(04.03.2010)
Schlaglöcher nach dem Winter - Wer zahlt bei Schäden am Auto?
Alle Jahre wieder der gleiche Ärger: Wenn Eis und Schnee von den
Straßen verschwinden, tauchen riesig große Schlaglöcher auf. Und
wenn man nicht höllisch aufpasst, kann man sich schnell die Felge
oder noch mehr am Auto kaputt machen! Wer zahlt dann eigentlich
für die Schäden? - Wir informieren Sie.
Wirklich wie aus dem Nichts?
Einfache Ursache für die Straßenschäden in der kältesten
Jahreszeit: Durch den Frost entstehen zuerst blasenartige
Aufwölbungen oder Spalten. Deren Ränder brechen dann nach und nach
ab. Und innerhalb kurzer Zeit bildet sich ein Schlagloch. Nicht
selten mit einem Durchmesser von bis zu einem Meter und zwanzig
Zentimeter Tiefe. Verkehrsexperten sehen die Minusgrade aber nicht
als einzige Ursache für die jetzt vermehrt auftretenden
Straßenkrater. Nach ihrer Meinung wird insgesamt zu wenig in den
Straßenerhalt investiert. Das bedeutet, dass diese kleinen Schäden
in der Fahrbahn nicht rechtzeitig ausgebessert werden und es in
der Folge erst zu den bekannten großen Löchern kommt.
Theorie und...
Zumindest von der Theorie ist das Ganze recht eindeutig: Für
Autoschäden durch Schlaglöcher muss immer der bezahlen, der für
die kaputte Straße verantwortlich ist: Das sind bei Autobahnen und
großen Überlandverbindungen meist Bund und Länder. Für Gemeinde-
und Kreisstraßen dagegen sind Städte und Kommunen
verantwortlich.Mit fast 400.000 Kilometern Länge machen letztere
den weitaus größten Teil deutscher Straßen aus - also 65% oder
auch rund zwei Drittel.
...Praxis
Für Schadenersatz muss man aber nachweisen können, dass Bund,
Länder oder Gemeinden ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht
nachgekommen sind. Pflicht heißt: Die Straßen müssen regelmäßig
abgefahren und Autofahrer auf mögliche Schlaglöcher hingewiesen
werden. Als Hinweis reicht es aber schon, an den entsprechenden
Stellen Warnschilder aufzustellen und Tempolimits einzuführen.
Damit befreien sich die Gemeinden komplett aus ihrer Haftung!
Sichtbar machen...
Man muss also in einem Rechtsstreit zum einen belegen, dass nicht
gewarnt wurde und der Schaden durch das Loch im Boden verursacht
worden ist. Etwa mit Fotos von der Unfallstelle, dem Schlagloch
und den Schäden am Auto. Juristen empfehlen, neben das Schlagloch
ein Feuerzeug oder auch das Handy zu legen. So kommen die
Dimensionen besser zur Geltung. Zusätzlich sollte man das
Schlagloch ausmessen. Dazu helfen unbeteiligte Zeugen.
Probleme beim Nachweis...
Zweite wichtige Vorraussetzung für einen Erfolg vor Gericht: Man
muss nachweisen, dass die Kommune, Stadt oder auch der Bund nicht
in bestimmten Zeitabständen die Straße abgefahren ist. Und das ist
nicht so leicht, wissen Fachanwälte für Verkehrsrecht. Passiert
etwa ein entsprechender Schaden plötzlich und zwischen diesen
Fahrten, dann würde die Kommune leider nicht haften.
Pro Fahrer...
Es gibt allerdings auch einige wenige autofahrerfreundliche
Gerichtsurteile. So half es beispielsweise der Stadt Lübeck nicht,
mit einem Schild auf ein riesiges Schlagloch hinzuweisen. Sie
musste einem Golffahrer den Schaden an seinem Fahrzeug ersetzen.
Ähnlichen Erfolg hatte ein Autofahrer in Sachsen, dem infolge
eines großen Schlaglochs die Achse brach. Das Oberlandesgericht
Dresden gab ihm Recht: Die Kommune musste 1.500 Euro Schadenersatz
zahlen.
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