(25.11.2009)
Gutscheine – wie lange sind sie gültig?
Bald ist
Weihnachten. Die Geschenkideen sind rar. Also greift man zum
Gutschein. Die sind schnell besorgt, zum Beispiel übers Internet.
ABER: wie lang ist so ein Gutscheine eigentlich gültig? Da gibt’s
ja öfter mal Streit. Alles was Sie wissen müssen, erfahren Sie
hier.
Gutscheine – keine
Dauerware...
Ewig kann man
Gutscheine nicht einlösen. In der Regel gelten sie drei Jahre –
ganz egal, welches „Verfallsdatum“ drinsteht. So steht es im
Bürgerlichen Gesetzbuch. Aber: wenn im Gutschein handschriftlich
eine Frist festgelegt wurde und beide Seiten – also Käufer und
Verkäufer – unterschrieben haben, dann gilt diese. Weniger als ein
Jahr sollte die Frist allerdings nicht sein. Da sind sich die
Gerichte einig.
Ausnahme...
Manchmal ergibt sich
die Frist von selbst, zum Beispiel bei einem Konzert oder einem
bestimmten Theaterstück. Da ist klar, der Gutschein kann nur
eingelöst werden, solange die Veranstaltung stattfindet.
Aus drei mach
vier...
Die 3-Jahres-Frist
gilt übrigens nicht ab dem Ausstellungsdatum, sondern erst ab dem
neuen Kalenderjahr. Also: wenn man jetzt im Dezember einen
Gutschein kauft, kann der bis Ende 2012 eingelöst werden.
Tipp: schnell
einlösen...
Verbraucherschützer
raten: einen Gutscheine am besten so schnell wie möglich einlösen.
Denn: geht der Laden zum Beispiel pleite, hat man zwar einen
Gutschein, kann aber nichts mehr damit anfangen.
Geld statt Ware...
Wenn man lieber das
Geld ausbezahlt haben will und der Verkäufer geht nicht auf diesen
Wunsch ein, hat man schlechte Karten. Denn der Händler ist nicht
verpflichtet, den Betrag auszuzahlen. Das steht meist auch in den
aufgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Einlösung Stück für
Stück...
Man hat einen
Gutschein über 50 Euro geschenkt bekommen und will sich mehrere
Dinge davon kaufen. Solche Teileinlösungen sind bisher weder
gesetzlich geregelt noch gerichtlich geklärt. Verbraucherschützer
sagen, wenn der Händler daduch keinen Nachteil hat, sollte dem
ganzen nichts im Weg stehen. Der Restbetrag wird dann
gutgeschrieben. Einen Anspruch auf Auszahlung des Geldes hat man
dagegen wohl nicht.
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