(19.08.2010)
Telefonwerbung -
Wie wehren Sie sich gegen die Abzock-Firmen?
Das Telefon klingelt immer im unpassenden Moment: In der Leitung
sind nicht die Freunde, sondern eine Computerstimme. Die
verspricht tolle Gewinne und weite Reisen. Was die aktuellen
Maschen sind und wie man sich dagegen wehrt – wir informieren Sie!
Gewinn angeblich nur nach Rückruf...
Besonders beliebt: Gewinn-SMS. Sie versprechen ein Auto oder eine
Reise. Dafür sollen Sie nur kurz bei der angezeigten Telefonnummer
anrufen. Allerdings kosten die bis zu drei Euro pro Minute. Ein
anderer Trick: Nur einmal klingeln lassen. Die Abzocker wollen
dass Sie zurückrufen - einen Gewinn gibt es aber auch hier nicht.
Problematisch: Habe die Firmen erstmal Ihre Nummer gespeichert,
kann man nur schwer was dagegen machen - sie sitzen oft im
Ausland.
Unerlaubte Telefonwerbung...
Wichtig ist die Regel, nach der Firmen Sie nur anrufen dürfen,
wenn Sie vorher solchen Anrufen zugestimmt haben. Alle anderen
Anrufe sind rechtswidrig. Sollten Firmen trotzdem so dreist sein -
am Besten sofort auflegen. Außerdem: Alle wichtigen Daten notieren
(Rufnummer des Anrufers, Name, Uhrzeit und was sie verkaufen
wollten). So haben Sie später Beweismittel in der Hand, um
eventuell gegen diese Abzocker vorzugehen.
Rechtliche Regelungen...
Das Fernabsatz-Gesetz regelt, dass alle per Handy oder im Internet
geschlossenen Verträge zwei Wochen lang gekündigt werden dürfen.
Hat die Firma nicht ausdrücklich auf diese Möglichkeit
hingewiesen, verlängert sich diese Frist noch einmal.
Bundesnetzagentur informieren...
Am Besten hilft noch, die Nummer der Bundesnetzagentur
mitzuteilen. Sie veranlasst dann die Abschaltung der Nepp-Nummer.
Das funktioniert auch über ein Online-Formular. Finden sich auf
Deiner Telefonrechnung bereits Abzock-Abbuchungen - sofort über
Ihre Haus-Bank das Geld zurückholen und Ihren Mobilfunkanbieter
darüber informieren. Dafür haben Sie sechs Wochen Zeit.
Zurück zur Übersicht