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Berichte rund um Themen aus dem Alltag des Lebens - Übersicht

(29.12.2009)

 

Was sich 2010 alles ändert

 

Ob Versicherungen, Geldanlagen, Verbraucherkredite, Kindergeld, Glühlampen, Umweltzonen in Städten oder telefonieren im Ausland - und vieles mehr. Was sich 2010 alles ändert und auf was Sie besonders achten sollten, wir informieren Sie.


Gesetzliche Rentenversicherung...
In der gesetzlichen Rentenversicherung gilt ab dem 01 Januar 2010 eine neue Beitragsbemessungsgrenze. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung liegt ab Anfang 2010 um 100 Euro höher als in diesem Jahr. Damit liegt die Beitragsbemessungsgrenze in 2010 in Westdeutschland bei 5500 Euro monatlich (66.000 Euro jährlich) und in Ostdeutschland bei 4650 Euro monatlich (55.800 Euro jährlich).


Krankenversicherung...
Die Beitragsbemessungsgrenze steigt auch in der Krankenversicherung. In der Krankenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze um 75 Euro. Damit liegt die Beitragsbemessungsgrenze in 2010 bei 3750 Euro monatlich (45.000 Euro pro Jahr). In der Krankenversicherung steigt auch die Versicherungspflichtgrenze. So liegt die Versicherungspflichtgrenze in 2010 bei 4050 Euro monatlich (49.950 Euro pro Jahr). In der Krankenversicherung gibt es noch eine weitere Änderung. So können Beiträge zur Krankenversicherung ab dem nächsten Jahr vollständig steuerlich abgesetzt werden. Diese Regelung gilt aber nur für Beiträge, die für eine Absicherung von Basisleistungen in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung gezahlt werden. Beiträge die dagegen für Leistungen gezahlt werden die über die Basisleistungen hinaus gehen, wie zum Beispiel Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer im Krankenhaus können nicht steuerlich geltend gemacht werden.


Pflegeversicherung...
Eine weitere Änderung gibt es bei der Beitragsbemessungsgrenze in der Pflegeversicherung. So liegt in der Pflegeversicherung die Beitragsbemessungsgrenze ab 2010 bei 3750 Euro monatlich (45.000 Euro pro Jahr). Ab 2010 können auch die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung komplett steuerlich geltend gemacht werden


Rürup Rente...
Bei der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge Rürup Rente gibt es auch eine Änderung. So können im Jahr 2010 70% der Beiträge zur Rürup Rente bis zu einem Höchstbetrag in Höhe von 14.000 Euro als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden. In 2009 konnten nur 68% der Beiträge steuerlich geltend gemacht werden. Der Anteil der Beiträge der steuerlich geltend gemacht werden kann, steigt jedes Jahr um 2% bis dann im Jahre 2025 100% der Beiträge bis zum Höchstbetrag steuerlich geltend gemacht werden können.


Faktorverfahren für Ehepaare...

Ehegatten, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind, haben bei der Wahl der Lohnsteuerklasse für das Jahr 2010 eine weitere Alternative. Denn Ehegatten können optional auch das so genannte Faktorverfahren wählen. Es soll gewährleisten, dass bei dem jeweiligen Ehegatten mindestens die ihm persönlich zustehenden Steuerentlastungen beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Beispiel: Wer nur 20 Prozent zur gemeinsamen Einkommen beiträgt, braucht danach auch nur 20 Prozent der gemeinsamen Lohnsteuer zahlen.


Kindergeld und Kinderfreibetrag...
Das Kindergeld wird auf die folgenden Summen erhöht: 1. und 2. Kind: 184 Euro, 3. Kind: 190 Euro und für jedes weitere Kind: 215 Euro. Der korrespondierende Kinderfreibetrag steigt auf den Betrag von 7.008 Euro.


