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Berichte rund um Themen aus dem Alltag des Lebens

(18.03.2011)

 

Handwerkerrechnungen - Was Sie wissen sollten...

Bei einigen Arbeiten in der Wohnung muss der Profi ran, zum Beispiel wenn die Waschmaschine kaputt ist, der Holzboden abgeschliffen oder der Herd angeschlossen werden muss. Was müssen Sie wissen, damit die Rechnung hinterher nicht zu hoch ist? Wir informieren Sie.



Kostenvoranschlag...

Die Kosten für Handwerker sind meist schwer zu schätzen. Deshab sind Kostenvoranschläge wichtig. Am besten, Sie holen mehrere Angebote ein, damit Sie gut vergleichen können. Für die Kostenvoranschläge müssen Sie meist nichts bezahlen. Sie sind aber unverbindlich. Die endgültigen Kosten dürfen um 15-20 Prozent höher sein. Sollte sich während der Arbeiten herausstellen, dass es mehr als 20 Prozent teurer wird, muss der Handwerker eine Begründung liefern.

Vertrag...

Bevor der Handwerker mit seiner Arbeit loslegt, sollten Sie mit ihm möglichst schriftlich und detailliert festlegen, was genau gemacht werden soll. Auch genaue Termine sollten feststehen. Nicht dass das Umzugsunternehmen vor der Tür steht, aber die neue Wohnung noch gar nicht fertig gemalert ist.

Sie vereinbaren am besten auch einen Festpreis für die Arbeiten. Und der sollte dann auch im Vertrag. Da haben Sie im Nachhinein keinen Streit mit dem Handwerker um Arbeitsstunden oder Kosten für den Anfahrtsweg.



Qualität und Abnahme...

Wenn der Handwerker in der Wohnung ist, sollten Sie zwischendurch schon immer mal die Qualität der Arbeit prüfen. Und wenn Ihnen etwas nicht gefällt, den Handwerker einfach darauf ansprechen, damit er gleich nachbessern kann. Bei der so genannten Abnahme sollten Sie sich alles noch mal genau ansehen und das Protokoll erst unterschreiben, wenn der Auftrag wirklich ohne Mängel erledigt wurde. Sollte es Mängel geben, diese am besten schriftlich festhalten und fotografieren.

Mängel und Beseitigung...

Wenn Sie die Handwerkerleistung nicht abgenommen haben, weil etwas nicht in Ordnung war, dann müssen Sie dem Handwerker eine angemessene Frist setzen, zum Beispiel eine Woche. Das heißt: der Handwerker muss Zeit zum Nachbessern bekommen. Bis das geschehen ist, darf er noch keinen Lohn verlangen.

Gibt es Streit, können Sie sich an die zuständige Handwerkskammer wenden. Die hilft weiter und schlichtet kostenlos.

 

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