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Ratgeber - Tipps, Tricks und Informationen

(22.10.2010)

 

Abzocke bei der Mietkaution - So wehren Sie sich!

Wenn Mieter ausziehen, gibt es meist Streit um die Kaution. Nicht selten versuchen Vermieter die Kaution so lange wie möglich zurück zu halten. Klar, dass es da zu Streitereien kommt. Welche Rechte Sie als Mieter haben - wir informieren.


Kaution muss nicht sofort ausgezahlt werden...

Fakt ist, der Vermieter muss die Kaution nicht sofort auszahlen. Bis zu sechs Monate nach dem Auszug darf er das Geld zurück halten. Begründung: Ausstehende Betriebskosten. Allerdings gilt das nur, wenn der Mieter in den letzten Jahren regelmäßig Betriebskosten nachzahlen musste.

Nur Teilbetrag darf einbehalten werden...

Wenn Betriebskosten ausstehen, darf nicht die ganze Kaution einbehalten werden. Gerichte haben entschieden: Die Obergrenze liegt bei drei bis vier monatlichen Vorauszahlungen, die man für die Betriebskosten geleistet hat. Den restlichen Betrag muss der Vermieter spätestens nach sechs Monaten auszahlen

Was Du vor dem Auszug tun solltest...

Gesetzlich ist der Vermieter verpflichtet, die Kaution sicher anzulegen. Das fordert das Bürgerliche Gesetzbuch. Da ist auch geregelt, wie viel Kaution ein Vermieter verlangen darf. Vor dem Auszug solltest Du beim Vermieter nachfragen, wo und wie die Kaution angelegt ist. Nur so kannst Du sicher gehen, dass das Geld noch vorhanden ist. Gibt es Probleme, hast Du dann das Recht, die Miete einzubehalten.

Bei Schäden an der Wohnung...

Ansonsten darf die Kaution nur für wirkliche Schäden an der Wohnung einbehalten werden. Davon ausgenommen: Normales Abwohnen der Wohnung. Also: Wenn auf dem Teppich Abdrücke vom Schrank sind, der da jahrelang stand, ist das kein Schaden.

Wenn der Vermieter sich weigert...

Wenn es darum Streit gibt, solltest Du als erstes den Vermieter schriftlich auffordern, die Kaution auszuzahlen. Üblicherweise sollte man dafür eine Frist von 10 bis 14 Tagen setzen. Weigert sich der Vermieter auch noch nach Ablauf der Sechs-Monats-Frist und gibt auch keine vernünftigen Gründe an, warum er die Miete einbehält, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder Du beantragst beim Amtsgericht einen Mahnbescheid oder erhebst gleich Klage auf Herausgabe der Kaution. Nicht erlaubt ist übrigens: Innerhalb der Kündigungsfrist die Mietzahlungen ohne Begründung einstellen und die Kaution abwohnen.
 

 

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Das Baufinanzierungsspecial

Für die eigenen vier Wände sprechen viele praktische Gründe: man ist sein eigener Herr, muss sich nicht mehr mit dem Vermieter auseinandersetzen oder sich über Mieterhöhungen ärgern. Ein Eigenheim ist aber auch eine nicht zu unterschätzende rentable Geldanlage. Der Staat unterstützt den Bau von Eigenheimen mit
zinsgünstigen Krediten. Wer davon profitieren möchte, muss die Programme rechtzeitig beantragen. Informieren Sie sich einfach bequem online.

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