Beratungsprotokoll "Geldanlage"...
Um künftig Abzocke und Abstürze bei privaten Geldanlagen zu vermeiden und eine bessere Beratungsqualität zu gewährleisten, muss ab 1. Januar der Verlauf einer Anlageberatung protokolliert werden. Folgende Punkte sind protokollarisch zwischen Kunde und Anlageberater festzuhalten: Anlass der Anlageberatung, Dauer des Gesprächs, Informationen über die persönliche Situation des Kunden, vorgeschlagene Finanzinstrumente und Wertpapierdienstleistungen sowie die wesentlichen Anliegen des Kunden, Gesprächsverlauf und Gründe für eine ausgesprochene Empfehlung. Mit Hilfe des Protokolls sollen Fehlberatungen vermieden bzw. künftig leichter zu beweisen sein. Kunden wird empfohlen, das Beratungsprotokoll gründlich zu prüfen und Unrichtiges oder Ungenaues umgehend schriftlich zu beanstanden.


Kontopfändungsschutz (P-Konto)...
Vorübergehend klamme und verschuldete Haushalte sind ab nächstem Sommer vor Kontoblockierungen und drohender Pfändung besser geschützt: Ab 1. Juli kann ein bereits bestehendes Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umgewandelt werden. Kunden mit P-Konto genießen ab dann einen automatischen Basispfändungsschutz von 985,15 Euro pro Monat. Die Art der Einkünfte ist hierbei unerheblich. Geschützt sind neben Arbeitseinkommen und Sozialleistungen auch Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit und Geldgeschenke. Der Basispfändungsschutz kann bei begründetem Bedarf – etwa bei Unterhaltsverpflichtungen oder beim Bezug bestimmter Sozialleistungen – unbürokratisch erhöht werden. Grundsätzlich hat jeder Kontoinhaber einen Anspruch darauf, ein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln, auch dann, wenn das Konto bereits gepfändet wird. Allerdings darf nur ein Konto als ausgewiesenes P-Konto geführt werden.


Verbraucherkredite...
Bei der Vergabe von Verbraucherkrediten werden die Rechte der Kunden ab 11. Juni mit einer Reihe neuer Vorschriften – unter anderem bei Informationspflichten und Kündigungsregeln – gestärkt. Künftig müssen potenzielle Kunden bereits vor Aufnahme eines kostenpflichtigen Darlehens über die wesentlichen Bestandteile des Kreditvertrags informiert werden. Auf diese Weise haben sie die Chance, verschiedene Angebote besser zu vergleichen und sich fundierter zu entscheiden. Bei der Wahl eines bestimmten Kredits müssen den Kunden zusätzlich die Hauptmerkmale des Vertrags erläutert werden. Um Lockvogelangebote einzudämmen, wird auch die Werbung für Darlehensverträge stärker reglementiert.


Glühlampen...
Ab 1. September 2010 ist das Aus für einen weiteren Teil von Glühlampen beschlossene Sache: Ab dann dürfen keine klaren Standardlampen ab 75 Watt mehr in den europäischen Handel gebracht werden. Das Verbot betrifft auch einige energieeffiziente Halogenleuchten mit 75 Watt. In diesem Segment sind künftig nur noch Produktion und Handel in den Effizienzklassen B und C erlaubt. Bereits im Markt lagernde Glüh- und Halogenlampen dürfen die Händler über den Stichtag hinaus noch verkaufen.

