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Berichte rund um Themen aus dem Alltag des Lebens

(01.02.2009)

 

Pfändungsschutz bei Bankkonten

 

Jeder Girokonto-Inhaber soll künftig monatlich bei seiner Bank ein Guthaben von 985,15 Euro vor dem Zugriff von Gläubigern schützen können. Mit der gerade von der Bundesregierung verabschiedeten Reform des Kontopfändungsschutzes sollen bald massenhaft gesperrte Konten der Vergangenheit angehören. Verschuldete Verbraucher, deren Einkommen gepfändet wird, sollen so weiter Miete überweisen, den Strom bezahlen oder Bargeld für das tägliche Leben abheben können. «Wir wollen dafür sorgen, dass niemand sein Girokonto allein deshalb verliert, weil ein Gläubiger das Guthaben pfändet und der Kontoinhaber erst Rechtsschutz suchen muss», sagte Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) in Berlin. Aus den Ländern, die dem Gesetz noch zustimmen müssen, kam teils deutliche Kritik an dem
Reformvorhaben.

Der neue Pfändungsschutz soll die Position ärmerer Bankkunden stärken. Nach Ministeriumsangaben haben etwa 500.000 Haushalte überhaupt kein Girokonto. Dies führt im Alltag zu erheblichen Problemen. Viele Arbeitgeber oder Stromversorger verlangen bei Vertragsabschlüssen ein Konto. Zypries forderte die Banken auf, sich endlich an die Selbstverpflichtung der Branche zu halten und jedem Bürger unabhängig vom Einkommen ein Girokonto anzubieten.

Der Caritasverband forderte ein Guthabenkonto auch für Erwachsene. Über eine Million Jugendliche haben bereits so ein Konto mit Geldkarte, das nicht überzogen werden kann. Derzeit werden monatlich mehr als 350.000 Konten gepfändet. Schuldner können dann nicht mehr über ihre Guthaben verfügen, Daueraufträge sind blockiert. Um eine Pfändung zu verhindern, muss der Betroffene nach heutigem Recht einen Gerichtsentscheid einholen. Erschwert wird der Schutz dadurch, dass er für Löhne und Gehälter anders ausgestaltet ist als für Sozialleistungen wie Renten oder Arbeitslosengeld.

Künftig sollen die Banken, egal ob der Kontoinhaber Arbeitslosengeld-II-Empfänger, Rentner oder Student ist, für alle Einkünfte automatisch den Freibetrag gewähren. So werden auch Selbstständige erfasst. Wer Unterhalt zahlen muss, kann einen höheren Freibetrag beantragen. Um den neuen automatischen Pfändungsschutz zu erhalten, muss ein Kunde sein Girokonto kostenlos bei der Bank in ein «P-Konto» umwandeln.

Die Höhe des Freibetrags von 985,15 Euro orientiert sich nach Ministeriumsangaben an Vorgaben aus der Zivilprozessordnung. Dort sei der Betrag als eine Art Existenzminimum festgelegt. Die nordrhein-westfälische Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) kritisierte die Freigrenze. «Dort geht ja nicht nur Arbeitslohn ein, sondern zum Beispiel auch der Verkaufserlös von eBay oder Geldgeschenke von Verwandten.» In der Praxis hätten es Handwerker, Kaufleute und Vermieter künftig schwerer, ihre berechtigten Forderungen durchzusetzen.

Der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP) sagte, die Bundesregierung mache es Bürgern zu leicht, ihre Schulden ohne große Anstrengungen loszuwerden. «Die Dummen sind die Gläubiger. Sie müssen sich künftig fast schon auslachen lassen, sollten sie den Versuch wagen, das Konto zu pfänden und in ein Guthaben des Schuldners zu vollstrecken, um ihr Geld zu bekommen», sagte Goll. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetz noch zustimmen, das Ende 2008 in Kraft treten soll.

 

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