(29.12.2009)
Was sich 2010 alles ändert
Ob Versicherungen,
Geldanlagen, Verbraucherkredite, Kindergeld, Glühlampen,
Umweltzonen in Städten oder telefonieren im Ausland - und vieles
mehr. Was sich 2010 alles ändert und auf was Sie besonders achten
sollten, wir informieren Sie.
Gesetzliche Rentenversicherung...
In der gesetzlichen Rentenversicherung gilt ab dem 01 Januar 2010
eine neue Beitragsbemessungsgrenze. Die Beitragsbemessungsgrenze
in der Rentenversicherung liegt ab Anfang 2010 um 100 Euro höher
als in diesem Jahr. Damit liegt die Beitragsbemessungsgrenze in
2010 in Westdeutschland bei 5500 Euro monatlich (66.000 Euro
jährlich) und in Ostdeutschland bei 4650 Euro monatlich (55.800
Euro jährlich).
Krankenversicherung...
Die Beitragsbemessungsgrenze steigt auch in der
Krankenversicherung. In der Krankenversicherung steigt die
Beitragsbemessungsgrenze um 75 Euro. Damit liegt die
Beitragsbemessungsgrenze in 2010 bei 3750 Euro monatlich (45.000
Euro pro Jahr). In der Krankenversicherung steigt auch die
Versicherungspflichtgrenze. So liegt die
Versicherungspflichtgrenze in 2010 bei 4050 Euro monatlich (49.950
Euro pro Jahr). In der Krankenversicherung gibt es noch eine
weitere Änderung. So können Beiträge zur Krankenversicherung ab
dem nächsten Jahr vollständig steuerlich abgesetzt werden. Diese
Regelung gilt aber nur für Beiträge, die für eine Absicherung von
Basisleistungen in der gesetzlichen und privaten
Krankenversicherung gezahlt werden. Beiträge die dagegen für
Leistungen gezahlt werden die über die Basisleistungen hinaus
gehen, wie zum Beispiel Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer im
Krankenhaus können nicht steuerlich geltend gemacht werden.
Pflegeversicherung...
Eine weitere Änderung gibt es bei der Beitragsbemessungsgrenze in
der Pflegeversicherung. So liegt in der Pflegeversicherung die
Beitragsbemessungsgrenze ab 2010 bei 3750 Euro monatlich (45.000
Euro pro Jahr). Ab 2010 können auch die Beiträge zur gesetzlichen
Pflegeversicherung komplett steuerlich geltend gemacht werden
Rürup Rente...
Bei der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge
Rürup Rente gibt es auch eine Änderung. So können im Jahr 2010 70%
der Beiträge zur Rürup Rente bis zu einem Höchstbetrag in Höhe von
14.000 Euro als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden.
In 2009 konnten nur 68% der Beiträge steuerlich geltend gemacht
werden. Der Anteil der Beiträge der steuerlich geltend gemacht
werden kann, steigt jedes Jahr um 2% bis dann im Jahre 2025 100%
der Beiträge bis zum Höchstbetrag steuerlich geltend gemacht
werden können.
Faktorverfahren für Ehepaare...
Ehegatten, die beide
unbeschränkt steuerpflichtig sind, haben bei der Wahl der
Lohnsteuerklasse für das Jahr 2010 eine weitere Alternative. Denn
Ehegatten können optional auch das so genannte Faktorverfahren
wählen. Es soll gewährleisten, dass bei dem jeweiligen Ehegatten
mindestens die ihm persönlich zustehenden Steuerentlastungen beim
Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Beispiel: Wer nur 20
Prozent zur gemeinsamen Einkommen beiträgt, braucht danach auch
nur 20 Prozent der gemeinsamen Lohnsteuer zahlen.
Kindergeld und Kinderfreibetrag...
Das Kindergeld wird auf die folgenden Summen erhöht: 1. und 2.
Kind: 184 Euro, 3. Kind: 190 Euro und für jedes weitere Kind: 215
Euro. Der korrespondierende Kinderfreibetrag steigt auf den Betrag
von 7.008 Euro.
