(01.02.2009)
Pfändungsschutz
bei Bankkonten
Jeder
Girokonto-Inhaber soll künftig monatlich bei seiner Bank ein
Guthaben von 985,15 Euro vor dem Zugriff von Gläubigern schützen
können. Mit der gerade von der Bundesregierung verabschiedeten
Reform des Kontopfändungsschutzes sollen bald massenhaft gesperrte
Konten der Vergangenheit angehören. Verschuldete Verbraucher,
deren Einkommen gepfändet wird, sollen so weiter Miete überweisen,
den Strom bezahlen oder Bargeld für das tägliche Leben abheben
können. «Wir wollen dafür sorgen, dass niemand sein Girokonto
allein deshalb verliert, weil ein Gläubiger das Guthaben pfändet
und der Kontoinhaber erst Rechtsschutz suchen muss», sagte
Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) in Berlin. Aus den
Ländern, die dem Gesetz noch zustimmen müssen, kam teils deutliche
Kritik an dem
Reformvorhaben.
Der neue Pfändungsschutz soll die Position ärmerer Bankkunden
stärken. Nach Ministeriumsangaben haben etwa 500.000 Haushalte
überhaupt kein Girokonto. Dies führt im Alltag zu erheblichen
Problemen. Viele Arbeitgeber oder Stromversorger verlangen bei
Vertragsabschlüssen ein Konto. Zypries forderte die Banken auf,
sich endlich an die Selbstverpflichtung der Branche zu halten und
jedem Bürger unabhängig vom Einkommen ein Girokonto anzubieten.
Der Caritasverband forderte ein Guthabenkonto auch für Erwachsene.
Über eine Million Jugendliche haben bereits so ein Konto mit
Geldkarte, das nicht überzogen werden kann. Derzeit werden
monatlich mehr als 350.000 Konten gepfändet. Schuldner können dann
nicht mehr über ihre Guthaben verfügen, Daueraufträge sind
blockiert. Um eine Pfändung zu verhindern, muss der Betroffene
nach heutigem Recht einen Gerichtsentscheid einholen. Erschwert
wird der Schutz dadurch, dass er für Löhne und Gehälter anders
ausgestaltet ist als für Sozialleistungen wie Renten oder
Arbeitslosengeld.
Künftig sollen die Banken, egal ob der Kontoinhaber
Arbeitslosengeld-II-Empfänger, Rentner oder Student ist, für alle
Einkünfte automatisch den Freibetrag gewähren. So werden auch
Selbstständige erfasst. Wer Unterhalt zahlen muss, kann einen
höheren Freibetrag beantragen. Um den neuen automatischen
Pfändungsschutz zu erhalten, muss ein Kunde sein Girokonto
kostenlos bei der Bank in ein «P-Konto» umwandeln.
Die Höhe des Freibetrags von 985,15 Euro orientiert sich nach
Ministeriumsangaben an Vorgaben aus der Zivilprozessordnung. Dort
sei der Betrag als eine Art Existenzminimum festgelegt. Die
nordrhein-westfälische Justizministerin Roswitha
Müller-Piepenkötter (CDU) kritisierte die Freigrenze. «Dort geht
ja nicht nur Arbeitslohn ein, sondern zum Beispiel auch der
Verkaufserlös von eBay oder Geldgeschenke von Verwandten.» In der
Praxis hätten es Handwerker, Kaufleute und Vermieter künftig
schwerer, ihre berechtigten Forderungen durchzusetzen.
Der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP) sagte,
die Bundesregierung mache es Bürgern zu leicht, ihre Schulden ohne
große Anstrengungen loszuwerden. «Die Dummen sind die Gläubiger.
Sie müssen sich künftig fast schon auslachen lassen, sollten sie
den Versuch wagen, das Konto zu pfänden und in ein Guthaben des
Schuldners zu vollstrecken, um ihr Geld zu bekommen», sagte Goll.
Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetz noch zustimmen, das Ende
2008 in Kraft treten soll.
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