(21.01.2012)
Woran erkennt man
einen guten Immobilienmakler?
Wer eine Wohnung sucht, kann einen Makler beauftragen. Doch auf
dem Wohnungsmarkt tummeln sich auch einige schwarze Schafe. Wie
unterscheidet man seriöse und unseriöse Wohnungsvermittler?
Regionale Unterschiede...
Ob man für die Wohnungssuche einen Makler bezahlen muss, hängt
stark von der Region und dem dortigen Angebot ab. Im Raum Leipzig
zum Beispiel sind viele Wohnungen direkt vom Vermieter zu haben.
Oft übernehmen Eigentümer in Leipzig auch selbst die Courtage,
also die Abschlussprovision, denn es gibt verhältnismäßig wenige
Mietinteressenten. In Gegenden mit knapperem Wohnungsangebot, wie
zum Beispiel in Jena, kommt man dagegen ohne Makler schwerer an
eine geeignete Wohnung.
Maklervertrag...
Grundlage für den Provisionsanspruch ist ein sogenannter
Maklervertrag. Der kann mündlich, sollte aber besser schriftlich
geschlossen werden, empfiehlt der Mieterverein. Aus ihm muss
hervorgehen, wie viel Provision im Erfolgsfall berechnet wird. Für
die Courtage, also die Vermittlungsprovision, gibt es eine
gesetzliche Obergrenze. Sie darf maximal 2 Nettokaltmieten
betragen. Der Makler darf keinesfalls mehr, aber durchaus weniger
nehmen - das ist Verhandlungssache.
Keine Vorkasse...
Finger weg von Vermittlern, die sofort Geld verlangen, denn: Die
Maklerprovision ist ein reines Erfolgshonorar. Tatsächlich kann
der Makler erst dann eine Leistung beanspruchen, wenn es zum
Abschluss eines Mietvertrages gekommen ist.
Kein Ersatz für Auslagen...
Einen Ersatz für Auslagen, wie zum Beispiel Fahrtkosten, erwarten
gute Makler in der Regel nicht. Grundsätzlich sind diese Kosten
mit der Provision abgegolten. Eine anderslautende Vereinbarung
sollte man als Wohnungssuchender nicht unterschreiben.
Nicht unter Druck setzen lassen...
Übt der Makler unangemessenen Zeitdruck aus, ist das ebenfalls
kein gutes Zeichen. Gute Vermittler geben ihren Kunden Zeit, das
Angebot genau zu prüfen.
In bestimmten Fällen gibt es keinen Provisionsanspruch...
Der Provisionsanspruch des Maklers verfällt unter anderem dann,
wenn er selber Eigentümer, Mieter oder Verwalter der Immobilie ist
oder mit dem Eigentümer in enger wirtschaftlicher Beziehung steht.
Tipp...
Ist der Makler Mitglied im IVD, also dem deutschen
Immobilienverband, ist das ein guter Hinweis, dass er seriös
arbeitet. Sollte es Probleme geben, kann man sich damit an den
Verband wenden.
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