Beratungsprotokoll "Geldanlage"...
Um künftig Abzocke und Abstürze bei privaten Geldanlagen zu
vermeiden und eine bessere Beratungsqualität zu gewährleisten,
muss ab 1. Januar der Verlauf einer Anlageberatung protokolliert
werden. Folgende Punkte sind protokollarisch zwischen Kunde und
Anlageberater festzuhalten: Anlass der Anlageberatung, Dauer des
Gesprächs, Informationen über die persönliche Situation des
Kunden, vorgeschlagene Finanzinstrumente und
Wertpapierdienstleistungen sowie die wesentlichen Anliegen des
Kunden, Gesprächsverlauf und Gründe für eine ausgesprochene
Empfehlung. Mit Hilfe des Protokolls sollen Fehlberatungen
vermieden bzw. künftig leichter zu beweisen sein. Kunden wird
empfohlen, das Beratungsprotokoll gründlich zu prüfen und
Unrichtiges oder Ungenaues umgehend schriftlich zu beanstanden.
Kontopfändungsschutz (P-Konto)...
Vorübergehend klamme und verschuldete Haushalte sind ab nächstem
Sommer vor Kontoblockierungen und drohender Pfändung besser
geschützt: Ab 1. Juli kann ein bereits bestehendes Girokonto in
ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umgewandelt werden. Kunden mit
P-Konto genießen ab dann einen automatischen Basispfändungsschutz
von 985,15 Euro pro Monat. Die Art der Einkünfte ist hierbei
unerheblich. Geschützt sind neben Arbeitseinkommen und
Sozialleistungen auch Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit und
Geldgeschenke. Der Basispfändungsschutz kann bei begründetem
Bedarf – etwa bei Unterhaltsverpflichtungen oder beim Bezug
bestimmter Sozialleistungen – unbürokratisch erhöht werden.
Grundsätzlich hat jeder Kontoinhaber einen Anspruch darauf, ein
bestehendes Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln, auch dann, wenn
das Konto bereits gepfändet wird. Allerdings darf nur ein Konto
als ausgewiesenes P-Konto geführt werden.
Verbraucherkredite...
Bei der Vergabe von Verbraucherkrediten werden die Rechte der
Kunden ab 11. Juni mit einer Reihe neuer Vorschriften – unter
anderem bei Informationspflichten und Kündigungsregeln – gestärkt.
Künftig müssen potenzielle Kunden bereits vor Aufnahme eines
kostenpflichtigen Darlehens über die wesentlichen Bestandteile des
Kreditvertrags informiert werden. Auf diese Weise haben sie die
Chance, verschiedene Angebote besser zu vergleichen und sich
fundierter zu entscheiden. Bei der Wahl eines bestimmten Kredits
müssen den Kunden zusätzlich die Hauptmerkmale des Vertrags
erläutert werden. Um Lockvogelangebote einzudämmen, wird auch die
Werbung für Darlehensverträge stärker reglementiert.
Glühlampen...
Ab 1. September 2010 ist das Aus für einen weiteren Teil von
Glühlampen beschlossene Sache: Ab dann dürfen keine klaren
Standardlampen ab 75 Watt mehr in den europäischen Handel gebracht
werden. Das Verbot betrifft auch einige energieeffiziente
Halogenleuchten mit 75 Watt. In diesem Segment sind künftig nur
noch Produktion und Handel in den Effizienzklassen B und C
erlaubt. Bereits im Markt lagernde Glüh- und Halogenlampen dürfen
die Händler über den Stichtag hinaus noch verkaufen.
Haushalts- und Bürogeräte...
