(02.02.2010)
Beitragserhöhung
der Krankenkassen - Was tun?
Schon seit Jahren steigen die Ausgaben für die
Krankenversicherung. Nun haben einige Krankenkassen angekündigt,
einen Zusatzbeitrag von ihren Versicherten zu kassieren. Bestätigt
haben das bislang die KKH-Allianz, DAK und die BKK Gesundheit.
Acht Euro pro Monat sind erstmal angepeilt. Aber auch das macht
allein schon knapp hundert Euro im Jahr. Und beim Zusatzbeitrag
ist noch Spielraum nach oben. Denn die Kassen sind berechtigt, bis
zu 37,50 Euro zu verlangen. Was man dagegen tun kann – wir
verraten es Ihnen.
Wer muss Zusatzbeiträge zahlen?
Generell gilt, die Zusatzbeiträge zahlt nur das
Krankenkassenmitglied. Mitversicherte Familienmitglieder müssen
keinen Extra-Beitrag zahlen. Auch Empfänger von Arbeitslosengeld
II müssten die Zusatzbeiträge zahlen. Sie könnten aber bei ihrer
zuständigen Arbeitsgemeinschaft beantragen, dass die Kosten wegen
besonderer Härte übernommen werden. Das kann etwa der Fall sein,
wenn die Krankenkasse des Versicherten als einzige eine bestimmte
Behandlung anbietet. Dann sei einem Hartz- IV-Empfänger ein
Wechsel nicht zuzumuten.
Wie hoch wird der Beitrag maximal?
Zunächst haben einige Krankenkassen angekündigt pauschal acht Euro
pro Monat von ihren Mitgliedern zu kassieren. Dafür müssen sie
keine Einkommensprüfung ihrer einzelnen Versicherten vornehmen.
Kommt eine Kasse mit dem Betrag nicht aus, kann sie auch bis zu
ein Prozent des Einkommens des Mitgliedes, maximal 37,50 Euro pro
Monat verlangen. Dafür muss sie aber von jedem Betragszahler das
Einkommen abfragen. Weil die Kassen aber den Verwaltungsaufwand
scheuen, versuchen die meisten dieses aufwändige Verfahren zu
umgehen.
Wie wird der Beitrag kassiert?
Die Krankenkasse wird eine schriftliche Rechnung an ihre
Mitglieder versenden. Sehr wahrscheinlich ist, dass die Kassen
ihre Mitglieder um eine Einzugsermächtigung bitten. Schließlich
wird die Abgabe regelmäßig fällig. Viele Krankenkassen werden
ihren Mitgliedern auch individuelle Zahlungsmöglichkeiten -
beispielsweise Dauerauftrag oder Überweisung; monatliche oder
halbjährliche Zahlungsweise – ermöglichen.
Wie kommst Du um den Beitrag herum?
Wenn Deine Krankenkasse Zusatzbeiträge erheben will, hast Du ein
Sonderkündigungsrecht. Dann kann man nach einer Krankenkasse
suchen, die keine Zusatzbeiträge erhebt. Allerdings gehen Experten
davon aus, dass noch in diesem Jahr weitere Kassen nachziehen
werden. Wichtig dabei: Beratung, Leistung und Kosten der einzelnen
Krankenkassen miteinander vergleichen. Da gibt es oft erhebliche
Unterschiede. Durch einen übereilten Wechsel erhöht sich die
Gefahr, am Ende mehr zu bezahlen. Ein Beispiel: Für gesunde
Menschen, die auf alternative Heilmittel verzichten, ist der
günstigste Tarif die richtige Wahl. Alle anderen sollten sich für
die Krankenkasse entscheiden, deren Zusatzleistungen auf
Krankheitsbild und Behandlungswunsch zugeschnitten sind.
Wie kündigt man richtig?
Kündigen kannst Du formlos – allerdings solltest Du das
schriftlich erledigen. Ganz sicher geht, wer den Brief per
Einschreiben schickt. Wer die Kündigung persönlich bei seiner
Krankenkasse abgibt, sollte sich eine Empfangsbestätigung geben
lassen. Um bei der neuen Kasse einen Vertrag abschließen zu
können, bracht es eine Kündigungsbestätigung der alten.
Welche Fristen sind zu beachten?
Betroffene Versicherte haben bis zur erstmaligen Fälligkeit des
Zusatzbeitrages ein Sonderkündigungsrecht. Darüber muss die
Krankenkasse ihre Mitglieder spätestens einen Monat vor
erstmaliger Fälligkeit hinweisen. Aber Achtung: Es reicht aus,
wenn deine Krankenkasse auf ihrer Homepage über die
Beitragserhöhung informiert. Sie muss dazu niemanden per Brief
anschreiben. Deshalb: Immer wieder solche Quellen checken, um die
Chance auf das Sonderkündigungsrecht nicht zu verpassen. Von
Mitgliedern, die das Sonderkündigungsrecht fristgemäß ausgeübt
haben, wird der Zusatzbeitrag nicht erhoben.
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