(17.05.2010)
Abzocke bei
Krediten - Böse Falle Restschuldversicherung
Wenn Banken Geld für ein neues Auto, für einen Computer, oder auch
ein Haus verleihen, lassen sie sich das gut bezahlen. Sechs, acht,
zehn Prozent und mehr muss man da an Zinsen bezahlen. Nur: Immer
häufiger kassieren die Finanzinstitute beim Kunden dann noch mal
heimlich ab. Mit so genannten Restschuldversicherungen. Was steckt
dahinter und wie kann man sich vor der teuren Abzocke schützen?
Luxussicherheitsleine...
Beim ersten Hinhören wirkt eine Restschuldversicherung wie eine
prima Sicherheitsleine. Sie soll die Raten weiter zahlen, wenn der
Kreditnehmer arbeitslos wird oder gar stirbt. Allerdings treiben
Restschuldversicherungen die monatlichen Kreditraten heftig in die
Höhe. Aus neun Prozent für ein Darlehen werden schnell mal zwanzig
Prozent. Der Hintergrund: Für die Sicherheitsleine werden auch
Beiträge fällig. Und die schlägt die Bank auf die „pure" Rate für
den Kredit auf. Rechnet man das um, können dann eben solche
heftigen Zinssätze entstehen.
Durchblick fehlt...
Als Kunde bekommt man häufig gar nicht mit, wie sehr sich der
eigene Kredit durch die Versicherung verteuert. Denn Banken müssen
immer nur die wirklichen Zinsen für einen Kredit angeben. Wichtig
ist hier der so genannte effektive Jahreszins. Hier müssen alle
Kosten eingerechnet werden, die für das Darlehen anfallen. Also
theoretisch auch die Kosten für eine Restschuldversicherung. In
der Praxis ist das aber selten der Fall, weil die Sicherheitsleine
für das Darlehen keine Pflicht ist. Zumindest auf dem Papier
nicht. In Wahrheit ist aber klar, dass man den Kredit ohne
Versicherung „leider, leider" nicht bekommen kann.
Will nicht zahlen...
Restschuldversicherungen sind nicht nur teuer. Sie zahlen sehr oft
auch gar nicht. So steht etwa im Kleingedruckten häufig, dass nur
in den ersten zwölf Monaten bei Arbeitslosigkeit die Raten
übernommen werden. Und ersten drei Monate nach Darlehensabschluss
sind generell von der Leistung ausgenommen. Die
Verbraucherzentralen wissen noch von anderen, haarsträubenden
Versicherungsbedingungen zu berichten. Selbst der Tod, der ja ein
klarer Fall scheint, heißt nicht automatisch, dass der Versicherer
zahlt. Hat sich der Tod zum Beispiel 24 Monate vor Eintreten durch
eine Krankheit angedeutet, zahlt die Restschuldversicherung nicht.
Klingt kurios, ist aber in einigen Verträgen in den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen nachzulesen.
Weigern und Alternativen bieten...
Wenn möglich, sollte man also den Kredit ohne Versicherung
abschließen. Das Recht hat man, auch wenn da Bankberater häufig
Druck machen. Möglicherweise lässt sich im Einzelfall ein wenig
verhandeln und man kann der Bank andere Sicherheiten bieten. Wer
für sich selbst sicher gehen will, dass seine Kreditschuld im
Todesfall abgedeckt ist, ist mit einer preiswerten
Risiko-Lebensversicherung trotzdem besser bedient.
Vergleichen wichtig...
Geht kein Weg an der teuren Sicherheitsleine vorbei, sollte man
sich sehr genau vorrechnen lassen welche Zusatzkosten auf einen
zukommen. Und man sollte sich verschiedene Angebote für die
Restschuldversicherung ansehen. Auch wenn das die Bank nicht so
gern sieht, weil sie „Kooperationspartner" hat. Laut einem
aktuellen Vergleichstest von Stiftung Warentest unterscheiden sich
die Versicherer teils deutlich. So verlangte im konkreten Fall der
teuerste Anbieter einer Restschuldversicherung dreimal so viel wie
der günstigste Konkurrent.
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