Bei der Steigerung der Energieeffizienz ist das Aus für die
Glühbirne erst der Anfang. Um den Stromverbrauch bei Haushalts-
und Bürogeräten flächendeckend und dauerhaft zu senken, treten ab
2010 schrittweise weitere Regeln im Rahmen der so genannten
Ökodesign-Richtlinie der EU in Kraft – etwa für Waschmaschinen und
Trockner, Kühl- und Gefriergeräte, Computer und Staubsauger,
Klimaanlagen und Lüftungstechnik (zum Beispiel bei Fenstern). Bei
folgenden Ausstattungen und energiebetriebenen Geräten müssen
Hersteller die EU-Effizienzvorgaben bereits 2010 beachten:
• Stand-by-Betrieb: Vom 7. Januar 2010 an darf der Stromverbrauch
neuer Haushalts- und Bürogeräte im Bereitschaftsbetrieb (Stand-by-Modus)
je nach Funktionsumfang 1 bis 2 Watt nicht überschreiten. Ziehen
die Neulinge auf dem Markt auch im absoluten Off-Betrieb noch
Strom aus der Steckdose, muss der Verbrauch künftig unter 1 Watt
liegen. Mit weiteren Verschärfungen in den kommenden Jahren will
die EU erreichen, dass sich der Stromverbrauch für alle in Europa
verkauften Produkte im Stand-by-Betrieb bis 2020 um fast drei
Viertel verringert.
• Fernseher Ab 20. August soll jedes neue Gerät maximal so viel
Strom verbrauchen wie ein zurzeit verkauftes Durchschnittsgerät.
Die Vorgaben für einzelne Modelle orientieren sich an der
Bildschirmgröße und werden ab April 2012 erneut verschärft. Ab
August 2011 muss jeder Fernseher zudem mit einer automatischen
Stand-by-Schaltung ausgestattet sein.
• Kühl- und Gefriergeräte Für Kühl- und Gefrierschränke gelten die
neuen Verbrauchsobergrenzen ab Juli. Die Messlatte für den
Verbrauch wird bis Juli 2015 noch zwei weitere Male niedriger
gehängt. Geräte der heutigen Energieklassen "B" bis "G" werden ab
Sommer bereits vom Markt verschwinden. Ab Juli 2013 darf auch die
heutige A-Klasse nicht mehr in den Handel gebracht werden. Übrig
bleiben nur Kühl- und Gefriergeräte, deren Verbrauch derzeit mit
dem Siegel "A+" oder "A++" angegeben ist.
• Externe Netzteile Bei externen Netzteilen von Haushalts- und
Bürogeräten sollen ab 27. April niedrigere Verbrauchswerte dafür
sorgen, dass mögliche Stromverluste bis zum Jahr 2020 um fast ein
Drittel verringert werden.
• Digitalempfänger Für Digitalempfänger und für so genannte
Set-Top-Boxen mit HD-Funktion gelten künftig neue
Energieeffizienzvorgaben. Die Energieverbrauchswerte von
Digitalempfängern werden ab dem 25.Februar 2010 in zwei Stufen (2.
Stufe am 25.Februar 2012) auf maximal 5 Watt im Betriebsmodus und
0,5 Watt im Stand-by-Betrieb reduziert. Die Ausnahme bilden
Set-Top-Boxen mit HD-Funktion: Diese dürfen ein paar Watt mehr
verbrauchen (8 Watt im Betrieb ab 2010, 6 Watt ab 2014). So soll
der Energieverbrauch dieser Empfangsgeräte bis 2014 europaweit um
65 Prozent reduziert werden. Außerdem müssen sie in Zukunft - wie
Fernsehgeräte- über ein automatisches Switch-Off verfügen.
Strom- und Gaszähler...
Ab Januar muss in Neubauten und bei umfassenden Umbauten in
bestehenden Gebäuden eine neue Ablesetechnik für Strom und Gas
Einzug halten. Die Installation intelligenter Zähler – auch Smart
Meter genannt – macht es möglich, den Gas- und Stromverbrauch von
Haushalten aus der Ferne elektronisch abzulesen. Die jährliche
Ablesung der Zählerstände vor Ort wird damit überflüssig. Die
neuen Zähler sind nicht nur in der Lage, den Verbrauch zu messen,
sondern sie können auch den jeweiligen Zeitraum des
Energieverbrauchs erfassen und somit Aufschluss über das eigene
Verbrauchsverhalten und die damit verbunden Energiekosten liefern.
