(18.03.2011)
Handwerkerrechnungen - Was Sie wissen sollten...
Bei einigen Arbeiten in der Wohnung muss der Profi ran, zum
Beispiel wenn die Waschmaschine kaputt ist, der Holzboden
abgeschliffen oder der Herd angeschlossen werden muss. Was müssen
Sie wissen, damit die Rechnung hinterher nicht zu hoch ist? Wir
informieren Sie.
Kostenvoranschlag...
Die Kosten für Handwerker sind meist schwer zu schätzen. Deshab
sind Kostenvoranschläge wichtig. Am besten, Sie holen mehrere
Angebote ein, damit Sie gut vergleichen können. Für die
Kostenvoranschläge müssen Sie meist nichts bezahlen. Sie sind aber
unverbindlich. Die endgültigen Kosten dürfen um 15-20 Prozent
höher sein. Sollte sich während der Arbeiten herausstellen, dass
es mehr als 20 Prozent teurer wird, muss der Handwerker eine
Begründung liefern.
Vertrag...
Bevor der Handwerker mit seiner Arbeit loslegt, sollten Sie mit
ihm möglichst schriftlich und detailliert festlegen, was genau
gemacht werden soll. Auch genaue Termine sollten feststehen. Nicht
dass das Umzugsunternehmen vor der Tür steht, aber die neue
Wohnung noch gar nicht fertig gemalert ist.
Sie vereinbaren am besten auch einen Festpreis für die Arbeiten.
Und der sollte dann auch im Vertrag. Da haben Sie im Nachhinein
keinen Streit mit dem Handwerker um Arbeitsstunden oder Kosten für
den Anfahrtsweg.
Qualität und Abnahme...
Wenn der Handwerker in der Wohnung ist, sollten Sie zwischendurch
schon immer mal die Qualität der Arbeit prüfen. Und wenn Ihnen
etwas nicht gefällt, den Handwerker einfach darauf ansprechen,
damit er gleich nachbessern kann. Bei der so genannten Abnahme
sollten Sie sich alles noch mal genau ansehen und das Protokoll
erst unterschreiben, wenn der Auftrag wirklich ohne Mängel
erledigt wurde. Sollte es Mängel geben, diese am besten
schriftlich festhalten und fotografieren.
Mängel und Beseitigung...
Wenn Sie die Handwerkerleistung nicht abgenommen haben, weil etwas
nicht in Ordnung war, dann müssen Sie dem Handwerker eine
angemessene Frist setzen, zum Beispiel eine Woche. Das heißt: der
Handwerker muss Zeit zum Nachbessern bekommen. Bis das geschehen
ist, darf er noch keinen Lohn verlangen.
Gibt es Streit, können Sie sich an die zuständige Handwerkskammer
wenden. Die hilft weiter und schlichtet kostenlos.
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