(10.12.2010)
Die krassesten
Versicherungsirrtümer - was Sie wissen sollten...
Das Smartphone fällt in den Schnee oder ein Freund verschüttet
Cola über der neuen Digi-Cam – alles kein Problem weil immer die
Haftpflicht zahlt? Leider nicht! Die krassesten
Versicherungsirrtümer - was Sie wissen sollten.
Zahlt die Hausrat Schäden in jeder Höhe...
Die Haftpflichtversicherung zahlt nur für Schäden, die man anderen
zugefügt hat. Wenn Ihnen also selbst die Kamera runter fällt, ist
das Ihr Pech. Außerdem: Die Versicherung zahlt nur bis zur
vereinbarten Deckungssumme. Das Bedeutet: Ist die zu niedrig
angesetzt, kann es sein, dass man draufzahlen muss. Experten
empfehlen deshalb eine Deckungssumme von mindestens fünf Millionen
für Personenschäden und hunderttausend Euro für Vermögensschäden.
Kasko-Versicherung bittet zur Zahlung...
Auch die Kasko-Versicherer prüfen genau, ob sie zahlen müssen. Wer
beispielsweise eine rote Ampel überfährt und dadurch einen Unfall
baut, muss damit rechnen, den Schaden zumindest teilweise selber
zu übernehmen. Immerhin: Der Unfallgegner bekommt seinen Schaden
in jedem Fall vom Versicherer ersetzt. Und: Es geht nur um den
eigenen Schaden und ob der Versicherer seinen Kunden in Regress
für den Schaden nimmt.
Rechtsschutzversicherung zahlt nicht immer...
Auch eine verbreitete Meinung: Mit einer Rechtsschutzversicherung
kann man jederzeit vor Gericht ziehen und klagen. Das stimmt so
nicht. Denn bevor Geld für einen Anwalt fließt, prüfen die
Versicherer genau die Erfolgsaussichten. Sind die nicht hoch
genug, sieht es schlecht aus. Außerdem meinen Experten, dass man
sich sehr genau überlegen sollte, ob sich eine
Rechtsschutzversicherung wirklich lohnt. Schließlich sind, wie bei
den anderen Versicherungen auch, nicht alle Risiken versichert.
Überlegen sollten zum Beispiel Pendler: Schließlich sei es nicht
unwahrscheinlich, dass den Fahrern mal ein Unfall passiere oder
sie Probleme mit den Verkehrsbehörden bekämen.
Verträge genau prüfen...
Noch ein Hinweis: Oft legt die Rechtsschutzversicherung im
Kleingedruckten exakt fest, bei welchen Fällen die Anwalts- und
Gerichtskosten übernommen werden. Und da gibt es auch zahlreiche
Ausschlussklauseln. Also, am Besten vor Vertragsschluss genau
prüfen, ob die Versicherung auch für die gewünschten Fälle zahlt.
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