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Berichte rund um Themen aus dem Alltag des Lebens - Übersicht

(02.02.2010)

 

Beitragserhöhung der Krankenkassen - Was tun?

Schon seit Jahren steigen die Ausgaben für die Krankenversicherung. Nun haben einige Krankenkassen angekündigt, einen Zusatzbeitrag von ihren Versicherten zu kassieren. Bestätigt haben das bislang die KKH-Allianz, DAK und die BKK Gesundheit. Acht Euro pro Monat sind erstmal angepeilt. Aber auch das macht allein schon knapp hundert Euro im Jahr. Und beim Zusatzbeitrag ist noch Spielraum nach oben. Denn die Kassen sind berechtigt, bis zu 37,50 Euro zu verlangen. Was man dagegen tun kann – wir verraten es Ihnen.

Wer muss Zusatzbeiträge zahlen?


Generell gilt, die Zusatzbeiträge zahlt nur das Krankenkassenmitglied. Mitversicherte Familienmitglieder müssen keinen Extra-Beitrag zahlen. Auch Empfänger von Arbeitslosengeld II müssten die Zusatzbeiträge zahlen. Sie könnten aber bei ihrer zuständigen Arbeitsgemeinschaft beantragen, dass die Kosten wegen besonderer Härte übernommen werden. Das kann etwa der Fall sein, wenn die Krankenkasse des Versicherten als einzige eine bestimmte Behandlung anbietet. Dann sei einem Hartz- IV-Empfänger ein Wechsel nicht zuzumuten.

Wie hoch wird der Beitrag maximal?


Zunächst haben einige Krankenkassen angekündigt pauschal acht Euro pro Monat von ihren Mitgliedern zu kassieren. Dafür müssen sie keine Einkommensprüfung ihrer einzelnen Versicherten vornehmen. Kommt eine Kasse mit dem Betrag nicht aus, kann sie auch bis zu ein Prozent des Einkommens des Mitgliedes, maximal 37,50 Euro pro Monat verlangen. Dafür muss sie aber von jedem Betragszahler das Einkommen abfragen. Weil die Kassen aber den Verwaltungsaufwand scheuen, versuchen die meisten dieses aufwändige Verfahren zu umgehen.

Wie wird der Beitrag kassiert?


Die Krankenkasse wird eine schriftliche Rechnung an ihre Mitglieder versenden. Sehr wahrscheinlich ist, dass die Kassen ihre Mitglieder um eine Einzugsermächtigung bitten. Schließlich wird die Abgabe regelmäßig fällig. Viele Krankenkassen werden ihren Mitgliedern auch individuelle Zahlungsmöglichkeiten - beispielsweise Dauerauftrag oder Überweisung; monatliche oder halbjährliche Zahlungsweise – ermöglichen.

Wie kommst Du um den Beitrag herum?


Wenn Deine Krankenkasse Zusatzbeiträge erheben will, hast Du ein Sonderkündigungsrecht. Dann kann man nach einer Krankenkasse suchen, die keine Zusatzbeiträge erhebt. Allerdings gehen Experten davon aus, dass noch in diesem Jahr weitere Kassen nachziehen werden. Wichtig dabei: Beratung, Leistung und Kosten der einzelnen Krankenkassen miteinander vergleichen. Da gibt es oft erhebliche Unterschiede. Durch einen übereilten Wechsel erhöht sich die Gefahr, am Ende mehr zu bezahlen. Ein Beispiel: Für gesunde Menschen, die auf alternative Heilmittel verzichten, ist der günstigste Tarif die richtige Wahl. Alle anderen sollten sich für die Krankenkasse entscheiden, deren Zusatzleistungen auf Krankheitsbild und Behandlungswunsch zugeschnitten sind.

Wie kündigt man richtig?


Kündigen kannst Du formlos – allerdings solltest Du das schriftlich erledigen. Ganz sicher geht, wer den Brief per Einschreiben schickt. Wer die Kündigung persönlich bei seiner Krankenkasse abgibt, sollte sich eine Empfangsbestätigung geben lassen. Um bei der neuen Kasse einen Vertrag abschließen zu können, bracht es eine Kündigungsbestätigung der alten.

Welche Fristen sind zu beachten?


Betroffene Versicherte haben bis zur erstmaligen Fälligkeit des Zusatzbeitrages ein Sonderkündigungsrecht. Darüber muss die Krankenkasse ihre Mitglieder spätestens einen Monat vor erstmaliger Fälligkeit hinweisen. Aber Achtung: Es reicht aus, wenn deine Krankenkasse auf ihrer Homepage über die Beitragserhöhung informiert. Sie muss dazu niemanden per Brief anschreiben. Deshalb: Immer wieder solche Quellen checken, um die Chance auf das Sonderkündigungsrecht nicht zu verpassen. Von Mitgliedern, die das Sonderkündigungsrecht fristgemäß ausgeübt haben, wird der Zusatzbeitrag nicht erhoben.


 

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