(24.10.2009)
Ärger mit der Mietkaution
Davon hört man
immer wieder: ein Mieter zieht aus seiner Wohnung aus und der
Vermieter hält die Kaution ganz oder teilweise zurück. Oder er
lässt sich mit der Rückzahlung unendlich viel Zeit. Da ist Ärger
vorprogrammiert. In einer aktuellen Umfrage sagt jeder fünfte
Mieter, dass er seine Kaution gar nicht oder nur unvollständig
zurückbekommen hat. Wir sagen Ihnen, welche Rechte Sie haben,
wenn es um die Mietkaution geht.
Wieviel Kaution
darf überhaupt verlangt werden?
Es gibt eine
gesetzliche Höchstgrenze: mehr als drei Netto-Kaltmieten - die
Miete ohne Nebenkosten - darf der Vermieter nicht verlangen.
Höhere Forderungen sind unwirksam. Weniger darf es natürlich
sein.
Muss die Kaution
auf einmal gezahlt werden?
Ganz klar: nein!
Der Mieter darf die Kaution in drei gleichen Raten zahlen. Die
erste Rate wird mit Beginn des Mietverhältnisses fällig.
Bedenkzeit
einräumen...
Der Vermieter muss
die Kaution nicht sofort auszahlen. Er hat sechs Monate Zeit, um
zu prüfen, ob der Mieter ihm noch Geld schuldet, zum Beispiel
für offene Mietzahlungen oder Schäden in der Wohnung. Spätentens
nach dem halben Jahr muss das Geld aber auf dem Konto des
Mieters sein.
Ausstehende
Nebenkostenabrechnung...
Eine Ausnahme gibt
es aber: der Vermieter kann Geld zurückbehalten, wenn die
Nebenkostenabrechnung noch aussteht. Das aber nur, wenn in den
vergangenen Jahren Nachzahlungen fällig waren. Aber: er darf
nicht die ganze Kaution behalten, sondern maximal drei
monatliche Vorauszahlungen für die Nebenkosten. Den Rest muss er
rausrücken.
Ist die noch offene Rechnung dann auch bezahlt, ist die ganze
Kaution fällig.
Vermieter zahlt
nicht...
Hat sich nach
sechs Monaten noch nichts getan, sollte der Mieter den Vermieter
schriftlich mahnen und ihm eine Frist setzen. 14 Tage sind
üblich. Zahlt der Vermieter dann immer noch nicht, hilft
wahrscheinlich nur noch der Anwalt.
Besser nicht:
Miete und Kaution verrechnen...
Keine gute Idee
ist es, wenn der Mieter ausziehen will, einfach für die letzten
Monaten keine Miete zu zahlen, um so an die Kaution zu kommen -
also Miete und Kaution zu verrechnen. Der Mieter ist nämlich zur
Zahlung verpflichtet. Tut er das nicht, kann ihn der Vermieter
verklagen. Vor Gericht hat der Mieter schlechte Karten, denn er
hat ja keinen Grund, warum er die Miete zurückhält. Er muss dann
nicht nur die Miete nachzahlen, sondern auch alle anderen
Kosten.
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