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Berichte rund um Themen aus dem Alltag des Lebens

(24.10.2009)

 

Neue Banken AGBs

 

Zur Zeit verschicken die Banken an ihre Kunden dicke Briefe. Darin sind neue „allgemeine Geschäftsbedingungen“, kurz AGBs, die ab dem 31.Oktober 2009 in Kraft treten sollen. Was sich für Dich als Bankkunde verschlechtert oder verbessert, haben wir für Sie zusammengestellt.

 

Warum werden die AGBs geändert?

 

Die Banken müssen die neue EU-Zahlungsdiensterichtlinie umsetzen, die ab 31.10.09 in Kraft tritt. Auch wenn die Nachteile für die Kunden überwiegen, handeln die Geldinstitute dabei nicht freiwillig, sondern passen sich nur an die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen an.

 

Kann man sich dagegen wehren?

 

Widerspruch ist aussichtslos, da es sich nur um die Umsetzung einer neuen Verordnung handelt. Es steht jedem Kunden natürlich frei, die AGBs nicht zu akzeptieren und deshalb sein Konto zu kündigen. Doch bei jeder anderen europäischen Bank erwarten ihn ähnliche Regelungen.

 

Was wird schlechter?

 

Beleghafte Überweisungen - Ab 31. Oktober gelten Überweisungen als unwiderruflich, sobald sie der Bank zugegangen sind. Beim Online-Banking war das bereits so, nun können auch Überweisungen per Papierbeleg nicht mehr zurückgerufen werden. Hat man also beim Ausfüllen einen Fehler gemacht und merkt es erst hinterher, haftet man immer selbst..


Prüfung auf Richtigkeit - Die Bank muss das Formular nicht mehr prüfen. Bisher war es bei den Überweisungen mit Beleg so, daß die Bank den Empfängernamen mit der Kontonummer abzugleichen hatte. Das ist künftig nicht mehr der Fall und der Verbraucher trägt alleine die Verantwortung, dass er den Überweisungsträger richtig ausfüllt.


Haftung bei Missbrauch von Zahlungskarten - Auch bei Verlust und Missbrauch der EC Karte treten neue Regeln in Kraft. Selbst wenn man völlig schuldlos am Verlust der Karte ist, muss man Schäden bis 150 Euro zukünftig selbst tragen. Den Banken steht übrigens frei, ihren Kunden auch günstigere Konditionen anzubieten, verpflichtet sind sie dazu aber nicht. Bei Manipulation der Automaten haftet nach wie vor nur die Bank. Kundenfreundlich zeigt sich zum Beispiel die Sparkasse: Sie senkt die Grenze bei Kreditkarten auf 50 Euro, bei EC-Karten übernimmt sie sogar die gesamte Haftung. Allerdings darf der Kunde nicht grob fahrlässig gehandelt haben.


Lastschriftverfahren - Neben dem bekannten Lastschriftverfahren wird ab jetzt auch Schritt für Schritt ein neues, europäisches Lastschriftverfahren eingeführt. Der Unterschied besteht vor allem in den Kündigungsfristen. Diese sind kürzer, als beim herkömmlichen Verfahren und beginnen mit dem Tag der Abbuchung, während die Frist bisher erst bei Vorliegen des Quartalsabschlusses zu laufen begann. Das alte Lastschriftverfahren besteht für eine Übergangszeit weiter. Ab 1.11.2011 gilt dann nur noch das neue Verfahren.

 

Was wird besser?

 

Überweisungen ins europäische Ausland - Überweisungen von Deutschland ins europäische Ausland müssen künftig innerhalb von 3 Tagen ausgeführt sein. Ab 2012 müssen Überweisungen innerhalb der EU innerhalb eines Tages beim Empfänger ankommen, so wie dies jetzt schon innerhalb Deutschlands üblich ist.


Kündigungsfristen bei Konten - Verkürzen wird sich auch die Kündigungsfrist für Girokonten: Sie beträgt ab Inkrafttreten der Änderung nur noch 4 Wochen. Will die Bank dem Kontoinhaber kündigen, muss sie sich dagegen mit 8 Wochen Frist begnügen.

 

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