Verbraucher, die von dem neuen Service profitieren wollen, können
auf Wunsch die neuen Energiezähler von einem Messstellenbetreiber
(Anbieter von Zählern) einbauen lassen. Dieser kann, muss aber
nicht mit ihrem jeweiligen Versorgungsunternehmen identisch sein.
Service-Dienste per Telefon (0180-Gespräche)...
0180-Telefonate werden künftig als "Service-Dienste" bezeichnet.
Für sie gilt ab 1. März eine einheitliche Preisobergrenze. Ein
Festnetzgespräch mit 0180-Rufnummer kostet dann maximal 14 Cent
pro Minute oder 20 Cent pro Anruf. Für Service-Gespräche per Handy
werden Kunden ab dem gleichen Zeitpunkt nur noch mit maximal 42
Cent pro Minute zur Kasse gebeten. Bislang betrug der Preis für
ein Servicegespräch 49 Cent bis 1 Euro pro Minute. Um die nötige
Kostentransparenz zu gewährleisten, müssen 0180-Dienste künftig
neben dem Festnetz- auch den Mobilfunkhöchstpreis angeben, falls
er von den Tarifen für Anrufe aus dem Festnetz abweicht.
Handygebühren im EU-Ausland...
Die Gebühren für mobiles Telefonieren sollen in den EU-Ländern
auch im nächsten Jahr weiter sinken: Am 1. Juli beträgt der
Höchstpreis 39 Cent netto pro Minute (46 Cent brutto), ab Juli im
Jahr darauf 35 Cent pro Minute (41 Cent brutto). Für angenommene
Anrufe auf dem Handy dürfen dann maximal 15 Cent und ab 2011
maximal 11 Cent berechnet werden. Fürs Surfen per Handy oder
Laptop sinkt der Höchstbetrag auf 80 Cent und 2011 auf 50 Cent pro
Megabyte – jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer. Spätestens ab Mitte
nächsten Jahres soll außerdem das Abhören der eigenen
Voicemail-Box im Ausland kostenlos sein. Insgesamt bleiben die
Kosten für die Handynutzung im Ausland immer noch deutlich höher
als in Deutschland. Um böse Überraschungen bei der Rechnung zu
vermeiden, können Kunden vereinbaren, dass die Verbindung zum
Beispiel beim Fotoversand ab einem Betrag von 50 Euro automatisch
getrennt wird. Diese Regel gilt künftig für alle Kunden, die nicht
ausdrücklich bis zum 1. Juli Einspruch dagegen einlegen.
Internethandel...
Das Widerrufs- und Rückgaberecht wird ab 11. Juni zum Teil neu
geregelt. Bislang gilt für im Internet ersteigerte Waren eine
vierwöchige Widerrufs- und Rückgabefrist. Diese Frist wird den
anderen Online- und Fernabsatzgeschäften angeglichen und auf zwei
Wochen verkürzt. Um die Rechtssicherheit beim Online-Handel für
die Kunden zu erhöhen, wird die Muster-Widerrufsbelehrung von der
bloßen Verordnung in den Rang eines Gesetzes gehoben. Damit ist
sie "gerichtssicher" und ihr Inhalt kann nicht mehr – wie mehrfach
in der Vergangenheit geschehen – von Gerichten als unzulässig
betrachtet werden.
Umweltzonen...
In vielen Städten werden die Einfahrtverbote in verschiedenen
Umweltzonen verschärft (z.B. Berlin und Hannover nur noch mit
grüner Plakette) ab 1. Januar 2010. In Neu-Ulm darf nur noch mit
gelber oder grüner Plakette in die Innenstadtzonen gefahren
werden, nicht mehr mit der roten.
AU-Plakette...
Zum 1. Januar 2010 fällt die AU-Plakette für Autos weg. Die
Abgasuntersuchung ist künftig Bestandteil der Hauptuntersuchung.
Am Prüfverfahren für die Abgasuntersuchung ändert sich im
Zusammenhang mit dem Entfall der AU-Plakette nichts.
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