kaution in drei gleichen Raten zahlen. Die erste Rate wird mit Beginn des Mietverhältnisses fällig.

 

Bedenkzeit einräumen...

 

Der Vermieter muss die Kaution nicht sofort auszahlen. Er hat sechs Monate Zeit, um zu prüfen, ob der Mieter ihm noch Geld schuldet, zum Beispiel für offene Mietzahlungen oder Schäden in der Wohnung. Spätentens nach dem halben Jahr muss das Geld aber auf dem Konto des Mieters sein.

 

Ausstehende Nebenkostenabrechnung...

 

Eine Ausnahme gibt es aber: der Vermieter kann Geld zurückbehalten, wenn die Nebenkostenabrechnung noch aussteht. Das aber nur, wenn in den vergangenen Jahren Nachzahlungen fällig waren. Aber: er darf nicht die ganze Kaution behalten, sondern maximal drei monatliche Vorauszahlungen für die Nebenkosten. Den Rest muss er rausrücken.
Ist die noch offene Rechnung dann auch bezahlt, ist die ganze Kaution fällig.
 

 

Vermieter zahlt nicht...

 

Hat sich nach sechs Monaten noch nichts getan, sollte der Mieter den Vermieter schriftlich mahnen und ihm eine Frist setzen. 14 Tage sind üblich. Zahlt der Vermieter dann immer noch nicht, hilft wahrscheinlich nur noch der Anwalt.

 

Besser nicht: Miete und Kaution verrechnen...

 

Keine gute Idee ist es, wenn der Mieter ausziehen will, einfach für die letzten Monaten keine Miete zu zahlen, um so an die Kaution zu kommen - also Miete und Kaution zu verrechnen. Der Mieter ist nämlich zur Zahlung verpflichtet. Tut er das nicht, kann ihn der Vermieter verklagen. Vor Gericht hat der Mieter schlechte Karten, denn er hat ja keinen Grund, warum er die Miete zurückhält. Er muss dann nicht nur die Miete nachzahlen, sondern auch alle anderen Kosten.

 

 

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Das Baufinanzierungsspecial

Für die eigenen vier Wände sprechen viele praktische Gründe: man ist sein eigener Herr, muss sich nicht mehr mit dem Vermieter auseinandersetzen oder sich über Mieterhöhungen ärgern. Ein Eigenheim ist aber auch eine nicht zu unterschätzende rentable Geldanlage. Der Staat unterstützt den Bau von Eigenheimen mit
zinsgünstigen Krediten. Wer davon profitieren möchte, muss die Programme rechtzeitig beantragen. Informieren Sie sich einfach bequem online.

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