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Berichte rund um Themen aus dem Alltag des Lebens

(10.02.2010)

 

WG-Auszug – Was zu beachten ist.

Wenn es Streit in einer Wohngemeinschaft – kurz WG - gibt, geht es häufig um Geld. Vor allem beim Ausziehen wird es ernst. Hier lesen Sie, worauf man achten muss, um Ärger zu vermeiden.

Auch WGs unterliegen dem normalen Mietrecht...


Zunächst mal: Auch für WGs gilt das ganz normale Mietrecht. Das bedeutet, es besteht keine „Vertragsfreiheit“ - man kann also nicht einfach vereinbaren, was man will. Alles, was in einem WG Mietvertrag steht, muss auch mit dem Mietrecht in Einklang stehen – sonst sind die Vereinbarungen unwirksam.

Schönheitsreparaturen und Renovierung...


Wenn man ausziehen will, sollte man als Erstes einen Blick in den Mietvertrag werfen. Steht da nichts von Schönheitsreparaturen wie Streichen und Tapezieren, muss man auch nichts machen. Selbst wenn eine Regelung getroffen ist, kann sie ungültig sein: Deshalb Sind starre Fristen vorgegeben, z.B. wann und wie oft man sein Zimmer streichen muss, ist die Regelung nichtig und man muss nichts renovieren. Anders ist es, wenn man sein Zimmer in grellen Farben gestrichen hat: Da kann der Vermieter verlangen, daß die Farbe in einem dezenteren Farbton überstrichen wird. Es muss aber nicht unbedingt weiß sein.

Übergabe der Wohnung...


Wenn man selbst Untermieter war, und ein anderer WG Bewohner der Hauptmieter war, hat man sich möglicherweise angefreundet. Dadurch wird man leicht unvorsichtig, weil man glaubt, mit einem Freund könne man sich schon irgendwie einigen. Hier gilt: Vertrauen ist gut, Kontrolle besser! Auch unter Freunden sollte man wichtige Dinge, wie die Wohnungsübergabe, besser immer schriftlich festhalten. Im Übergabeprotokoll sollte stehen, welche Mängel das Zimmer hat. Außerdem die Zählerstände von Strom, Wasser und Heizung, damit es bei der Abrechnung später keinen Streit gibt. Sowohl der Vermieter, als auch ein unabhängiger Zeuge, sollten das Protokoll unterschreiben.

Rückzahlung der Kaution...


Hat man das WG Zimmer in einwandfreiem Zustand übergeben, muss die Kaution zurückgezahlt werden. Spätestens 6 Monate nach Auszug sollte abgerechnet sein. Der Vermieter könnte aber noch einen Teil der Kaution zurückbehalten, wenn noch eine Betriebskostenabrechnung aussteht, und in der Vergangenheit die Abrechnungen mit Nachforderungen geendet haben. Da darf er nicht die ganze Kaution zurückhalten, sondern maximal das 3 bis 4 fache eines monatlichen Vorrauszahlungsbetrages.

Nebenkostenabrechnung...


Für die Abrechnung der Nebenkosten hat der Vermieter 12 Monate Zeit. Diese Frist beginnt mit dem Ende des „Abrechnungszeitraums“ und dieser entspricht in der Regel dem Kalenderjahr. Beispiel: Ein WG Bewohner zieht am 1.3.2010 aus. Der Abrechnungszeitraum endet somit am 31.12.2010 Der Vermieter hat dann bis 31.12.2011 Zeit, die Nebenkosten abzurechnen.

Wer leicht ausziehen will, muss richtig einziehen...


Wie leicht man aus einer WG ausziehen kann, hängt vor allem davon ab, welche Stellung man als Mieter hat!

Ist man Untermieter, kann man jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen kündigen.

Ist man selber Hauptmieter der Wohnung, kann man ebenfalls jederzeit gegenüber dem Wohnungseigentümer kündigen. Dann muss man aber noch den eigenen Untermietern die Kündigung schicken.

Problematisch wird es, wenn alle WG Bewohner gleichberechtigte Hauptmieter sind. Dann haftet jeder für die volle Miete gegenüber dem Vermieter. Kann ein Bewohner nicht mehr zahlen, muss man für diesen einspringen und kann sich das Geld dann höchstens später auf zivilrechtlichem Weg vom Mitbewohner zurück holen. Außerdem: Will man ausziehen, braucht man bei dieser Vertragsgestaltung die Einwilligung der anderen! Bekommt man sie nicht, kann es passieren, dass man weiter Miete bezahlen muss, obwohl man gar nicht mehr in der WG wohnt. Ob man einen Vertrag mit mehreren Hauptmietern eingeht, sollte man sich deshalb vorher sehr genau überlegen.

 

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Das Baufinanzierungsspecial

Für die eigenen vier Wände sprechen viele praktische Gründe: man ist sein eigener Herr, muss sich nicht mehr mit dem Vermieter auseinandersetzen oder sich über Mieterhöhungen ärgern. Ein Eigenheim ist aber auch eine nicht zu unterschätzende rentable Geldanlage. Der Staat unterstützt den Bau von Eigenheimen mit
zinsgünstigen Krediten. Wer davon profitieren möchte, muss die Programme rechtzeitig beantragen. Informieren Sie sich einfach bequem online.

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