Haushalts- und Bürogeräte...
Bei der Steigerung der Energieeffizienz ist das Aus für die Glühbirne erst der Anfang. Um den Stromverbrauch bei Haushalts- und Bürogeräten flächendeckend und dauerhaft zu senken, treten ab 2010 schrittweise weitere Regeln im Rahmen der so genannten Ökodesign-Richtlinie der EU in Kraft – etwa für Waschmaschinen und Trockner, Kühl- und Gefriergeräte, Computer und Staubsauger, Klimaanlagen und Lüftungstechnik (zum Beispiel bei Fenstern). Bei folgenden Ausstattungen und energiebetriebenen Geräten müssen Hersteller die EU-Effizienzvorgaben bereits 2010 beachten:

• Stand-by-Betrieb: Vom 7. Januar 2010 an darf der Stromverbrauch neuer Haushalts- und Bürogeräte im Bereitschaftsbetrieb (Stand-by-Modus) je nach Funktionsumfang 1 bis 2 Watt nicht überschreiten. Ziehen die Neulinge auf dem Markt auch im absoluten Off-Betrieb noch Strom aus der Steckdose, muss der Verbrauch künftig unter 1 Watt liegen. Mit weiteren Verschärfungen in den kommenden Jahren will die EU erreichen, dass sich der Stromverbrauch für alle in Europa verkauften Produkte im Stand-by-Betrieb bis 2020 um fast drei Viertel verringert.

• Fernseher Ab 20. August soll jedes neue Gerät maximal so viel Strom verbrauchen wie ein zurzeit verkauftes Durchschnittsgerät. Die Vorgaben für einzelne Modelle orientieren sich an der Bildschirmgröße und werden ab April 2012 erneut verschärft. Ab August 2011 muss jeder Fernseher zudem mit einer automatischen Stand-by-Schaltung ausgestattet sein.

• Kühl- und Gefriergeräte Für Kühl- und Gefrierschränke gelten die neuen Verbrauchsobergrenzen ab Juli. Die Messlatte für den Verbrauch wird bis Juli 2015 noch zwei weitere Male niedriger gehängt. Geräte der heutigen Energieklassen "B" bis "G" werden ab Sommer bereits vom Markt verschwinden. Ab Juli 2013 darf auch die heutige A-Klasse nicht mehr in den Handel gebracht werden. Übrig bleiben nur Kühl- und Gefriergeräte, deren Verbrauch derzeit mit dem Siegel "A+" oder "A++" angegeben ist.

• Externe Netzteile Bei externen Netzteilen von Haushalts- und Bürogeräten sollen ab 27. April niedrigere Verbrauchswerte dafür sorgen, dass mögliche Stromverluste bis zum Jahr 2020 um fast ein Drittel verringert werden.

• Digitalempfänger Für Digitalempfänger und für so genannte Set-Top-Boxen mit HD-Funktion gelten künftig neue Energieeffizienzvorgaben. Die Energieverbrauchswerte von Digitalempfängern werden ab dem 25.Februar 2010 in zwei Stufen (2. Stufe am 25.Februar 2012) auf maximal 5 Watt im Betriebsmodus und 0,5 Watt im Stand-by-Betrieb reduziert. Die Ausnahme bilden Set-Top-Boxen mit HD-Funktion: Diese dürfen ein paar Watt mehr verbrauchen (8 Watt im Betrieb ab 2010, 6 Watt ab 2014). So soll der Energieverbrauch dieser Empfangsgeräte bis 2014 europaweit um 65 Prozent reduziert werden. Außerdem müssen sie in Zukunft - wie Fernsehgeräte- über ein automatisches Switch-Off verfügen.


Strom- und Gaszähler...
Ab Januar muss in Neubauten und bei umfassenden Umbauten in bestehenden Gebäuden eine neue Ablesetechnik für Strom und Gas Einzug halten. Die Installation intelligenter Zähler – auch Smart Meter genannt – macht es möglich, den Gas- und Stromverbrauch von Haushalten aus der Ferne elektronisch abzulesen. Die jährliche Ablesung der Zählerstände vor Ort wird damit überflüssig. Die neuen Zähler sind nicht nur in der Lage, den Verbrauch zu messen, sondern sie können auch den jeweiligen Zeitraum des Energieverbrauchs erfassen und somit Aufschluss über das eigene Verbrauchsverhalten und die damit verbunden Energiekosten liefern. Verbraucher, die von dem neuen Service profitieren wollen, können auf Wunsch die neuen Energiezähler von einem Messstellenbetreiber (Anbieter von Zählern) einbauen lassen. Dieser kann, muss aber nicht mit ihrem jeweiligen Versorgungsunternehmen identisch sein.


