(24.10.2009)
Neue Banken AGBs
Zur Zeit
verschicken die Banken an ihre Kunden dicke Briefe. Darin sind
neue „allgemeine Geschäftsbedingungen“, kurz AGBs, die ab dem
31.Oktober 2009 in Kraft treten sollen. Was sich für Dich als
Bankkunde verschlechtert oder verbessert, haben wir für Sie
zusammengestellt.
Warum werden die
AGBs geändert?
Die Banken müssen
die neue EU-Zahlungsdiensterichtlinie umsetzen, die ab 31.10.09
in Kraft tritt. Auch wenn die Nachteile für die Kunden
überwiegen, handeln die Geldinstitute dabei nicht freiwillig,
sondern passen sich nur an die neuen gesetzlichen
Rahmenbedingungen an.
Kann man sich
dagegen wehren?
Widerspruch ist
aussichtslos, da es sich nur um die Umsetzung einer neuen
Verordnung handelt. Es steht jedem Kunden natürlich frei, die
AGBs nicht zu akzeptieren und deshalb sein Konto zu kündigen.
Doch bei jeder anderen europäischen Bank erwarten ihn ähnliche
Regelungen.
Was wird
schlechter?
Beleghafte
Überweisungen - Ab 31. Oktober gelten Überweisungen als
unwiderruflich, sobald sie der Bank zugegangen sind. Beim
Online-Banking war das bereits so, nun können auch Überweisungen
per Papierbeleg nicht mehr zurückgerufen werden. Hat man also
beim Ausfüllen einen Fehler gemacht und merkt es erst hinterher,
haftet man immer selbst..
Prüfung auf Richtigkeit - Die Bank muss das Formular
nicht mehr prüfen. Bisher war es bei den Überweisungen mit Beleg
so, daß die Bank den Empfängernamen mit der Kontonummer
abzugleichen hatte. Das ist künftig nicht mehr der Fall und der
Verbraucher trägt alleine die Verantwortung, dass er den
Überweisungsträger richtig ausfüllt.
Haftung bei Missbrauch von Zahlungskarten - Auch bei
Verlust und Missbrauch der EC Karte treten neue Regeln in Kraft.
Selbst wenn man völlig schuldlos am Verlust der Karte ist, muss
man Schäden bis 150 Euro zukünftig selbst tragen. Den Banken
steht übrigens frei, ihren Kunden auch günstigere Konditionen
anzubieten, verpflichtet sind sie dazu aber nicht. Bei
Manipulation der Automaten haftet nach wie vor nur die Bank.
Kundenfreundlich zeigt sich zum Beispiel die Sparkasse: Sie
senkt die Grenze bei Kreditkarten auf 50 Euro, bei EC-Karten
übernimmt sie sogar die gesamte Haftung. Allerdings darf der
Kunde nicht grob fahrlässig gehandelt haben.
Lastschriftverfahren - Neben dem bekannten
Lastschriftverfahren wird ab jetzt auch Schritt für Schritt ein
neues, europäisches Lastschriftverfahren eingeführt. Der
Unterschied besteht vor allem in den Kündigungsfristen. Diese
sind kürzer, als beim herkömmlichen Verfahren und beginnen mit
dem Tag der Abbuchung, während die Frist bisher erst bei
Vorliegen des Quartalsabschlusses zu laufen begann. Das alte
Lastschriftverfahren besteht für eine Übergangszeit weiter. Ab
1.11.2011 gilt dann nur noch das neue Verfahren.
Was wird besser?
Überweisungen
ins europäische Ausland - Überweisungen von Deutschland ins
europäische Ausland müssen künftig innerhalb von 3 Tagen
ausgeführt sein. Ab 2012 müssen Überweisungen innerhalb der EU
innerhalb eines Tages beim Empfänger ankommen, so wie dies jetzt
schon innerhalb Deutschlands üblich ist.
Kündigungsfristen bei Konten - Verkürzen wird sich auch
die Kündigungsfrist für Girokonten: Sie beträgt ab Inkrafttreten
der Änderung nur noch 4 Wochen. Will die Bank dem Kontoinhaber
kündigen, muss sie sich dagegen mit 8 Wochen Frist begnügen.
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