(15.12.2010)
Umtausch von
Weihnachtsgeschenken
Beim Kauf der
Weihnachtsgeschenke macht man sich alle Jahre wieder Gedanken:
Trifft man den Geschmack oder liegt man total daneben? Was man im
Vorfeld schon beachten muss, damit es beim Umtausch keine Probleme
gibt - Wir informieren Sie.
Ein Recht auf Umtausch...
Das gibt es leider nicht! Wenn der Pulli für die Schwester zu weit
ist oder der Freund die CD schon hat, heißt das nicht, dass der
Laden die Geschenke automatisch zurücknimmt.
Kulanz der Händler...
Viele Ladeninhaber sind kulant und man kann die Geschenke ohne
Probleme umtauschen. Allerdings sollte man sich schon beim Kauf
informieren, ob die Geschenke notfalls zurückgebracht werden
können. Am besten lässt man sich das schriftlich bestätigen.
Einige Händler vermerken auf dem Kassenzettel, dass ein Umtausch
möglich ist.
Geld, Gutschein oder anderes Shirt...
Wie genau der Umtausch aussieht, entscheidet der Händler. In
einigen Läden kann zum Beispiel das zu große Shirt in ein
kleineres umgetauscht werden. Andere Geschäfte bieten Gutscheine
an. Auch eine Auszahlung des Geldes ist möglich- aber keine
Pflicht für den Inhaber des Ladens.
Umtausch von Geschenken, die man online gekauft hat...
Andere Regeln gelten, wenn man Geschenke im Internet kauft. In den
meisten Fällen hat man ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Ohne
Angabe von Gründen kann die Ware zurückgegeben werden und man
bekommt das Geld ohne Probleme zurück.
Vorsicht beim Kauf von Veranstaltungstickets...
Wer zum Beispiel dem Bruder ein Ticket für ein Konzert schenkt,
sollte sich sicher sein, dass er die Band mag und an dem Tag auch
Zeit hat. Denn ein Umtausch von Veranstaltungstickets ist in den
meisten Fällen nicht möglich.
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