(22.10.2010)
Konto mit Pfändungsschutz
Seit Juli gibt es das Konto mit Pfändungsschutz. Wer Schulden hat,
kann damit wenigstens ein bisschen Geld für Essen und Miete vor
seinen Gläubigern in Sicherheit bringen. Eins einzurichten, ist
nicht schwierig. Allerdings hat das P-Konto auch ein paar Haken -
Wir informieren Sie.
Was ist es...
Auf seinem Konto ins Minus zu kommen, kann schnell mal passieren.
Zum Problem werden die Schulden allerdings dann, wenn man aus dem
Minus gar nicht mehr rauskommt und die Gläubiger gnadenlos alles
kassieren, was man einnimmt. Damit das Geld wenigstens für das
Nötigste reicht, hat der Gesetzgeber festgelegt, dass ab Juli
jedes Girokonto in ein Konto mit Pfändungsschutz umgewandelt
werden kann. Das Pfändungsschutzkonto ist ein ganz normales
Girokonto und wird auch dementsprechend geführt. Allerdings hat
niemand einen Anspruch auf die Einrichtung eines Girokontos.
Wie bekommt man eines...
Noch bis Ende des Jahres kann man den Pfändungsschutz auch beim
Gericht beantragen. Unbürokratischer ist es allerdings, die
Umwandlung schriftlich bei seiner Bank anzumelden. Man kann
allerdings nur ein P-Konto pro Person einrichten. Damit die Banken
sicher sein können, dass der Schuldner auch wirklich nur über ein
P-Konto verfügt, wird jedes Konto mit Pfändungsschutz bei der
SCHUFA gemeldet. Die Führung eines Girokontos als P-Konto darf
keinen Einfluss auf die von der SCHUFA bereitgestellten Daten zur
Kreditwürdigkeit oder den sogenannten Score-Wert des Verbrauchers
haben.
Wie viel darf man darauf sparen...
Auf dem P-Konto ist der so genannte Grundfreibetrag von 985,15
Euro gesichert. Was darüber hinaus geht, gehört den Gläubigern.
Für alle zusätzlichen Beträge stellen entweder der Arbeitgeber
oder die Schuldnerberatung eine Bescheinigung aus. Kindergeld
gehört zum Beispiel zu den zusätzlichen Freibeträgen.
Was kostet ein P-Konto...
Sparkassen erheben oft keine Gebühren auf das P-Konto.
Verbraucherzentralen bemängeln allerdings, dass viele Banken mit
Gebühren zwischen drei und 20 Euro monatlich ein Vielfaches der
üblichen Kontogebühren verlangen.
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