Service-Dienste per Telefon (0180-Gespräche)...
0180-Telefonate werden künftig als "Service-Dienste" bezeichnet. Für sie gilt ab 1. März eine einheitliche Preisobergrenze. Ein Festnetzgespräch mit 0180-Rufnummer kostet dann maximal 14 Cent pro Minute oder 20 Cent pro Anruf. Für Service-Gespräche per Handy werden Kunden ab dem gleichen Zeitpunkt nur noch mit maximal 42 Cent pro Minute zur Kasse gebeten. Bislang betrug der Preis für ein Servicegespräch 49 Cent bis 1 Euro pro Minute. Um die nötige Kostentransparenz zu gewährleisten, müssen 0180-Dienste künftig neben dem Festnetz- auch den Mobilfunkhöchstpreis angeben, falls er von den Tarifen für Anrufe aus dem Festnetz abweicht.


Handygebühren im EU-Ausland...
Die Gebühren für mobiles Telefonieren sollen in den EU-Ländern auch im nächsten Jahr weiter sinken: Am 1. Juli beträgt der Höchstpreis 39 Cent netto pro Minute (46 Cent brutto), ab Juli im Jahr darauf 35 Cent pro Minute (41 Cent brutto). Für angenommene Anrufe auf dem Handy dürfen dann maximal 15 Cent und ab 2011 maximal 11 Cent berechnet werden. Fürs Surfen per Handy oder Laptop sinkt der Höchstbetrag auf 80 Cent und 2011 auf 50 Cent pro Megabyte – jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer. Spätestens ab Mitte nächsten Jahres soll außerdem das Abhören der eigenen Voicemail-Box im Ausland kostenlos sein. Insgesamt bleiben die Kosten für die Handynutzung im Ausland immer noch deutlich höher als in Deutschland. Um böse Überraschungen bei der Rechnung zu vermeiden, können Kunden vereinbaren, dass die Verbindung zum Beispiel beim Fotoversand ab einem Betrag von 50 Euro automatisch getrennt wird. Diese Regel gilt künftig für alle Kunden, die nicht ausdrücklich bis zum 1. Juli Einspruch dagegen einlegen.


Internethandel...
Das Widerrufs- und Rückgaberecht wird ab 11. Juni zum Teil neu geregelt. Bislang gilt für im Internet ersteigerte Waren eine vierwöchige Widerrufs- und Rückgabefrist. Diese Frist wird den anderen Online- und Fernabsatzgeschäften angeglichen und auf zwei Wochen verkürzt. Um die Rechtssicherheit beim Online-Handel für die Kunden zu erhöhen, wird die Muster-Widerrufsbelehrung von der bloßen Verordnung in den Rang eines Gesetzes gehoben. Damit ist sie "gerichtssicher" und ihr Inhalt kann nicht mehr – wie mehrfach in der Vergangenheit geschehen – von Gerichten als unzulässig betrachtet werden.

 

Umweltzonen...
In vielen Städten werden die Einfahrtverbote in verschiedenen Umweltzonen verschärft (z.B. Berlin und Hannover nur noch mit grüner Plakette) ab 1. Januar 2010. In Neu-Ulm darf nur noch mit gelber oder grüner Plakette in die Innenstadtzonen gefahren werden, nicht mehr mit der roten.


AU-Plakette...
Zum 1. Januar 2010 fällt die AU-Plakette für Autos weg. Die Abgasuntersuchung ist künftig Bestandteil der Hauptuntersuchung. Am Prüfverfahren für die Abgasuntersuchung ändert sich im Zusammenhang mit dem Entfall der AU-Plakette nichts.
 

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