(22.10.2010)
Abzocke bei der
Mietkaution - So wehren Sie sich!
Wenn Mieter ausziehen, gibt es meist Streit um die Kaution. Nicht
selten versuchen Vermieter die Kaution so lange wie möglich zurück
zu halten. Klar, dass es da zu Streitereien kommt. Welche Rechte
Sie als Mieter haben - wir informieren.
Kaution muss nicht sofort ausgezahlt werden...
Fakt ist, der Vermieter muss die Kaution nicht sofort auszahlen.
Bis zu sechs Monate nach dem Auszug darf er das Geld zurück
halten. Begründung: Ausstehende Betriebskosten. Allerdings gilt
das nur, wenn der Mieter in den letzten Jahren regelmäßig
Betriebskosten nachzahlen musste.
Nur Teilbetrag darf einbehalten werden...
Wenn Betriebskosten ausstehen, darf nicht die ganze Kaution
einbehalten werden. Gerichte haben entschieden: Die Obergrenze
liegt bei drei bis vier monatlichen Vorauszahlungen, die man für
die Betriebskosten geleistet hat. Den restlichen Betrag muss der
Vermieter spätestens nach sechs Monaten auszahlen
Was Du vor dem Auszug tun solltest...
Gesetzlich ist der Vermieter verpflichtet, die Kaution sicher
anzulegen. Das fordert das Bürgerliche Gesetzbuch. Da ist auch
geregelt, wie viel Kaution ein Vermieter verlangen darf. Vor dem
Auszug solltest Du beim Vermieter nachfragen, wo und wie die
Kaution angelegt ist. Nur so kannst Du sicher gehen, dass das Geld
noch vorhanden ist. Gibt es Probleme, hast Du dann das Recht, die
Miete einzubehalten.
Bei Schäden an der Wohnung...
Ansonsten darf die Kaution nur für wirkliche Schäden an der
Wohnung einbehalten werden. Davon ausgenommen: Normales Abwohnen
der Wohnung. Also: Wenn auf dem Teppich Abdrücke vom Schrank sind,
der da jahrelang stand, ist das kein Schaden.
Wenn der Vermieter sich weigert...
Wenn es darum Streit gibt, solltest Du als erstes den Vermieter
schriftlich auffordern, die Kaution auszuzahlen. Üblicherweise
sollte man dafür eine Frist von 10 bis 14 Tagen setzen. Weigert
sich der Vermieter auch noch nach Ablauf der Sechs-Monats-Frist
und gibt auch keine vernünftigen Gründe an, warum er die Miete
einbehält, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder Du beantragst beim
Amtsgericht einen Mahnbescheid oder erhebst gleich Klage auf
Herausgabe der Kaution. Nicht erlaubt ist übrigens: Innerhalb der
Kündigungsfrist die Mietzahlungen ohne Begründung einstellen und
die Kaution abwohnen.
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